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USA: 26-jähriger vergeht sich an Hund!


gast

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Pebbles07

Tja, viele davon Leben wohl in ihrer Sims Welt......

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LedZeppelin

Keine Seltenheit, irgendwie.

Im Internet gehen auch kleine Videos davon rum, auf Encyclopedia Dramatica gibt's einen ganzen Bericht über einen 19 jährigen MIT FOTOS von ihm plus Hund.

Wenn man ein bisschen schaut, wird man erkennen, dass so kranke Leute oft im Inet vertreten sind. Und das Seiten / Videos selten geschützt sind.

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silentgreen
Ja und dann, Dog?!

Sucht er sich "Kontakte" wieder auf brutale Art und Weise?!
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=37548&goto=690984

Ich greife nochmal Tinas post auf, denn sie liegt meines Erachtens richtig, und hat die entscheidende Frage gestellt.

Nehmen wir mal an:

Gefängnisstrafe

- Dieser Typ aus den USA wird eingekerkert, k.A. wie lange, spielt aber auch nicht die Rolle

- Mangels Gelegenheit wird er sich in dieser Zeit an keinem Tier vergreifen

- In der Zeit im Knast wird er, sicher ein paar "neue Freunde" finden, die ihn evtl. noch auf ein paar andere Gedanken bringen. Er wird also Phantasien entwickeln, nicht zuletzt auch wegen seiner zwangsweisen, nicht therapeutisch begleiteten "Abstinenz".

- Nachdem er rausgekommen ist wird er, sobald bekannt wird, weshalb er eingebuchtet war (das Internet vergisst nie) , heftige soziale Ausgrenzung erfahren. Nen Job zu bekommen dürfte sehr schwierig bis unmöglich werden für ihn. Wenn er nicht jetzt schon rückfällig geworden ist, dann...

- wird ein weiterer sozialer Abstieg bzw. eine soziale Diskriminierung auf Grund seines Verhaltens und auf Grund des Bekanntwerdens seiner Vorgeschichte statfinden Falls er auch jetzt noch nicht rückfällig geworden ist....

- Sollte er es tatsächlich bis dahin geschafft haben ohne sich neue weitere Opfer zu suchen, bzw. sollte er es geschafft haben, seinen Trieb weiter zu unterdrücken, wird der Kerl nun richtig unter Dampf stehen.

- Die nächsten Opfer werden dann vielleicht keine Tiere mehr sein, sondern Menschen oder gar Kinder.

Eine reine Gefängnisstrafe ohne therapeutische Begleitung kann also nicht der Weg sein.

Andere Möglichkeit: Rübe ab

- Nach den Erfahrungen der Weltkriege bzw. des Nationalsozialismus wohl nicht ernsthaft diskutabel.

-Lebenslang wegsperren

[...] erstens kämen wir da ähnlich wie bei der Todesstrafe in ganz finstere Zeiten zurück, und mal ehrlich: Wer soll das finanzieren, wieviele Gefängnisse sollen gebaut werden?

- Zwangskastration

Wäre für mich in extremen Fällen (z.B. bei Wiederholungstätern) ein denkbarer Weg, wenn auch moralisch und ethisch fragwürdig, wobei ich nichts darüber weiß, wie hoch die Sterbequote bei solchen Eingriffen ist. Wenn das medizinisch als sicheres Verfahren abgesichert ist, wäre das ggf. m.M.n. eine Option.

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Die Seite habe ich gerade noch zu diesem Thema gefunden:(Die zweite Zeile der Hauptseite, lässt mich schon eine Gänsehaut bekommen)

http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de/index.jsp

Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:

Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.

Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden......

oder so etwas hier:

http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de/aktuelles_Sodomie_und_Gewalt_auf_Handys.htm

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Auf der Seite fand ich u.a. diese Zeilen hier, die ich absolut unterstützenswert finde:

Wir sind davon überzeugt, daß sexuelle Handlungen des Menschen mit Tieren

- als sexuelle Gewalt- und Mißbrauchshandlungen angesehen werden sollten;

- mit dem Grundsatz eines ethischen Tierschutzes mit Verfassungsrang nicht vereinbar sind.

Ethischer Tierschutz darf sich nicht allein an Schmerzen, Leiden oder Schäden ausrichten und damit auf klinische Befunde beschränken, sondern sein Schutz greift weiter, wie es sowohl § 1 des deutschen Tierschutzgesetzes als auch Artikel 20a des Grundgesetzes erkennen lassen.

Wir setzen uns für eine Ergänzung des Tierschutzgesetzes ein, die ausdrücklich sexuelle Handlungen mit Tieren als sexuellen Mißbrauch anerkennt und strafbelegt.

http://www.verschwiegenes-tierleid-online.de/unsere.position.htm

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Revanche

also ich bin kein Psychologe

aber für mich steht fest - wenn einer die Veranlagung zu Sodomie - oder Pädophälie hat - wird er sicher nicht nach dem Rundum-Sorglos-Programm im Gefängnis seine Lebenseinstellung ändern.

Man muss nur mal die Rückfallquote von den Pädophilen sich anschauen.

Solche Leute sind nicht Gesellschaftsfähig.

Wenn diese Leute wieder integriert werden sollen - dann nur unter strengen Auflagen und Meldepflicht.

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