Christina 29. Mai 2009 Autor Teilen 29. Mai 2009 Hm, also wirklich klein sind sie nicht aber so groß auch nicht... Schätze mal so an die 100 Personen... Aber der Betriebsrat ist wohl sehr hinterher, jeden einzelnen zu kennen und halt auch nochmal klar zu machen, das man bei Problemen etc. dort immer ein offenes Ohr hat... Also erstmal sehr sympatisch... Ich werde mal schaun, ändern kann ich jetzt ja eh nichts mehr, also heißt es abwarten und schaun, wies bei der nächsten Abrechnung läuft. Hoffentlich ist dann wieder alles richtig... Link zu diesem Kommentar
Manne 30. Mai 2009 Teilen 30. Mai 2009 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei Nichtvorliegen der Lohnsteuerkarte in Stuerklasse 6 einzustugen. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Ausserdem ist die Lohnsteuer, als Art der Einkommenssteuer, eine Jahressteuer. Also wird dein halber Monat mit 600 € hochgerechnet auf das Jahr, also 600 X 24 = 14.400. Die werden aus den oben genannten Gründen mit Steuerklasse 6 versteuert. Das nächste Mal wird dann nach deiner Lohnsteuerkarte versteuert, also mit Stuerklasse 1. Die gezahlte Steuer aus diesem Monat bekommst du über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Es sei denn, dein Arbeitgeber macht (unzulässigerweise) eine Korrekturabrechnung. Link zu diesem Kommentar
Jasminx 30. Mai 2009 Teilen 30. Mai 2009 Es sei denn, dein Arbeitgeber macht (unzulässigerweise) eine Korrekturabrechnung. und darum würde ich ihn dann mal ganz lieb bitten... Vielleicht klappt es ja. Link zu diesem Kommentar
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