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Erlös aus Verkauf von Tieren zählt als Einkommen und muss bei Hartz IV angegeben werden


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Einnahmen aus dem Verkauf von Tieren gelten als Einkommen, das mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden muss, wie das Sozialgericht Gießen in einem Eilverfahren entschied (Beschluss vom 20. März 2009, AZ: S 29 AS 3/09 ER)

Die betroffene Familie in dem Fall (4 Kinder, 40 (!) Hunde, Pony, Pferd, Katze) ging gegen diesen Bescheid vor und argumentierte, dass die Erlöse aus der Hundezucht die Unterhaltskosten für alle Tiere decken müssten und daher nicht als Einkommen gewertet werden dürften.

Diesen Antrag wiesen die Richter am Sozialgericht ab. Die Familie müsse die Erlöse aus dem Verkauf der Hunde zunächst für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Von den Einnahmen könnten nur die mit der Hundezucht verbundenen Betriebsausgaben abgezogen werden. Reiche das verbleibende Einkommen für den Bedarf der Familie aus, bestehe unabhängig von den Unterhaltskosten für Pony, Pferd und Katze kein Anspruch auf ALG II beziehungsweise Grundsicherungsleistungen.

Sehr vernünftige Entscheidung! :klatsch: Hilft vielleicht nur ein bisserl gegen Vermehrer vorzugehen - aber das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.

Also, wer meint, sein Hartz IV damit aufbessern zu können, das er regelmäßig Welpen verkauft: Jeder verkaufte Welpe ist anzugeben und wird angerechnet (weniger Hartz IV). Der Unterhalt der Hündin kann nicht angerechnet werden, da Tiere KEIN Hartz IV erhalten können. Außer ihr habt ein Gewerbe angemeldet, dann könnt ihr den Unterhalt der Tiere als Betriebskosten geltend machen. Müsst aber im Gegenzug Eure Ein- und Ausnahmen jeden Monat nachweisen, und ob und wieviel Hartz IV ihr bekommt, wird jeden Monat neu errechnet.

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Also, wer meint, sein Hartz IV damit aufbessern zu können, das er regelmäßig Welpen verkauft.........

Hi :winken:

wer das regelmäßig macht....der müsste ja auch Abgaben an den Fiskus abführen.

Da die Familie das auch nicht gemacht hat, wird evtl. noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung auf sie zukommen.

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Eine sehr vernünftige Entscheidung!

Doch leider wieder nur für den Einzelfall wenn es mal zufällig rauskommt. Kontrolliert wird doch eh nicht.

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Hansini

Bei Hartz IV muss Einkommen angegeben werden. Dazu gehören auch Welpenverkäufe.

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Die Regelmässigkeit ist das entscheidende Argument. Durch die Regelmässigkeit wird aus dem Welpenverkauf ein Gewerbe. Wahrscheinlich haben die Richter bei 40 Hunden eine Regelmässigkeit unterstellt.

Und Einnahmen aus einem Gewerbe sind auf jeden Fall anzugeben und auch zu versteuern.

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Bei Hartz IV ist die Regelmäßigkeit von Einkommen egal und da interessiert es erst mal auch nicht, ob ich Steuern bezahle oder nicht.

Ich muss IMMER ALLES versuchen, meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Geldgeschenke sind nur im ganz kleinen Rahmen davon ausgenommen. So lange ich Geld habe (egal woher) habe ich das für meinen Lebensunterhalt aufzuwenden.

Erst wenn das dann alle ist, dann kommt der Staat für mich auf. Im Zweifelsfall muss das jeden Monat neu errechnet werden, ob ich etwas zu meinem Lebensunterhalt dazu bekomme oder nicht. So die graue Theorie ;)

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zwergili

In dem Falle ist das sicher gerechtfertigt zum Wohle der Tiere....aber allgemein auf diese zu Verdienung zu kommen....es gibt Leute die ihren Kellerbestand verkaufen um ihre Kasse etwas zu füllen, finde es nicht ok dies anzurechnen....diese Gelder vom Amt reichen nun mal nicht immer.

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So gut kenne ich mich mit Hartz IV nicht aus. Ich bin von der steuerlichen Betrachtung und dem Begriff "Einkommen" ausgegangen. Bin halt in dieser Richtung vorbelastet. :D

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Grüße,

wer so viele Tiere halten kann, der hat eh kein Anrecht auf Hartz IV. Wie soll er die denn mit dem Geld ernähren? Und dann noch Welpen, das geht ja mal garnicht. Bin ja froh, dass ich meine zwei Hunde halten kann, auch wenn ich dafür selber zurückstecken muß.

Ich beziehe notgedrungen selber Hartz IV und kann mich eh jedes Mal beim Amt nur wundern, wie viele Personen da mit dicken Autos vorfahren, teuerste Handys am Ohr etc.

Irgendwas mache ich wohl gehörig falsch. Kämpfe jetzt seid 2 Jahren um eine Umschulung, die ich jetzt nach riesem Hickhack endlich genehmigt bekommen habe, mir aber nun selber eine suchen muß, weil es nicht vorgesehen ist, dass bei der ARGE Leute von sich aus soetwas machen möchten, man also keine Empfehlungen für einen Träger aussprechen darf.

Ruft man bei den Trägereinrichtungen an, weil man einen Info Termin haben möchte, dann ersteinmal Fassungsloses Staunen, dass jemand freiwillig kommt, ist garnicht vorgesehen, dass man Leuten Infotermine gibt, Tenor: "uns werden Leute eigentlich immer geschickt".

Echt verkehrte Welt.

gruß

sabine

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