Ricarda 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Wird in dem Fall "Bekannteste" nicht groß geschrieben? In diesem Fall bezieht sich "bekannteste" auf das "Copyright" im voran gegangenen Satz. Geht so in Ordnung. Jepp. Tut mir Leid Astrid, aber da muss ich Winnie jetzt mal Recht geben. Link zu diesem Kommentar
Mark 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Etwas Grundlegendes: Urheberrecht und Copyright sind zwei völlig verschiedene Dinge, die sich mitunter gleichen können. Um praktisch mit dem Begriff "Urheberrecht" arbeiten zu können, ist ein "Herunterbrechen" auf ganz einfache Merksätze sinnvoll. Was geistige Schöpfungshöhen betrifft, lassen sich kaum sinnvolle Definitionen finden, die nicht auch "schwammig" sind. Das ist Auslegungssache und genau dort entstehen die Probleme. Diese ganzen Lizenzen sind auch viel komplizierter als nötig ... das liest sich eh keiner durch: http://www.polar-chat.de/wiki/GFDL Und wenn man es sich durchliest fangen schon die Probleme an. Solche Nutzungsrechte könnte man man auch in zwei, drei Sätzen formulieren. Ich werde mal eine "www.polar-chat.de" Lizenz formulieren ... (man muss nicht auf die ganzen vorformulierten Lizenzen zurück greifen) Ansonsten kann das jedoch so (überarbeitet wie oben in den Verbesserungsvorschlägen angemerkt) stehen bleiben. Link zu diesem Kommentar
Wuff 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Ich finde den ganzen Text recht holprig. Klarheit habe ich als Laie dadurch nicht. Im Gegenteil. Link zu diesem Kommentar
gast 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Ich finde den ganzen Text recht holprig. Klarheit habe ich als Laie dadurch nicht. Im Gegenteil. Jepp...so seh ich das eigentlich auch... Link zu diesem Kommentar
UliH. 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Etwas Grundlegendes: Urheberrecht und Copyright sind zwei völlig verschiedene Dinge, die sich mitunter gleichen können. Nicht schimpfen Mark, aber da muss ich leider widersprechen. Das stimmt so für Deutschland nicht. Es gibt Länder, da gibt es kein Urheberrecht - da greift das Copyright. Das so genannte Urheberrecht wird im Englischen auch Copyright genannt. Das Copyright ist ein rein amerikanisches Gesetzt. http://www.wasistwas.de/aktuelles/reportage-film/filmlexikon/artikel/link//cae141d33d/article/lexikon-copyright.html Link zu diesem Kommentar
UliH. 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Auszug aus wikipedia. http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright Link zu diesem Kommentar
Mark 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Nicht schimpfen Mark, aber da muss ich leider widersprechen. Das stimmt so für Deutschland nicht. Es gibt Länder, da gibt es kein Urheberrecht - da greift das Copyright. Widersprechen darfst du Trotzdem bleibt es richtig. Gerade für Deutschland stimmt es ... wir haben uns ja an "Denglish" gewöhnt und an die ganzen amerikanisch / englischen Begriffe ... aber leider Gottes gilt hier immer noch zunächst einmal deutsches Recht. Und das heißt: Urheberrecht. Obwohl sich das Copyright und Urheberrecht durchaus in vielen Punkten gleichen, ist der Ansatz schon ein anderer. Das Urheberrecht stellt auf den geistigen Schöpfer ab. Vereinfacht ausgedrückt: Wer etwas "schafft" soll (automatisch) geschützt werden. Ob ich da ein Copyright drunter "knalle" oder nicht, ist völlig egal. Das Copyright hingegen weist die Verwertungsrecht sehr häufig gerade nicht dem Urheber zu, sondern dem wirtschaftlichen Verwerter zu. Die Ansätze sind verschieden. Link zu diesem Kommentar
Wuff 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Hast du ein Beispiel für uns Mark? Auch wenn ich meine, es zu verstehen... Ist so wie bei Eigentum und Besitz, oder? Im allgemeinen Sprachgebrauch meint man das Gleiche, aber im rechtlichen Sinne ist es was anderes. Deshalb bitte ein Beispiel - zum besseren Verständnis. Bitte achte dabei auf den Lesewert Link zu diesem Kommentar
UliH. 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Wir sind zwar mittlwerweile "denglisch" - aber nicht vor dem Deutschen Gesetzt. Wenn ein Streitfall wegen einem Vergehen vor gericht geht, dann wird vor Gericht nicht das Copiright verhandelt, sondern das Urheberrecht. Mein Mann spielt in einer Rockband und diese Band hatten bzgl. Text und Lied leider schon mal eine Klage von einem Manager. Der Anwalt der Rockband erklärte uns das bis ins Detail, dass kein Gericht in Deutschland (es kann in anderern Ländern bestimtm anders sein - aber wir sprechen hier von Deutschland) ein Copyright-Prozess anfängt, sondern immer einen Urheberprozess. Da ich selber Fotos erstelle und auch verkaufe, hat mich der ganze Prozess mächtig mit interessiert, da alle Künstler in Deutschland mit dem Urheberrecht geschützt sind. Eben egal, ob Musiker, Maler, Schriftsteller, Fotograf usw. Mag sein, dass es in einem anderen europäischen Land andere Gerichtbarkeiten gibt - aber eben nicht bei uns. Link zu diesem Kommentar
Mark 9. März 2009 Teilen 9. März 2009 Siehst du Ulrike ... ich sehe im Übrigen nicht was jetzt an unseren Erkenntnissen verschieden sein soll? Genau so ist es ... etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben. Link zu diesem Kommentar
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