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Wer darf Bußgeld verlangen?


Shiva83

Empfohlene Beiträge

Shiva83

Hallo ihr lieben, ich hab mal eine Grundsätzliche Frage was Bußgelder oder Verwarnungen angeht wenn ein Hund ohne Leine läuft. Darf die Polizei das auch oder nur das Ordnungsamt?

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caronna

je nach Bundesland unterschiedlich! soweit ich weis darf das Ordnungsamt das in NRW!

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In NRW die Polizei und die Ordnungsamt-Leute mit der grünen Mütze...

Die mit der roten dürfen nur hinweisen...

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Es darf KEINER von beiden Bußgeld verlangen-du meinst doch "bar auf die Hand", oder?

Seit einiger Zeit, dürfen sie nur per Kartenzahlung kassieren, oder mit Überweisungscheck.

Wenn es um die generelle Bußgeldfrage geht, es dürfen beide Bußgeldbescheide schicken lassen, nur die Polizei, juckt es herzlich wenig, wenn Hunde ohne Leine laufen(Hier in NRW jedenfalls-da ist nur das OA auf der Jagd)

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In NRW die Polizei und die Ordnungsamt-Leute mit der grünen Mütze...

Die mit der roten dürfen nur hinweisen...
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=35996&goto=656877

Das ist nicht richtig, ich komme aus NRW und bei uns sind nur die vom OA mit der roten Mütze und die haben schon mehrfach zur Kasse gebeten-mich ja letztens auch zum ersten Mal :(

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In NRW läuft das so:

§§ 4, 5, 14 Abs. 1 OBG -> Gefahrenabwehr ist Sache der örtlichen Ordnungsbehörden

=> das Landeshundegesetz als Norm fällt hierbei unter das Tatbestandsmerkmal "öffentliche Sicherheit".

§ 1 PolG NRW -> die Polizei darf im Rahmen der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit nur tätig werden, soweit ein Handeln der Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint (Eilzuständigkeit der Polizei).

Und wenn nun eine öffentliche Verfügung durch die Polizei erteilt wird kommt § 44 VwVfG NRW ins Spiel -> Ein Verwaltungsakt ist grds. nichtig, wenn die sachlich unzuständige Behörde handelt. Nichtig ist wichtig, weil rechtswidrige Verwaltungsakte durchaus vollstreckt werden können, nichtige Verwaltungsakte können nicht vollzogen werden.

Alles klar? :D

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Mark, danke, aber dafür ist es gerade zu spät-raff nix mehr davon jetzt :D

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  • 2 Wochen später...

Sorry -kleine Zwischenfrage. Betreff NRW - wo findet man im I-Net wie das von Stadt zu Stadt geregelt ist also bspw.Remscheid - wo erfahre ich wo mein Hund was darf? Grüßele Nana

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Milkey

Ordnungsamt

Da gibt es ein Merkblatt (Link) zum LHundG da steht alles drin. Im Wald gelten die Bestimmungen der Forstämter.

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