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Wer ist schuld/Wen kann man verantwortlich machen?


TexanGal

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TexanGal

Also, wir haben ja seit 2,5 Wochen eine Hündin aus dem Tierheim, die natürlich nicht sterilisiert/kastriert ist.

Kurz nach ihrer Ankunft fing dann die "heiße Phase" *g* an. Wenn wir spazieren gehen (immer nur angeleint!) kommen natürlich Hunde zu ihr angerannt und hören auch nicht mehr auf ihre Halter. Eben mussten wir allerdings nen Spaziergang abbrechen, weil ein nicht angeleinter Hund sie immer bespringen wollte. Und der Halter war auch noch sauer auf mich, da unsere Resi immer noch "intakt" ist....

Wenn bei sowas was passieren sollte, wer ist denn dann schuld? Er, weil er nicht angeleint war? Ich, weil Resi nicht sterilisiert ist oder beide, weil beides gleich wiegt?

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yukico

Ich denke der nicht angeleinte Hund bzw dessen Halter ist verantwortlich. Du hast doch durch das anleinen dafür gesorgt das Du deine Hündin kontrolieren kannst.

Du must Deine Hündin nicht kastrien lassen. Lt. Tierschutz ist es verboten.

Ute

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TexanGal

was?`Kastrieren ist laut Tierschutz verboten?

danke auf alle fälle für deine antwort schonmal!

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jutti1357

Hallo TexanGal,

der Hundehalter, der seinen Hund nicht zurückhält ist "gaga".

Wieso ist sein Hund denn nicht kastriert?

Der tickt doch nicht richtig - wieso verlangt er, du sollst deine kastrieren lassen, aber er seinen Rüden nicht.

Hast du dich das schon mal gefragt?

Wenn er dir wieder begegnert, dann fragt ihn doch, warum er seinem Rüden nicht schon "die Eier" geklaut hat.

Entschuldige diese Ausdrucksweise - aber bei sowas werde ich fuchsteufelswild, wenn jemand von anderen etwas verlangt und es als völlig selbstverständlich hinstellt - aber selbst ...

Also, wenn du deine an der Leine hast, hast du auf deine den "Vollzugriff" und er hat seinen Rüden ebenfalls an die Leine zu nehmen, wenn der nicht hört.

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jutti1357

Hallo yukico,

das hab' ich noch nie gehört, dass das Katrieren laut Tierschutz verboten sein soll.

Wer hat denn das in die Welt gesetzt?

Hier vom Tierschutzverein laufen z.B. Kastrationsprogramme bei Katzen, um die Katzenflut einzudämmen.

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yukico

Kastration nur wenn: Organische Erkrankung, oder extremer Sexualtrieb.

Alles andere wäre lt. Tierschutz verboten.

Und wird doch ständig gemacht.

Ute

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Hallo,

meine Süße ist ja auch nicht kastriert und ich hatte oft solche Begegnungen.Ich halte sie natürlich an der Leine aber weil ich kein Bock auf die Pappnasen habe suche ich mir in der Zeit Wege die etwas weniger besucht werden.

Wie weiß nicht wie es juristisch aussieht aber ich würde auch sagen das der Halter des unangeleinten Hundes schuldig ist.

Lg Birgit

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PON Buddy

Der nicht angeleinte Hund bzw. dessen Halter sind dann in die Pflicht zu nehmen.

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jutti1357
Kastration nur wenn: Organische Erkrankung, oder extremer Sexualtrieb.

Alles andere wäre lt. Tierschutz verboten.

Und wird doch ständig gemacht.

Ute

Hallo Ute,

was sagt du zu diesem Abschnitt - ist von der Seite www.inselhunde.de - unsere ist auch aus dem Tierheim war kastriert.

Kastration / Sterilisation

Einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren beinhaltet auch, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass eine Weitervermehrung ausgeschlossen wird.

Soweit es das Lebensalter des Tieres zulässt, sollte es bereits kastriert in die Obhut des neuen Halters übergehen, falls dies aus gesundheitlichen Erwägungen nicht geschehen ist sollte die Kastration eine Selbstverständlichkeit sein. Viele Tiervermittler legen darauf keinen Wert, legen dies nicht vertraglich fest und lassen zu, dass ein häufig auch noch als ‚reinrassig’ angepriesener Hund für Nachzucht sorgt. Das entspricht nicht unserem Tierschutzgedanken.

Ich würde gern erfahren, wo du das oben zitierte gelesen hast - wo finde ich das?

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Hallo,

in manchen Schutzverträgen (so wie auch in meinem) stand drin das ich mich verpflichte das Tier zu kastrieren.

Ich habe mich da aber drüber hinweg gesetzt !!

Lg Birgit

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