Jasminx 17. Juni 2009 Teilen 17. Juni 2009 Die Tierschutzorga, für die ich seit 5 Jahren Pflegestelle bin, hat aus den Verträgenden Passus (Kastration) rausgenommen. Du willst doch sicherlich auch keine Welpen haben, oder ? Das Aufpassen ist wirklich nicht schwer. Es darf ja eigentlich nur aus med. Gründen kastriert werden und nicht wegen Bequemlichkeit.http://www.polar-chat.de/topic.php?id=35508&goto=647481 jepp, so ist es bei der Orga, wo meine herkommen auch. Bei Monty und Luca stand es noch im Vertrag (wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter) und bei Curly war es schon nicht mehr aufgeführt. Link zu diesem Kommentar
Arina 17. Juni 2009 Teilen 17. Juni 2009 Bei mir im Vertrag stand auch drin, dass ich Shila kastrieren muss, spätestens 8 Wochen nach Vertragsabschluss. Aber solange sich das Tierheim nicht meldet und sich beschwert, kann man das sicher auch unterlassen. Eigentlich sind die Kastrationen laut Gesetz ja auch nicht erlaubt, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor... Link zu diesem Kommentar
Regenmonat 12. Juli 2009 Teilen 12. Juli 2009 Hi, ich habe selbst einen Hund ausm Tierheim mit Schutzvertrag... es geht darin in Spidous Fall aber nicht um Kastration oder ähnliches. Fakt ist aber: ein Hund aus dem Tierheim, für den ein Schutzvertrag besteht, bleibt EIGENTUM des Tierheims bis zum Tod. Der neue Hundehalter ist der BESITZER. Das ist für das Tierheim die einzige Möglichkeit, zu bestimmen, dass der Hund zum Beispiel nicht einfach an Dritte weiterverkauft werden darf. Denn nur der EIGENTÜMER darf den Hund verkaufen. Ich kann mir vorstellen, dass das Tierheim auch in besonderen Fällen die Kastration durch einen solchen Vertrag sicherstellen kann. Denn letztendlich ist der Hund Eigentum des Tierheims. liebe Grüße Isabell Link zu diesem Kommentar
Jasminx 12. Juli 2009 Teilen 12. Juli 2009 Das ist so nicht richtig bzw. beim Tierschutz anders. Bei den Tierschutzvereinen ist es meistens so, das man 2 Jahre lang nur der Besitzer ist und nach Ablauf dann der Eigentümer. Das heißt innerhalb der 2 Jahre, kann der Verein den Hund mit berechtigten Gründen zurückholen, zurückverlangen, dannach nicht mehr. Wie das bei den meisten Tierheimen geregelt ist, weiß ich nicht. Ob die Alle so handeln wie Du oben beschrieben hast. Link zu diesem Kommentar
Clodi 12. Juli 2009 Teilen 12. Juli 2009 also bei uns im tierheim ist es so, dass bevor ein Hund vermittelt wird, dieser Kastriert wird. Bzw wenn sie einen Hund aufnehmen, der noch nicht kastriert ist, wird dieser kastriert. Link zu diesem Kommentar
Mark 12. Juli 2009 Teilen 12. Juli 2009 Fakt ist aber: ein Hund aus dem Tierheim, für den ein Schutzvertrag besteht, bleibt EIGENTUM des Tierheims bis zum Tod. Der neue Hundehalter ist der BESITZER. Das ist für das Tierheim die einzige Möglichkeit, zu bestimmen, dass der Hund zum Beispiel nicht einfach an Dritte weiterverkauft werden darf. Denn nur der EIGENTÜMER darf den Hund verkaufen. Das schützt alles nicht. Selbst wenn das Tierheim Eigentümer bleiben sollte und der unmittelbare Besitzer, der als sog. "Besitzmittler" für das Tierheim fungiert den Hund an einen gutgläubigen Dritten verkauft ist der Hund "weg" und zwar für immer Wir sollten hier mal ein Online Rechtsseminar abhalten Link zu diesem Kommentar
Silke-P 12. Juli 2009 Teilen 12. Juli 2009 Hallo, ich würde dort nocheinmal nachhacken, vielleicht darf Sie keine Welpen bekommen aus Krankheitsgründen oder so. Wenn das nicht der Fall sein sollte dann würde ich mich mit meinem Tierarzt in Verbindung setzten den Heute gib es genug möglichkeiten um sicher zu gehen das so etwas nicht passiert. Viel Erfolg noch Gruß Silke Link zu diesem Kommentar
Regenmonat 17. Juli 2009 Teilen 17. Juli 2009 Au ja, ich bin für das Abhalten eines Rechtsseminars . Link zu diesem Kommentar
gast 22. September 2013 Teilen 22. September 2013 Originalbeitrag Fakt ist aber: ein Hund aus dem Tierheim, für den ein Schutzvertrag besteht, bleibt EIGENTUM des Tierheims bis zum Tod. Der neue Hundehalter ist der BESITZER. Das ist für das Tierheim die einzige Möglichkeit, zu bestimmen, dass der Hund zum Beispiel nicht einfach an Dritte weiterverkauft werden darf. Denn nur der EIGENTÜMER darf den Hund verkaufen. Das schützt alles nicht. Selbst wenn das Tierheim Eigentümer bleiben sollte und der unmittelbare Besitzer, der als sog. "Besitzmittler" für das Tierheim fungiert den Hund an einen gutgläubigen Dritten verkauft ist der Hund "weg" und zwar für immer Wir sollten hier mal ein Online Rechtsseminar abhalten so- ich habe nun etliche Seiten zum Thema Schutzvertrag durchgelesen. Ob ich es verstanden habe, weiß ich nicht, bitte um Mithilfe. Der Lütte, an dem ich aktuell dran bin, wird mit Schutzvertrag vermittelt. Tierheim bleibt Eigentümer, ich werde Besitzer. Im Vertrag wird Kastration gefordert, eigentlich "sofort nach Eingewöhnung", nach längerem Gespräch eben ließ man sich erweichen, das die erst im Alter von 12 Monaten gemacht werden "muss". Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, ist es so, das sowohl die Klausel nicht gilt, das das Tierheim weiterhin das Eigentumsrecht hat, als auch die Kastrationsforderung nichtig=rechtlich unhaltbar ist, auch, weil eine Kastration "ohne Grund" sowieso nicht erlaubt ist.. Richtig? (bitte sagt ja! ) Link zu diesem Kommentar
Gast 22. September 2013 Teilen 22. September 2013 Vielleicht hilft dir das hier weiter: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html Und das hier: http://www.deutsche-pinscher-initiative.de/pinscher_gerichtsurteile.htm Link zu diesem Kommentar
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