cobweb 30. April 2006 Teilen 30. April 2006 Hi Andrea, sag ja, so isses mir gesagt worden... will ja nix falsches erzählen... höhö... Muss aber sagen, ich glaub ich könnt keinen Hund halten der sehr viel mehr wiegt wie mein Zicklein... Link zu diesem Kommentar
andrea 30. April 2006 Teilen 30. April 2006 Hallo Laura, wenn die sich wirklich in die Leine legen würden,weiss ich nicht,könnte die bestimmt auch nicht halten. Die müssen schon ordentlich an der Leine laufen. LG Andrea Link zu diesem Kommentar
cobweb 30. April 2006 Teilen 30. April 2006 Meine Familie hatte früher einen Riesenschnauzer, der hatte knapp 45kg, aber den musste ich in den 14 Jahren wo wir den hatten nie festhalten. Aber andererseits, ich täts nicht riskiern wolln, damals war ich so 12 als ich allein mit dem raus durfte... den hätt ich nie halten können. Musst ich auch nie, gut, er ist mit meiner Mam bis zur Schh1 gekommen, aber rein rechtlich...schätze da hätts echt Ärger geben können. Link zu diesem Kommentar
gast 30. April 2006 Teilen 30. April 2006 Leider finde ich den Text nicht mehr Vielleicht kann Mark helfen, der kennt sich ja mit sowas aus.. Also mit dem Gewicht hatte es nur bedingt etwas zu tun...... Hauptsächlich spielte das Alter eine Rolle.... !!!! Mark HILFEEEEEEEEEE Ich suche aber trotzdem weiter..... Nachtrag: Um einen Tierheimhund ausführen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein..... Link zu diesem Kommentar
gast 30. April 2006 Teilen 30. April 2006 Hallo Melö, dank großer Hilfe aus dem Forum.... habe ich jetzt endlich den entsprechenden Text gefunden.... 1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzt in der Regel nicht, wer 1.geschäftsunfähig ist, 2.aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nach §1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreut wird, 3.von Alkohol oder Betäubungsmitteln abhängig ist oder 4.aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann. Falls deine Eltern alles lesen möchten, hier noch die Internetadresse: http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm Link zu diesem Kommentar
cobweb 1. Mai 2006 Teilen 1. Mai 2006 4.aufgrund geringer körperlicher Kräfte den Hund nicht sicher führen kann. Also hab ich doch nicht ganz so viel Mist geschrieben... Link zu diesem Kommentar
gast 1. Mai 2006 Teilen 1. Mai 2006 Ja Laura, gilt aber nur für Minderjährige !!!!!!!! Link zu diesem Kommentar
cobweb 1. Mai 2006 Teilen 1. Mai 2006 Warum eigentlich nur für Minderjährige? *mal-blöde-frag* Link zu diesem Kommentar
melö 1. Mai 2006 Autor Teilen 1. Mai 2006 also ich bin 1.72 und wiege ca. 57 kg Also dürfte ich eigtnlich nicht mit Tasso gehen? Das werde ich aber nicht übers Herz bringen nicht mehr mit dem kurzen zu gehen Meine Freundin kommt auch immer mit und zusammen können wir den Hund gut halten. Wir werden auch weiter mit der Leckerchen Methode üben. Katja schrieb: Nachtrag: Um einen Tierheimhund ausführen zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein..... Ich gehe auch oft ins Tierheim um Hunde auszuführen. Man muss einen Mitgliedsausweis abgeben und kann dann mit einem Hund spazieren gehen. Natürlich wurde in dem Vertrag für den Ausweis darauf hingewiesen das meine Eltern die Haftung übernehmen müssen wenn dem Hund oder anderen Personen etwas passiert. Also stimmt das ja nicht immer ganz, was du geschrieben hast? Link zu diesem Kommentar
melö 1. Mai 2006 Autor Teilen 1. Mai 2006 Warum eigentlich nur für Minderjährige? *mal-blöde-frag* smilie_22.gif genau, es gibt ja auch z.B. 20 jährige, die nur 1.50 groß sind usw.. Aber ich denke diese Menschen werden schon darauf achten, welchen Hund sie sich da kaufen, und ob sie ihn halten können Link zu diesem Kommentar
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