cobweb 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Wer hat dich denn angezeigt, dass du jetzt das Bußgeld zahlen musst? Wie gross ist dein Grundstück denn? Link zu diesem Kommentar
thomas 16. Juni 2009 Autor Teilen 16. Juni 2009 Naja, ich habe es immer für besser gehalten sie an die lange Leine zu legen. Wenn man bedenkt, daß so eine Laufleine 6 m lang sein muß, mit zusätzlichern 3 m, dann hat sie an unserer einfachen langen Leine sogar noch mehr Bewegungsfreiheit als vorgeschrieben. Und ich brauche nicht neben ihr stehen bis sie fertig ist. Sie ist daran ja auch immer nur ein paar Minuten.Um den täglichen Bewegungsdrang zu stillen läuft sie neben mir am Fahrrad! Link zu diesem Kommentar
Renate 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Und ich brauche nicht neben ihr stehen bis sie fertig ist. Sie ist daran ja auch immer nur ein paar Minuten. Du sollst nicht neben ihr stehen und warten, sondern einfach mal ein paar Minuten mit ihr übers Grundstück laufen, ich denke, dass ist von einem Hundehalter nicht zu viel verlangt, oder? Wieso ist das Grundstück nicht hundesicher eingezäunt? Link zu diesem Kommentar
cookie 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Hi, ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und die Sachlage genau erklären. Zum Sachverhalt an sich kann ich nur sagen: die Beweggründe kann ich im Moment auch nicht verstehen und hab eigentlich auch nur Kopfschütteln dafür übrig. Es gibt allerdings auch Szenarien wo ich sagen würde, okay. Link zu diesem Kommentar
cobweb 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Wie beschäftigst du dich sonst mit deinem Hund, ausser sie in den Garten zu lassen und neben dem Rad laufen zu lassen um sie auszulasten? Link zu diesem Kommentar
thomas 16. Juni 2009 Autor Teilen 16. Juni 2009 Ja, ich kenne die Anforderungen der Anbindehaltung. Aber unsere Hundin lebt nicht angebunden, sondern bei uns im Haus. Wir gehen mit ihr spazieren und sie läuft am Fahrrad. Trotzdem möchte sie manchmal auch zwischendurch in den Garten. Dies geht aber aus den schon genannten Hasengründen blöderweise nur angeleint. Ein Zaun ist super....aber auch teuer! Bis ich ihn mir leisten kann, muß ich mir mit der Leine helfen. Link zu diesem Kommentar
Kimi2 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Das ist mir alles völlig unverständlich! Da kann ich garnichts dazu sagen! Link zu diesem Kommentar
cobweb 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Haben dich Nachbarn angezeigt? Kannst du das nicht erklären? Oder sie bis du das Geld für den Zaun hast eben beaufsichtigt in den Garten lassen, dass die Leute sehen, dass du dich kümmerst und dabei bist? Link zu diesem Kommentar
Nicole10 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Also ganz ehrlich? ich denke auch ich hätte das gemeldet... wenn Dein Hund häufiger mal sein geschäft erledigen muss warum auch immer, dann schnapp Dir eine Leine und geht mit ihr raus Ich denke das tut fast jeder Hundehalter Denn wenn sie sonst ausgelastet ist mit radfahren und Spaziergängen, dann braucht sie das nicht das sie zum Sauerstoff tanken an die frische Luft gebunden wird Link zu diesem Kommentar
rotfuchs 16. Juni 2009 Teilen 16. Juni 2009 Huhu, rechtlich kann ich dazu nichts sagen... Aber ganz ehrlich sooooooo schlimm ist das doch nicht...Jedenfalls nicht, wenn die Hündin sonst genug zu tun hat, wie er ja schreibt..und nicht lange alleine draußen angebunden wird. Jack liegt bei meinem Vater im Garten auch manchmal angebunden, weil da nur ne Hecke drumherum ist. Und wenn ich da zB am Beet rumdüddel kann ich ihn nicht immer im Auge haben. Er mag aber gern in der Sonne liegen. Mein Papa mag seinen Garten nicht einzäunen. Also Leine dran für ein Stündchen und alle sind zufrieden. Die Anzeige ist da ja schon etwas übertrieben. Weißt du, von wem sie kommt? Vielleicht kannst du mit der Person nochmal reden und die Sachlage erklären... Link zu diesem Kommentar
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