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Kennt sich jemand rechtlich mit ebay aus? Nichts hündisches!


gast

Empfohlene Beiträge

Das Handy hat die Polizei mit.Das hat er derPolizei selbst gegeben.Mit der Bemerkung nicht dass die mein Handy noch mal verkaufen will.Wie sicher ich diese Seiten?

Hab doch alles unter "meinEbay"oder?

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Das Handy hat die Polizei mit.Das hat er derPolizei selbst gegeben.Mit der Bemerkung nicht dass die mein Handy noch mal verkaufen will.Wie sicher ich diese Seiten?

Hab doch alles unter "meinEbay"oder?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=38322&goto=707985

Mit screenshots.

Sowas sollte man sofort selbst sichern, wer weiss, ob nicht morgen die Seite verschwunden ist oder verändert wurde oder sonstwas ist.

Oft zieht sich eine solche Sache auch ewig hin und dann geht das unter oder geht sonstwie, z.B. auf dem Amt, verloren.

Das Handy verlangst Du natürlich auf der Stelle zurück. Ob Du es allerdings kriegst weiss ich nicht. Guck aber, dass das ins Protokoll kommt.

Schreib Dir am besten sofort ein Gedächtnisprotokoll mit ALLEN Einzelheiten auf, das nimmst Du mit zur Polizei, damit Du nichts vergisst und dass da dann ein möglichst korrektes Protokoll vorliegt.

Ich geh jetzt aber ins Bett. :winken:

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Malt53

Er muß den Preis bezahlen für den er das Handy in der 2. Versteigerung erworben hat.

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die 2. Auktion zählt ! Bei der ersten kam gar kein vertrag zu stande

wenn du möchtest, ich habe gerade für Ebayrecht einen ganz tollen Anwalt. Wenn du ihn mal

Telefonisch um Rat fragen willst..... Er wirklich klasse.

Meistens braucht man für die Auskunft nichts bei ihm zahlen ! Kannst Dich gerne per Pn bei mir

melden

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Das ist nett,danke.Aber mein Vater hat einen Anwalt im Bekanntenkreis.

Den werd ich morgen mal anrufen..

Maaaan..kann wegen dem Schexxx immer noch nicht schlafen :wall:

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Olga & Percy

Das ist echt sehr blöd gelaufen!

TRotzdem > Daumen HOCH es wird wieder ;)

Aber ich verstehe diesen Menschen auch nicht.

Wie kann ich mich erdreißten und hinfahren und das Handy holen´?

Unglaublich, soll es wohl alles geben.

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grosserhund
Da gibt es nichts mit Ebay zu regeln. Die halten sich da (zu Recht) völlig raus. Diese Angelegenheit betrifft nur Käufer und Verkäufer. Ebay hat damit gar nichts zu tun, außer dass sie den "Marktplatz" zur Verfügung stellen.

Richtig ist, ebay wird sich nicht um den Fall selbst kümmern, aber sie werden, wennn Du Bericht erstattest, günstigerweise diesen User sperren.

Bei der Gelegenheit:

Wie macht man einen Screenshot?

Vielleicht unter Technisches einstellen?

Sonst kannst du Dir auch die Seiten ausdrucken!

Grüsse

Chris

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Jasminx

Hi,

wie ist denn die Auktion bei E-BAY vorher beendet worden?

Wenn man ein Angebot vorzeitig beendet und es sind Gebote drauf,

dann muss man die Gebote vorher streichen und einen Grund angeben.

Die Bieter werden dann informiert, das ihr Gebot gestrichen wurde,

es muss aber ein trifftiger Grund angegeben werden.

Beendet man normalerweise ohne Streichung, dann ist die Auktion mit Gebot

beendet, d.h. dann er hätte es für 1 Euro gekauft...

Wie hast Du es gemacht?

Was steht in der beendeten Auktion, er würde dann als Käufer für einen Euro

drinnenstehen und Du hättest ihn in der Liste für VERKAUFTE Artikel.

Wenn Du es aber richtig beendet hast, dann ist lt. E-BAy auch kein Kaufvertrag

zustande gekommen weil ja vorher storniert und Auktion beendet.

Steht er aber als Käufer in der Auktion, dann müßtest Du es ihm auch für 1 Euro

überlassen.

guckst Du mal hier

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

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zwergili

Wie doof muß man eigentlich sein, für so eine Aktion *kopfschüttel* wie schon mehrfach geschrieben bist du im Recht. Trotz allem ist der andere nicht auf den Kopf gefallen u. versucht mit allen Mitteln sein Recht (welches er nicht hat) durch zu setzten. Nimm dir auf alle Fälle einen Anwalt....viel Glück u. halt uns auf dem Laufenden....

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Screenshot ist quasi eine Kopie des Bildschirms wie Du ihn vor Dir hast. Ein solches programm heißt z. Bsp Printkey2000, vielleicht hast Du es ja auf dem PC ? Bzw FRAGE an die PC-Fachleute, gibts dass irgendwo kostenlos ?

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