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Unsere Pechsträhne geht weiter ...


cerstin

Empfohlene Beiträge

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen und wünsche Dir ganz viel Glück.

Ich denke aber, mit einem Attest vom Arzt hast Du gute Chancen.

Das kann ja so nicht sein............................ :motz:

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Renate Haebler

Hallo,

auch eine mündliche Erlaubnis kann bindend sein.

Hast Du Zeugen gehabt, als man Dir Hundehaltung erlaubt hat ?

Man könnte friedlich zusammenleben, aber ein Stinkstiefel steht doch jeden Morgen wieder auf !

lg

Renate

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Nicole1980

Boah, bei so etwas kommt mir echt die Galle hoch. Ich bin froh, das wir ausdrücklich drauf bestanden haben, dass die Erlaubnis zur Hundehaltung in den Mietvertrag mit aufgenommen wird.

So nette Nachbarn haben wir nämlich auch (Wenn Leute schon neben eine seit gut 100 Jahren stehende Schützenhalle ziehen und sich dann über den Lärm, der beim Feiern entsteht beschweren, sagt det ja schon alles.)

Probleme bekamen wir mit denen, nachdem ich die Frau bat, a) ihren Hund nicht in unseren Garten zum große Geschäfte machen zu schicken und B) wenn er es aufm Schützenplatz macht, doch einfach ein Beutelchen zu nehmen und es weg zu machen. Würde ich bei Herkules - der lebte zu der Zeit noch - ja auch so machen.

Plötzlich bellte Herkules angeblich permanent, wenn wir nicht zuhause waren. Interessant daran fand ich, das Herkules in unserer Abwesenheit immer bei Schwiegermutter war, oder sie mit ihm zusammen hier.

Als sie damit nicht durchkamen, beschwerte sie sich, dass ich Samstag morgens um acht Uhr Lärm machen würde, indem ich Getränkekisten ins Auto lud. Jou, alle zwei Wochen mal eine Wasser - PET - Kiste und noch seltener eine Bierkiste. Klar...

Es kann der bravste nicht in Frieden leben, wenn dem Nachbarn das nicht passt.

Ich denke aber, mit den Unterschriften, sowie dem Attest dürftest Du durchkommen. Und drücke Dir ganz fest die Daumen. Die Wohnungsbaugesellschaften beschäftigen sich leider selten mit den Leben ihrer Mieter, für die ist jeder nur eine Nummer.

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Hallo Cerstin ,schau mal hier --Hausverbot

Eine Klausel im Mietvertrag, nach der »die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig« ist, braucht nicht beachtet zu werden. Denn streng genommen bedeutet sie, dass der Mieter für jeden Goldfisch im Glas, jede Eidechse im Terrarium oder jeden Kanarienvogel eine Genehmigung des Vermieters einholen müsste - wie das Amtsgericht Köln in der Urteilsbegründung ausführte. Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das Verbot nicht. Der Mieter darf deshalb jedes Tier, z. B. auch einen Hund, halten (Az. 213 C 369/96).

Drücke Euch alle Daumen :kuss: .

L.G. Maja

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