Tatjana 8. Juli 2009 Autor Teilen 8. Juli 2009 das war auch noch ganz leer, als ich es mit nach Hause genommen habe, weil ja erst im kommenden Monat die erste Zahlung erfolgt ist!http://www.polar-chat.de/topic.php?id=36999&goto=678156 Damit wäre mir schon geholfen! Ich wusste nicht, dass das geht. Bislang dachte ich immer, da muss eine Buchung drauf. Link zu diesem Kommentar
BABA 8. Juli 2009 Teilen 8. Juli 2009 Gibt es diese Papiersparbücher eigentlich noch?http://www.polar-chat.de/topic.php?id=36999&goto=678168 ja bin auch noch im Besitz und so wie der Großteil der Menschheit immer noch bar bezahlt, werden auch diese Sparbücher weiterhin ihr Dasein haben. Link zu diesem Kommentar
Manne 8. Juli 2009 Teilen 8. Juli 2009 Interessant. Ich dachte, Sparbücher wären inzwischen auch auf Karte. Link zu diesem Kommentar
tormenta 8. Juli 2009 Teilen 8. Juli 2009 Stellt Euch vor auch hier bei uns gibts sogar noch das alte Sparbuch. Wird doch hier alles nur mit Karte bezahlt. Aber das Sparbuch gibts immer noch Tormenta Link zu diesem Kommentar
Cucca 8. Juli 2009 Teilen 8. Juli 2009 Dat is jetzt doof. Arbeite ja auf der Bank... Zum einen weiß ich nicht, ob die zahlentechnisch nummeriert werden, denn das System erkennt sie ja eigentlich erst, wenn das Sparbuch eröffnet wird. Aber was da im Hintergrund läuft weiß ich nicht. Kann mir aber vorstellen, dass es nicht so einfach ausgehändigt werden darf, schließlich bestünde auch die Gefahr, dass fälschungstechnisch die "Urkunde" missbraucht wird. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, ist, dass das Sparbuch entwertet ausgehändigt werden dürfte, also mit so tollen Stempelchen drauf. Bei uns waren bisher nur Hochzeitsbeschenker, die Mengen an Münzen in die lustigsten Gefäße gefüllt haben. Achja, mit der Eröffnung auf einen anderen Namen ist es auch nicht so einfach, wie das hier klingt. Das wäre dann ein "Konto" zugunsten Dritter". (Typischer Fall: Sparbuch der Oma für Enkel) Kontoinhaber ist ein beiden Fällen sofort der "Dritte". Hier kann man zum einen sagen, dass der Dritte sofort Gläubiger wird und damit über das Konto verfügen kann. Dann muss aber das Ehepaar genauso wie du legitimiert werden (Ausweis). Sagt ihr, dass der Gläubigerwechsel erst später vonstatten geht (Heirat, 18. Geburtstag des Enkels"), dann reicht im Grunde ein Existenznachweis. Was die Bank als Nachweis verlangt, ist ihre Sache. Das Ehepaar müsste sich halt dann voll legitimieren, wenn sie das erste Mal über das Sparbuch verfügen wollen. Gibt aber natürlich noch ein paar mehr Dinge zu beachten bei solchen Verträgen (Todesfall z.B.). Aber dafür gibt es ja den Bankberater. Die Angaben sind allerdings ohne Gewähr! Bin ja erst im 1. Lehrjahr. Link zu diesem Kommentar
Cucca 8. Juli 2009 Teilen 8. Juli 2009 Interessant. Ich dachte, Sparbücher wären inzwischen auch auf Karte. http://www.polar-chat.de/topic.php?id=36999&goto=678201 Es gibt noch genug Omas und Opas, die "sehen" wollen, was sie noch haben. Ich mag das gute alte Sparbuch auch nicht missen. Es gehört einfach dazu. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden