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Wer kennt sich mit den Gesetzen vom Arbeitsamt aus?


Sandkuchen

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Sandkuchen

Danke!!Habe mich da mal angemeldet!Mal schauen ob die da eine Gesetzes Lücke kennen.

An die die denken ich hätte was gegen Arbeitslose,so ist es nicht!

Es gibt Situationen wo man froh ist das es diese Möglichkeit gibt sich beim Arbeitsamt Hilfe zu holen .Ich denke auch das die Personen die dies ausnutzen eher zu den schwarzen Schafen gehören.

Und ich weiß aber auch durch meine Mutter das man sich da auch sehr hilflos fühlen kann.

Also mich bitte nicht falsch verstehen.

Gruß Anke

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Malt53

Aus eigener Erfahrung weis ich das das Arbeitsamt so eine Rückzahlung als Einkommen verrechnet. Diese Verhaltensweise wurde auch schon von mehreren Gerichten bestätigt.

Deklariert das von vornherein als zu Unrecht geforderte Vorauszahlung. Damit wäre eine Verrechnung mit jetzigen Zahlungen eine rückwirkende Kürzung der Leistung im vergangenen Jahr und somit eine Einkommensverminderung für diesen Zeitraum.

Diese Einkommensverminderung muß dann vom Arbeitsamt auch wieder rückwirkend ausgeglichen werden womit sich das ganze aufhebt.

Oje, ich hoffe ich hab's halbwegs verständlich geschrieben.

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Nochmal, achtet bitte auf Arbeitsamt und ARGE - es ist ein Unterscheid, der nicht ohne Bedeutung ist.

Das Arbeitsamt geht die Abrechnung nix an, allerdings die ARGE!

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Malt53

Stimmt, das betrifft eigentlich nur ALG II- oder Sozialgeldempfänger.

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Achja fällt mir gerade zu ein, manchmal dauert es auch etwas länger.

Schau mal auf den Bescheid, ob die ARGE auch einen Zuschuss für die Miete bezahlt (es ist unerheblich, wer die Miete überweist, wichtig ist der Abschnitt im Bescheid). Egal wie groß, bezahlt die ARGE, ist es entscheidend, ob die ARGE auch im Abrechnungszeitraum Zuschuss gewährt hat. Wenn ja, müsst ihr die Abrechnung vorbringen - ansonsten können sie den Zuschuss kürzen/streichen. Wenn nein, einen Brief zu der Abrechnung beifügen, in dem ganz deutlich hervorgeht, dass die Abrechnung sich auf einen Zeitraum bezieht, in dem keine Leistungen der ARGE in Anspruch genommen wurden bzw. die Abrechnung erst gar nicht vorbeibringen - aber auf jeden Fall über Jahre behalten.

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Nochmal, achtet bitte auf Arbeitsamt und ARGE - es ist ein Unterscheid, der nicht ohne Bedeutung ist.

Das Arbeitsamt geht die Abrechnung nix an, allerdings die ARGE!
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=37496&goto=690515

Sowas sagt mein Bekannter auch:

bei Arbeitslosengeld ist die Rückzahlung unerheblich, also bekommt sie höchstwahrscheinlich nicht Arbeitslosengeld sonder Harz 4

also auch nicht beim Arbeitsamt sondern einer Arge

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Tanja2201

Ja, die Welt ist schon ungerecht,

darum hab ich mich garnicht erst arbeitslos gemeldet.

Eine Freundin von mir bekommt HarzIV,

2 kleine Kinder, ihr Mann sucht verbissen eine Arbeitstelle aber bekommt nichts, bei den letzten 2 Stellen die er bekommen hat ist er seinem Lohn hinterher gelaufen und hat ihn bis jetzt noch nicht bekommen.

Sie kann nicht arbeiten gehen da sie krank ist, Herz OP, mehrere Schlaganfälle und lag 3 Monate im Koma,

da ist das Amt jetzt hinterher das sie fit gemacht wird um 1-2 Std. täglich arbeiten zu gehen.

Sie bekommen 500 € im Monat, und sind jetzt einfach mal auf 420€ gekürzt worden.

Dazu im vergleich mein Schwager, noch nie arbeiten gewesen, keine Ausbildung, bekommt aber genug Geld vom Amt + Miete und und und.

Dem geht es richtig gut.

Ich hab jetzt schon so oft aus verschiedenen ecken Sachen mit bekommen,

irgendwie werden die mit Kindern schlechter behandelt als die ohne Kinder,

also bei denen wo ich das mit bekommen hab, ich will hier nichts verallgemeinern.

Da sitze ich lieber zuhause ohne das Amt.

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