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Zyankali-Köder am Hundestrand von Hafkrug (Kreis Ostholstein)


Mark

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Aktuelle Warnung für den dortigen Hundestrand.

http://www.animal-health-online.de/klein/2009/06/10/zyankali-koder-am-hundestrand-von-hafkrug/4056/

Entgegen der Auffassung (oder in Erweiterung) kommt m.E. auch Verstoß gegen § 314 I Nr. 2 StGB in Betracht.

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

[*]Wasser in gefaßten Quellen, in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern oder

[*]Gegenstände, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind,

[*]vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt oder vergiftete oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischte Gegenstände im Sinne der Nummer 2 verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt.

[/list=1]

Ohne nähere rechtliche Prüfung, ob das in den Verkehr bringen auch die nicht nur die bewusste Überlassung an Dritte umfasst, sondern auch die bewusste Überlassung an einen unbestimmten Adressatenkreis - wobei namentlich auch billigend in Kauf genommen wird, dass Menschen dabei sterben (z.B. Kinder).

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solche Leute sollte man *ohneWorte*

man sollte sich mal vorstellen ,wenn das auch noch Kinder essen oder zumindest in den Mund nehmen :wall::wall::wall::wall::wall:

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darko2007

Ich kann es nachvollziehen, wenn jemand Hunde nicht mag bzw. liebt so wie wohl alle hier im Forum. Aber Köder auszulegen, die Tiere und u.U. auch Menschen gefährden, ohne Worte...

Für solche Sachen müsste man die Strafen drastisch erhöhen.

Darko´s Frauchen

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