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Kennt sich jemand rechtlich mit ebay aus? Nichts hündisches!


gast

Empfohlene Beiträge

Kleinegoere1983
Screenshot ist quasi eine Kopie des Bildschirms wie Du ihn vor Dir hast. Ein solches programm heißt z. Bsp Printkey2000, vielleicht hast Du es ja auf dem PC ? Bzw FRAGE an die PC-Fachleute, gibts dass irgendwo kostenlos ?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=708115

Man muss doch nur die "Druck" Taste und noch eine Taste (komm gerade nicht drauf) zusammen drücken und dann über Einfügen die Seite in ein Bild - Mail Programm abspeichern

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Nicole10

Huhu einen Screenshot machst Du ganz einfach, in dem Du die Tastenkombi STRG/Print oder auf einer deutschen Tastatur STRG/Druck drückst, und anschliessend in zum Beispiel Paint mit STRG/V einfügst, und das ganze dann als .jpg abspeicherst ;)

Viel Erfolg

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Screenshot ist quasi eine Kopie des Bildschirms wie Du ihn vor Dir hast. Ein solches programm heißt z. Bsp Printkey2000, vielleicht hast Du es ja auf dem PC ? Bzw FRAGE an die PC-Fachleute, gibts dass irgendwo kostenlos ?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=708115

Ich habe DarkShot2, das gibt's kostenlos hier:

http://www.darkleo.com/darkleo/download/darkshot.htm

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Also..eben von der Polizei-Fakt,allein dass er das Handy selbst der Polizei in die Hand

gegeben hat reicht dass er es bekommt.

Nun meinte der Polizist dass ich,wenn ich das will, einen Anwalt nehmen soll.Ich müßte angeben dass bei Ebay das Bearbeiten meines Angebotes nicht möglich war etc..

Er meinte auch dass ihm eventl an den Karren gefahren werden kann,weil er ja schließlich

mein "2tes Handy"ersteigert hat,obwohl er den Vetrag gar nicht eingehen wollte..

Nur schätzt er diese Person so ein, dass ich dann eine Anzeige kriege wegen "Freiheitsberaubung"

(weil ich ja das Hoftor geschlossen hatte)und wegen Körperverletzung.Weil er ja behauptet

hat,dass ich ihn geschlagen hätte.Was nicht der Fall ist,hatte ja meine Kleine auf demArm und

habe nur versucht ohne Erfolg ihm das Handy wieder weg zu nehmen.

Tja..so siehts nun aus :(

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Ich würde mir das nicht gefallen lassen !!

Gerade wenn du einen Anwalt an der Hand hast.wenn er bei dir durch kommt, wird er bestätigt

und macht seine Spiele weiter

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Also..eben von der Polizei-Fakt,allein dass er das Handy selbst der Polizei in die Hand

gegeben hat reicht dass er es bekommt.

Das, mit Verlaub, ist ja wohl eine Frechheit.

Nun meinte der Polizist dass ich,wenn ich das will, einen Anwalt nehmen soll.Ich müßte angeben dass bei Ebay das Bearbeiten meines Angebotes nicht möglich war etc..

Er meinte auch dass ihm eventl an den Karren gefahren werden kann,weil er ja schließlich

mein "2tes Handy"ersteigert hat,obwohl er den Vetrag gar nicht eingehen wollte..

Nur schätzt er diese Person so ein, dass ich dann eine Anzeige kriege wegen "Freiheitsberaubung"

(weil ich ja das Hoftor geschlossen hatte)und wegen Körperverletzung.Weil er ja behauptet

hat,dass ich ihn geschlagen hätte.Was nicht der Fall ist,hatte ja meine Kleine auf demArm und

habe nur versucht ohne Erfolg ihm das Handy wieder weg zu nehmen.

Tja..so siehts nun aus :(


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=708221

Ich finde es unglaublich, dass Polizisten sich so äussern. Nichts davon trifft imho zu.

Ab zum Anwalt. Und zwar gleich.

Ich fass es nicht...

Ich nehme an, die haben auch Deine Anzeige nicht aufgenommen?

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nö,wie gesagt,weil ich ja das Hoftor geschlossen habe und damit "Freiheitsberaubung"gemacht habe.

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nö,wie gesagt,weil ich ja das Hoftor geschlossen habe und damit "Freiheitsberaubung"gemacht habe.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=708244

Das ist die pure Faulheit von denen. Die sind verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen, eine rechtliche Beurteilung der Situation steht denen gar nicht zu, dazu sind die auch gar nicht ausgebildet und die meisten haben auch gar keine Ahnung.

Geh zum Anwalt, lass Dir das nicht gefallen.

