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Was tun, wenn der Hund im eigenen Garten "Eindringlinge" beißt?


doribabe21

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doribabe21

Kurze Vorgeschichte: Wir waren heute Abend mit Freunden essen. Bei einem "Kontrollanruf" zuhause, ob auch wirklich alles ok sei, meinte die Babysitetrin, dass halt vorhin wieder Kinder im GArten waren, da ihre Frisbee reingeflogen ist. Müssen wohl irgendwie hintenrum reingekletter sein. So, gott sei Dank war der Hund (Dobermann) nicht im GArten.

Wer weiß, wass dann passiert wäre.

Jetzt zur Frage, was wäre gewesen, wenn der Hund zugebissen hätte, aufgrund von Bewacherinstinkt.

Laut Gesetz haben die Kidner ja HAusfriedensbruch begangen (so ein Bsp kam letztens im Tv, nur eben ohne Hund).

Hätte dies Probleme gegeben??

ICh hab irghendwie im Hinterkopf, dass sie dann für Schadensersatz aufkommen hätten müssen (für die Kinder).

Stimmt dies??

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In diesem Fall würdest Du zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Hund darf nicht einmal einen Einbrecher auf dem eigenen Grundstück beissen :Oo

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Du mußt dafür sorgen das dein Hund gesichert ist !

Halter haftet wenn Hunde Besucher anfallen

Ein Halter kann sich auch der Verantwortung dann nicht entziehen, indem er behauptet, es handle sich bei den Angreifern um Wachhunde, für die er wegen der so genannten Nutztier-Bestimmung nur beschränkt haften müsse.

Neben dem Tor eines Reiterhofs warnte ein großes Schild mit der Abbildung eines Rottweilers: "Vorsicht, bissiger Hund ". An der Tür zum Wohnhaus stand noch einmal "Warnung vor dem Hunde". Davon ließ sich ein Mann aber nicht abhalten, der seine Frau vom Reitunterricht abholen wollte. Nach mehrfachen, vergeblichem Klopfen öffnete er die Tür des Wohngebäudes und wurde von den dort befindlichen Rottweilern und einem Staffordshire Terrier, bei Publikumsverkehr normalerweise im Zwinger, zu diesem Zeitpunkt allerdings im Haus, arg zugerichtet.

"Purer Leichtsinn", sagten dazu die Richter und sahen den Hundehalter in der vollen Verantwortung: Sind Hunde bekanntermaßen aggressivund bissig, müssen sie besonders sorgfältig beaufsichtigt werden. Je gefährlicher die Hunde sind, desto größere Bedeutung erlangt ihre sichere Verwahrung. Das bedeutet: der Halter eines Kampfhundes haftet auch dann, wenn sich jemand dem Tier unbefugt nähert und es sich in einem eingezäunten Gelände befindet.

Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.

BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04

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Ist denn Dein Hund bissig?

Ich kenne Dobermänner/Mischlinge die echt das Weite suchen wenn das Lilli-Tier auftaucht... :whistle

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Andoro

Ist mir passiert, es wurde alles eingestellt, weil das Kind übers Tor geklettert ist und es auf eigenem Grundstück war. DAS ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es kommt auf dich allerdings ein Haufen Ärger zu, das schon mal vorab. Ich hatte Polizei, Ordnungsamt, Veterinäramt usw. zu Besuch und die Hunde wurden begutachtet. Allerdings konnte ich Prüfungen nachweisen und es wurde argumentiert, daß die Hunde halt ihren "Wachaufgaben" nachgekommen sind, damit wurde ich ohne Auflagen "entlassen" und es wurde nicht mal Anklage erhoben. Allerdings ist das nicht in jedem Bundesland so, hier in der Westpfalz hat man da ganz gute Karten. Ich drück dir die Daumen, daß du so ein Spießrutenlaufen nie mitmachen mußt.

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zwergili

Tzzzz das ist ja wohl ein Witz? Mein eigenes Grundstück? Und der Hund dürfte nicht frei laufen und Eindringlinge beißen.....pffff ist ja heftig...

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Renate
Tzzzz das ist ja wohl ein Witz? Mein eigenes Grundstück? Und der Hund dürfte nicht frei laufen und Eindringlinge beißen.....pffff ist ja heftig...
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=37645&goto=692837

Ist aber so.

Selbst ein Warnschild mit *Vorsicht bissiger Hund* oder in der Art schützt nicht, eher im Gegenteil, du bestätigst damit, dass dein Hund beissen würde und hast ihn dementsprechend auch zu sichern, dass er es NICHT tun kann!

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zwergili

Gilt das denn wirklich für alle Hunde? Was ist mit Firmen, wo extra der Hund zum wachen da ist?

Oder gilt das hier in dem Fall für Privatgrundstücke?

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Renate

Wie es bei Firmengrundstücken aussieht, weiss ich nicht, aber als Privatmann hast du immer die A-Karte gezogen, wenn dein Hund beisst, und wenn es der nächtliche Einbrecher ist!

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ist nicht sowieso ein Schild mit der Aufschrift:

VORSICHT BISSIGER HUND

verboten?

Denn jeder Hundehalter hat ja dafür zu sorgen, dass der Hund eben nicht beisst.

Selbst im Schutzdienst lernen die Hunde NICHT zu beissen, sondern den pösen festzuhalten.

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