Marlies27 30. Juli 2009 Teilen 30. Juli 2009 Wenn Du den Fehler noch vor der Ablaufzeit festgestellt hast und nicht in den letzten 12 Stunden kannst Du Dein Angebot jederzeit nachbearbeiten. Ansonsten hättest Du auch noch die Möglichkeit eines "Nachtrages der Beschreibung" und brauchst das Angebot nicht vorzeitig zu beenden. Fakt ist, wenn Du die Auktion vorzeitig beendet hast weil Du einen Fehler in der Beschreibung hattest, gilt das Gerät immer noch nicht als Verkauft. Schließlich kann das Gerät ja auch vorzeitig kaputtgegangen sein ( z. B. weil dein Kind es als Butterbrot verwechselt hat ). Einen Anspruch auf den 1. Kaufpreis hat er nicht, da ja kein Kaufvertrag zustande gekommen ist ( es sei denn Du hast eine Mitteilung von Ebay bekommen, das der Artikel verkauft wurde ). Geh zu eine anderen Dienststelle, nimm die von Ebay per Email angekommenen Unterlagen ( Adresse des Käufers ) mit und mach dort eine Anzeige wegen Unterschlagung. Und andererseits sind viele Anwälte mittlerweile spezialisiert sich mit Ebaykäufern auseinanderzusetzen. Link zu diesem Kommentar
Bolle 30. Juli 2009 Teilen 30. Juli 2009 Ah, wenn ich hinter einem Besucher meine Wohnungstür schliesse, ist das Freieheitsberaubung??? So ein dummdreister Kerl..... Hab mal mein Rennrad versteigert und anstelle von 28Zoll in der Artikelbezeichnung 26Zoll angegeben. Konnte ich, weil schon 1 Euro geboten wurde, auch nicht ändern. Aber, ich konnte einen Kommentar oder sowas ähnliches drunter setzen. Habs dann in fett rot unten rangehängt. Link zu diesem Kommentar
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