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Ich habe eben in der Kanzlei angerufen.Allerdings ist er grad auf Gericht.

Werde ihn später nochmal anrufen und ihm die Sache schildern..

Könnt heulen,so regt mich das alles auf..

Aber laut dem Link von JasminX sieht es doch fast so aus,als hätte der Typ recht?

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Aber laut dem Link von JasminX sieht es doch fast so aus,als hätte der Typ recht?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=708294

Immer dran denken: In unserem Land spricht immer noch ein Richter das Recht, nicht Ebay. ;)

Schreiben kann man viel, ob sowas Bestand hat oder nicht.

Ich guck aber gleich mal, was ich alles an "Ebay-Recht"-Links gesammelt habe.

Edit: So, ich habe dazu etwas gefunden: Ein Vertrag, auch wenn das Angebot beendet wurde, ist verbindlich, egal, ob vorher beendet wurde oder nicht. Aber Du kannst Dich auf Irrtum berufen, ich denke, damit könntest Du durchkommen.

Wenn nicht, dann ist auch der zweite Vertrag verbindlich, denn der Käufer hat den Zuschlag zu einem höheren Preis bekommen, obwohl er wusste, dass es sich um das selbe Handy handelte. Also muss er Dir auch diesen Preis zahlen. Er kann sich jedenfalls nicht auf Irrtum berufen (womöglich dass er dachte, dass Du ein weiteres Handy anbietest), Du hast ihm den Sachverhalt ja mitgeteilt.

Mithin muss er die Kohle abdrücken. (Weshalb hat der D*** denn eigentlich noch mitgeboten?)

Du hast doch hoffentlich den Schriftverkehr über Ebay abgewickelt? Wenn nicht, dann hast Du wenigstens die hin-und hergegangen E-mails gesichert?

Ich finde, es sieht immer noch gut aus für Dich, nimm Dir einen Anwalt und zieh das durch.

Dazu kommen noch die Wildwestmethoden, sich sein vermeintliches Eigentum gewaltsam zu holen. Wenn jemand glaubt, ihm stehe was zu, dann muss er das einklagen und nicht einfach den Kram an sich reissen.

Edit2:

Hier der Artikel, den ich gefunden habe und auf den ich mich beziehe:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayurteil15.htm

Zitat:

Leitsatz

Ein bei ebay eingestelltes Angebot ist rechtverbindlich und kann nicht vor Ablauf der Auktion zurückgezogen werden.

LG Berlin, Urteil vom 20.07.2004 - AZ: 4 0 293/04

...

Zitat Ende

Interessant für Deine Sache ist aber der erste Absatz, dort die letzten 11 Zeilen in denen es heißt:

Zitat:

...Vor Ende der Auktion und zu einem Zeitpunkt, zu dem der Kl. Höchstbietender war, beendete der Bekl, das Angebot vorzeitig und löschte die darauf abgegebenen Gebote, unter ihnen das Höchstgebot des Kl. Dabei machte er nicht von der Möglichkeit Gebrauch, in seiner Artikelbeschreibung einen Grund für die Löschung anzugeben. In der Beschreibung des Auktionshauses ebay zur vorzeitigen Beendigung von Angeboten, die nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, heißt es auszugsweise: "Grundsätzlich sind alle bei ebay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen. Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein: Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt . . ."

Zitat Ende

Das imho wichtigste habe ich Dir unterstrichen. Denn DU hast Dich in der Beschaffenheit geirrt. (und das hoffentlich als Abbruchsgrund genannt)

Weiter heißt es im 11. Absatz:

Zitat:

...In dem ursprünglichen Angebot wurde die Motoreigenschaft, von der der Bekl. spricht, überhaupt nicht genannt. Diese Eigenschaftsbeschreibungen wurden lediglich ergänzt, nachdem interessierte Bieter danach gefragt hatten, was sich aus der vom Bekl. selbst gewählten Überschrift "Bezüglich der Anfragen:" ergibt. Ergänzende, also zusätzliche Beschreibungen sind aber ganz üblich bei ebay und stellen hier gerade keine Änderung der ursprünglichen Beschreibung dar. Lediglich bei einer wirklichen Änderung der Angaben hätte aber nachvollzogen werden können, dass der Bekl. vorher gerade von einer anderen Vorstellung ausgegangen ist, sich also geirrt hat....

Zitat Ende

Auch das müsste bei Dir zutreffen, insofern ist bei Dir Irrtum gegeben.

Zumal Du das auch nochmal dem Bieter mitgeteilt hast und dieser dann auch erneut auf das selbe Handy geboten und dieses zum Höchstpreis erworben hat.

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