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Sorgerecht....


Vayra

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Stillschweigendes Abkommen?

Irgendwann müsst ihr euch doch mal geeinigt haben, wo dein Sohn nach der trennung bleiben soll.

Ich ärgere mich, wenn Gerichte sowas fahlässig NICHT offiziell regeln :Oo

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Hätte ich es gewußt hätte ich es auch festlegen lassen :s

Es wurde bei unsere Scheidung wohl so hingenommen das der Kurze bei mir lebt, da der Vater 0 Interesse an ihm hatte.

Das ist ja das was mich so ärgert, er hat sich jahrelang nicht um seinen Sohn gekümmert und auf jetzt plötzlich Mr.SuperDaddy.

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BarnebyvomSalz

Hallo, hier ein Zitat von alleinerziehend.net:

Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?

Im Falle eines gemeinsamen Sorgerechtes entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt über alle Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung. Dies gilt nicht, wenn Gefahr im Verzug ist, also beispielsweise bei einem medizinischen Notfall. Ansonsten müssen sich die Eltern in allen wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, einigen. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind beispielsweise:

* Operationen

* Kindergarten und Schulwahl

* Berufswahl und Ausbildung

* Aufenthalt des Kindes

* Kindesunterhalt

Im alltäglichen Leben spielt das gemeinsame Sorgerecht meistens keine besondere Rolle. In Angelegenheiten des täglichen Lebens kann jeder einzeln entscheiden, ohne daß er sich mit dem anderen Elternteil abstimmen muß. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind beispielsweise:

* Freizeitgestaltung

* Hausaufgaben

* Kleidung

* Normale Arztbesuche

Sie müssen sich also, sofern es nach der Trennung oder Scheidung bei dem gemeinsamen Sorgerecht bleibt, lediglich bei wirklich wichtigen Entscheidungen mit Ihrem Expartner einigen. Alle alltäglichen Entscheidungen treffen Sie selbst.

Dann empfehle ich Dir, mal Kontakt mit dem Verband Anwalt des Kindes aufzunehmen. Es kann zum Beispiel ein Verfahrenpfleger eingesetzt werden für das Kindeswohl, wenn es keine anderen Einigungsmöglichkeiten gibt www.v-a-k.de

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Ist es denn rechtens, dass er euren Sohn wie geplant abholt und dann nicht zurück bringt?

Damit kann er doch gar nicht durch kommen, die Behörden können das doch nicht geduldet haben?

Auch zum Wohle des Kinders, denn plötzlicher Schulwechsel etc. ist doch nicht harmlos, für so eine kleine Kinderseele-ich bin schockiert.

Habe gerade auch mal meine Freundin gefragt, die bei der ARGE arbeitet und sie meinte, auch wenn ihr beide das Sorgerecht habt, gleicht es ja einer Kinderentführung, da euer Sohn ja 4 Jahr zuvor bei dir gewohnt hat.

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Das hängt von den Umständen ab, besteht akut Kindeswohlgefährdung, kann er das Kind bei sich behalten. Er muss nur sofort die richtigen Schritte (sprich Jugendamt, Anwalt, Gericht) gehen.

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ich kämpfe seit 2005 um das Sorgerecht für meine Tochter, 2 Jahre hat alleine der Richter für dei erste Entscheidung gebraucht, bis dahin hatten mein Ex und ich dsa gemeinsame, bis er das Kind einfach bei sich behalten hatte nach einem BesuchsWE.

Darauf hin kam auf einmal ganz plötzlich die Gerichtsentscheidung ,das der Vater das alleinige Sorgerecht bekam, obwohl meine Tochter nicht wirklich wollte.

Ihr gings 1,5 Jahre sauschlecht, psychisch wie physisch, bis sie dann 3 mal von ihm weggelaufen ist zu mir.

2 mal mußte ich sie wieder zurückbringen, beim dritten Mal durfte sie hier bei mir bleiben.

Allerdings hat der senile Richter das Sorgerecht dem JA übertragen und seitdem kämpfen wir weiter, das ich das Sorgerecht wieder bekomme.

Das JA ist auf jedenfall dafür, nur schieben sich jetzt Gericht und JA gegenseitig die Sache zu, keiner will endgültig selber entscheiden. :wall::wall::wall::wall::wall::wall::wall:

Ein gutes Forum kenne ich nicht, ich war mal in einem registriert, nur da wurde man als Frau so fertig gemacht, es war irgendwie ein Treffpunkt frustrierter unterhaltszahlender Väter

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