Shiva83 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Grundsätzliche Frage was Bußgelder oder Verwarnungen angeht wenn ein Hund ohne Leine läuft. Darf die Polizei das auch oder nur das Ordnungsamt? Link zu diesem Kommentar
caronna 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 je nach Bundesland unterschiedlich! soweit ich weis darf das Ordnungsamt das in NRW! Link zu diesem Kommentar
Vayra 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 In NRW die Polizei und die Ordnungsamt-Leute mit der grünen Mütze... Die mit der roten dürfen nur hinweisen... Link zu diesem Kommentar
gast 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 Es darf KEINER von beiden Bußgeld verlangen-du meinst doch "bar auf die Hand", oder? Seit einiger Zeit, dürfen sie nur per Kartenzahlung kassieren, oder mit Überweisungscheck. Wenn es um die generelle Bußgeldfrage geht, es dürfen beide Bußgeldbescheide schicken lassen, nur die Polizei, juckt es herzlich wenig, wenn Hunde ohne Leine laufen(Hier in NRW jedenfalls-da ist nur das OA auf der Jagd) Link zu diesem Kommentar
gast 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 In NRW die Polizei und die Ordnungsamt-Leute mit der grünen Mütze... Die mit der roten dürfen nur hinweisen...http://www.polar-chat.de/topic.php?id=35996&goto=656877 Das ist nicht richtig, ich komme aus NRW und bei uns sind nur die vom OA mit der roten Mütze und die haben schon mehrfach zur Kasse gebeten-mich ja letztens auch zum ersten Mal Link zu diesem Kommentar
Mark 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 In NRW läuft das so: §§ 4, 5, 14 Abs. 1 OBG -> Gefahrenabwehr ist Sache der örtlichen Ordnungsbehörden => das Landeshundegesetz als Norm fällt hierbei unter das Tatbestandsmerkmal "öffentliche Sicherheit". § 1 PolG NRW -> die Polizei darf im Rahmen der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nur tätig werden, soweit ein Handeln der Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint (Eilzuständigkeit der Polizei). Und wenn nun eine öffentliche Verfügung durch die Polizei erteilt wird kommt § 44 VwVfG NRW ins Spiel -> Ein Verwaltungsakt ist grds. nichtig, wenn die sachlich unzuständige Behörde handelt. Nichtig ist wichtig, weil rechtswidrige Verwaltungsakte durchaus vollstreckt werden können, nichtige Verwaltungsakte können nicht vollzogen werden. Alles klar? Link zu diesem Kommentar
gast 19. Juni 2009 Teilen 19. Juni 2009 Mark, danke, aber dafür ist es gerade zu spät-raff nix mehr davon jetzt Link zu diesem Kommentar
gast 1. Juli 2009 Teilen 1. Juli 2009 Sorry -kleine Zwischenfrage. Betreff NRW - wo findet man im I-Net wie das von Stadt zu Stadt geregelt ist also bspw.Remscheid - wo erfahre ich wo mein Hund was darf? Grüßele Nana Link zu diesem Kommentar
Milkey 1. Juli 2009 Teilen 1. Juli 2009 Ordnungsamt Da gibt es ein Merkblatt (Link) zum LHundG da steht alles drin. Im Wald gelten die Bestimmungen der Forstämter. Link zu diesem Kommentar
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