catharina18 27. Juni 2009 Teilen 27. Juni 2009 Hallo ich habe mal ne frage wie ist das eigentlcih wenn man sich jetzt einen ältern Rottweiler käuft muss der dann auch wesentest machen?Oder muss der nur net wesentest machen wenn der ältere Rottweiler beim besitzer bleibt?habe jetzt nicht vor einen zu kaufen oder so aber das interessiert mich mal Link zu diesem Kommentar
Fluffilein 28. Juni 2009 Teilen 28. Juni 2009 Mhm irgentwie versteh ich nicht genau was du willst bzw. was du damit sagen willst Link zu diesem Kommentar
catharina18 28. Juni 2009 Autor Teilen 28. Juni 2009 mhhh sagen wir mal ich würde mir nen Rottweiler holen der co 3 -5 jahre oder so ist .müsste der dann auch nen wesenstest und die ganzen Halter Erlaubnis ,weil das müssen ja jetzt die rottis will mir zwar kein hund holen aber das interessiert mich mal Link zu diesem Kommentar
Chuma2008 28. Juni 2009 Teilen 28. Juni 2009 Ja man muss mit dem Hund nochmal einen Wesenstest machen sollte er schon einen gemacht haben. Also das volle Programm. Mhm wenn du dir keinen holen willst... wieso Interessiert dich das denn? Liebe Grüße Link zu diesem Kommentar
catharina18 28. Juni 2009 Autor Teilen 28. Juni 2009 nur so will das halt gerne wissen weil im -internet steht ja das die hunde die ab 2008 geboren sind keinen machen müssen oder sowas war da doch Link zu diesem Kommentar
Andoro 28. Juni 2009 Teilen 28. Juni 2009 Es kommt auf das Bundesland an, in dem zu wohnst. Wesenstest ist nicht in jedem Bundesland für Rottweiler vorgeschrieben. Link zu diesem Kommentar
HPBM 28. Juni 2009 Teilen 28. Juni 2009 Hallo Catharina, alle Rottweiler, die ab diesem Jahr angeschafft werden, zählen in Hessen als sogenannte "gefährliche Hunde", unabhängig vom Alter. Das bedeutet, Du benötigst eine Halteerlaubnis, ein polizeiliches Führungszeugnis, Sachkundeprüfung und Wesenstest für den Hund. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die schon vor diesem Jahr im Besitz ihres Halters waren und entsprechend gemeldet wurden bzw. vor diesem Jahr geboren. Solltest Du selbst keinen Rottweiler halten wollen, sondern nur ab und zu mit pflegen oder Gassi gehen, musst Du für diesen einen Hund einen Sachkundenachweis ablegen. Das heisst, Du musst eine theorethische und eine praktische Prüfung ablegen. Bestandteil der Theorie sind Fragen rund um die Haltung, Pflege und Betreuung des Hundes sowie Rechtsfragen. In der Praxis wird geschaut, ob der Hund ruhig an der Leine gehen kann, sitz und platz kann sowie bleib und aus 10m Entfernung abrufbar ist. Das Tierheim in Dillenburg kann Dir da sicher auch weiterhelfen, wenn Du mal fragen hast. Die sind eigentlich immer recht hilfsbereit bei Fragen rund um den Hund.. Link zu diesem Kommentar
Pebbles07 28. Juni 2009 Teilen 28. Juni 2009 Wenn der Hund schon einen Wesenstest hat, dann braucht er keinen mehr machen. Link zu diesem Kommentar
HPBM 28. Juni 2009 Teilen 28. Juni 2009 @Pebbles, der Wesenstest darf bei Übernahme des Hundes nicht älter sein als 6 Monate. Je nachdem, wie lange der Hund schon im TH sitzt, hat man da unter Umständen ein Problem... Link zu diesem Kommentar
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