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Zahlt Haftpflichtversicherung Schäden in fremden Autos?


Micky-Maus

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Micky-Maus

Hallo!

Vielleicht kann mir einer von euch weiter helfen..

Und zwar würd ich gerne mal wissen, ob eine Hundehaftpflicht auch Schäden zahlt, die in einem fremden Auto durch den Hund verursacht wurden.

Im konkreten Fall hat Micky im Auto der Mutter meines Freundes warten müssen und nen Autogurt angeknabbert, während sie im Kofferraum mit Schutzgitter saß (ja, sie ist da trotzdem ran gekommen).

Die Versicherung meint, das Auto war geliehen und deswegen sei die Sache nicht versichert.

In der Police konnte ich jedenfalls keinen Punkt finden, der diesen Fall ausschließen würde

Mein Freund hat dann aus Interesse mal bei seiner Versicherung nachgefragt, die meinte, dass das bei deren Hundehaftpflicht dabei wäre..

Weiß nun nicht genau, ob die sich nur rausreden wollen..

Wisst ihr da vielleicht bescheid oder hatte mal jemand nen ähnlichen Fall?

Liebe Grüße,

Anja

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Ich bin da kein Experte aber diese "Verleih-Regelung" habe ich schon mal bei meiner normalen Haftpflicht für mich gehört.

Da ging es um eine geliehene Kamera, die auch nicht versichert war.

Du hättest einfach nur mitfahren sollen...

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Normalerweise springt die Haftpflicht NICHT bei geliehenen Sachen ein.

In einigen Verträgen zur Hundehalterhaftpflicht sind solche Schäden aber mit drin, sehr selten, aber gibt es.

Erkundige dich mal bei deiner Versicherung.

Im Übrigen dürfte es schwierig werden, wenn der Hund ALLEINE im Auto war, da DU dann deiner Sorgfaltpflicht nicht nachgekommen bist! :Oo

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Micky-Maus

Hm, ich hab das Auto ja nicht mal geliehen. Micky war nur Insasse, mein Freund hatte sie dabei.

Noch dazu war das Auto "eigentlich" hundesicher gemacht, was wohl dann auch keine Rolle spielen dürfte.

Nun hat Micky wenigstens ne schöne Box und ich bin wahrscheinlich um 400€ ärmer.. *heul*

Grüßle,

Anja

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*Knackpunkt* ist halt, dass der Hund alleine im Auto war, egal ob mit Netz, Gitter oder sonstwas gesichert! :Oo

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Jasminx

jepp, die meisten schließen Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen aus.

Auch wie Renate schreibt mit der Ausichtspflicht könnte es ein Problem

geben.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob es mitversichert ist, Schaden einfach einreichen

bzw. mal bei der Versicherung anrufen, schildern etc.

Die Haftpflicht ist auch dafür da, Schäden abzuwehren und zu prüfen.

Wenn Du den Vertrag nicht hast, kannst Du auch mal nach den Bedingungen

Deiner Haftpflicht (Gesellschaft) googeln.

Ich denke aber das Du schlechte Chancen hast.

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