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Kennt sich jemand rechtlich mit ebay aus? Nichts hündisches!


gast

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Habe vor ca 4 Wochen ein Handy ins Ebay gestellt.

Allerdings ist mir nach 1 Tag aufgefallen (da hatte schon jemand 1 Euro drauf geboten)

dass ein Fehler in meiner Artikelbeschreibung war,wegen der man es nicht eindeutig finden konnte.

So,wollte das "bearbeiten" kam aber nicht in diese Leiste mehr rein und habe es mit der

Begründung "Fehler in der Beschreibung"..(weiß nicht mehr genau wie es hieß)rausgenommen

und korrigiert wieder eingestellt.

Dann schrieb mich der 1 Euro Bieter an ich sei mit ihm einen Vertrag eingegangen und er möchte nun das Handy haben..

Habe darauf nur geschrieben dass das Gebot ja nicht beendet gewesen sei und ich es neu

eingestellt habe.

So..nun hat genau DIESER Bieter das Tel für weit mehr als 1 € ersteigert.Und seit 3 Wochen nicht bezahlt.

Heut Abend stand er vor der Tür und wollte sein Handy bezahlen und holen..

Gut,ich zeig es ihm..zeige ihm dass es ok ist etc und gebe es ihm.Er drückt mir den 1€

in die Hand(von derAuktion die ich beendet habe)und wollt sich verdrücken.

Ich ihm hinterher,wollt ihm das Handy für 1€ nicht geben..Gab ein riesen Hickhack..

Will ich jetzt nicht alles berichten.Das Ende vom Lied war dass die Polizei kam und alles aufgenommen hat.

Weiß jemand nun wie es rechtlich aussieht?

Er meinte das Handy sei mit seinem 1€Gebot seins gewesen,weil ich die Auktion beendet habe.

Un dich ein Betrüger, weil ich SEIN Handy dann noch mal versteigert habe..

Sorry,ist arg lang..Aber bin total "wuschig"und kann nicht schlafen..

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Er muss den Preis zahlen, der Endgebot war, als die 2te Auktion regulär ausgelaufen war. Die erste ist nichtig, da Du diese vorab beendet hattest.

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grosserhund

Nein, er ist absolut im Unrecht!! Sofort bei Ebay melden und den Vorfall schildern! Und Anzeige erstatten wegen Diebstahl und / oder versuchten Betruges!

Der Vertag kommt erst mit Abschluss der Auktion zustande, der Typ hat nen totalen Knall und das ist Diebstahl was er da macht! Da kannst Du enspannt einen Rechtsanwalt beauftragen, die Nummer verliert er!

ER muss den Betrag zahlen, den er in der letzten auktion, die zu Ende gegangen ist, geboten hat. Erst dadurch kommt der Vertrag zustande!

Man kann übrigens unerwünschte Bieter für seine Auktionen sperren...

Unglaublich, was die Leute sich einreden!

Grüsse

Chris

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So seh ich das auch..Er hatte irgendeinen Wisch dabei wo eben seine Version mit Paragraph blabla

drauf war..

Er wurde echt unverschämt, dass sogar die Polizei ihn darauf hin wies"den Balle flach zu halten"..

Man..bin total zittrig..

Er droht nun mit einer Anzeige dass ich ihn geschlagen hätte(stimmt nicht-habe nur versucht mein Handy ihm weg zu nehmen)und meinen Nachbarn weil sie ihn am Gehen gehindert hätten.Dabei hatte ich einfach nur das Hoftor zu gemacht.Er drin-Nachbarn draussen.

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rotfuchs

Bei so nem dreisten Kerl würde ich sofort per Anwalt vorgehen.

Boah!

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Sofort bei Ebay melden und den Vorfall schildern! Und Anzeige erstatten

Man kann übrigens unerwünschte Bieter für seine Auktionen sperren...


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=707962

Ich muss morgen früh zur Polizei, die wollen das mit Ebay regeln.

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Ich muss morgen früh zur Polizei, die wollen das mit Ebay regeln.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=707968

Da gibt es nichts mit Ebay zu regeln. Die halten sich da (zu Recht) völlig raus. Diese Angelegenheit betrifft nur Käufer und Verkäufer. Ebay hat damit gar nichts zu tun, außer dass sie den "Marktplatz" zur Verfügung stellen.

Recht spricht in diesem Land auch immer noch ein Richter, nicht Ebay.

Du sicherst Dir per screen-shot (und mach das SOFORT! JETZT!) die ausgelaufene Auktionsseite, sicherst die URL und Du hast ja auch noch die End-of-Auctions-emails von Ebay.

Dann übergibst Du die Sache einem Anwalt und lehnst Dich zurück. :)

Im Übrigen ist diese Sache ja weit mehr, als das mit der Auktion. Für die Wildwestmethode, Dir das Handy abzupressen, gibt's noch extra einen drauf!

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Marlies27

Hallo,

diesen Bieter umgehend bei Ebay melden.

Wenn eine Auktion im Vorfeld beendet wird hat kein Bieter ein Recht auf die angebotene Ware. Wird diese neu eingestellt und der selbe Bieter ist Höchstbietender, so muss er auch den Preis der ersteigerten Ware bezahlen ( sprich aus der 2. Auktion ).

Zum anderen drucke die Seiten aus und gehe damit zum Rechtsanwalt. Dieser wird sich mit dem "Käufer" in Verbindung setzen und notfalls einen Gerichtstermin vorrausplanen.

GsD ist mir so etwas noch nie bei Ebay passiert. *erleichtertbin*

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Meinte auch nicht dass sie das mit Ebay regeln,sorry,falsch ausgedrückt.

Sondern ich soll mich dort quasi einloggen und die suchen sich die benötigten Seite raus.

Meint ihr ich soll einen Anwalt einschalten?

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Meinte auch nicht dass sie das mit Ebay regeln,sorry,falsch ausgedrückt.

Sondern ich soll mich dort quasi einloggen und die suchen sich die benötigten Seite raus.

Meint ihr ich soll einen Anwalt einschalten?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=707978

Die Seiten SOFORT selbst sichern.

Ja.

Das heißt, unter Umständen.

Du bist imho absolut im Recht. Außerdem kann der nicht einfach ankommen und sich aufführen wie die wilde Sau. Insofern geht der Kerl baden und muss die Verfahrenskosten tragen.

Andererseits: Wenn er keine Kohle hat, dann bleibst Du auf Deinen Kosten (Anwalt muss man vorstrecken, wenn man gewinnt, zahlt die Gegenseite alle Kosten) sitzen und müsstest die dann von ihm eintreiben. U nd das ist aussichtslos, wenn der pleite ist.

Hast Du denn Dein Handy wieder?

Wenn ja, denk drüber nach.

Du kannst ihn aber einfach (oder trotzdem) anzeigen, dann verfolgt der Staat ihn mit strafrechtlichen Mitteln, das kostet nichts. Wenn Du nicht weisst, weswegen Du ihn korrekt anzeigen sollst, dann schilderst Du bei der Anzeige diesen Fall (der Beamte muss darüber ein Protokoll anfertigen und Du musst es unterschreiben) und zeigst ihn "wegen aller in Frage kommenden Delikte" an, der zuständige Staatsanwalt ermittelt dann den Straftatbestand und klagt ihn das an.

Ich bin weder Anwalt noch sonst was sondern Laie und teile hier nur meine unmaßgebliche Privatmeinung mit. Dies ist keine Rechtsberatung.

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