Gast 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Vermutlich würde das nur verfolgt, wenn derjenige, der gebissen wurde, Anzeige macht. Gibt doch sicher so kranke Typen.. Was das mit den Einbrechern angeht, so wurde mir mal erzählt, wenn ein Warnschild angebracht ist und der Einbrecher dann gebissen wird, der Beißvorfall nicht geahndet werden kann. Weiß jemand, ob das so stimmt? Link zu diesem Kommentar
gast 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Also bei uns wars so dass der Typ gegen mich Anzeige erstattet hat, da ist aber mal rein gar nichts passiert... Link zu diesem Kommentar
Gast 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Ohmann.. unfassbar, dass der sich sowas dann auch noch traut. Umso besser, dass nix nachkam Link zu diesem Kommentar
gast 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Jepp. Mein spezieller Tipp an Dich, Heide (wenn Du Dir absolut unsicher bist dass Dir sowas mal passiert): 1. kaufe ein Pfefferspray (hab ich direkt danach von meinem Herzallerliebsten geschenkt bekommen) 2. Mache einen Kurs in Selbstverteidigung für Frauen Ich wollte im Sommer nicht dran glauben dass das was hilft, aber schon nach der 2., 3. Stunde gehst Du mit einem anderen Gefühl durch die Welt. Du fühlst Dich insgesamt viiiiel sicher und auch selbstbewusster, das spürt Dein Hund mit Sicherheit auch dann in so einer Extremsituation und hält sich höchstwahrscheinlich ein Weilchen länger zurück. Link zu diesem Kommentar
Gast 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 (Halbwegs) Passend zum Thema kommt nun gleich bei Stern TV ein Bericht, wo sie testen wollen, wie Hund reagiert, wenn Besitzer angegriffen wird, man wirbt gerade mit "feiger Hund" oder sowas.. Link zu diesem Kommentar
v8zicke 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Hab jetzt mal umgeschaltet. Da bin ich gleich mal gespannt auf den Bericht Link zu diesem Kommentar
Gast 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Hmm, vielleicht hab ich ja doch nicht richtig hingehört.. da scheint´s gar nicht um Angriffe zu gehen, sorry. OT, aber evtl. trotzdem interessant (Dieser Pudel.. ) Link zu diesem Kommentar
Lovie 28. Oktober 2009 Teilen 28. Oktober 2009 Fehler! Ein Hund DARF den Einbrecher beißen - aber nur, wenn der Hundebesitzer durch den Einbruch BEDROHT wird. Heißt im Klartext: Einbrecher im WZ, Hund beißt Einbrecher im WZ während du im Schlafzimmer schläfst - darf er nich. Wenn du aber vom Schlafzimmer ins WZ gehst, und der Einbrecher bedroht dich, ist der Hundebiss als Notwehr zu verstehen. So wurde es mir zumindest dieses WE erklärt, als ich auf einem Seminar war, und auch dies zur Sprache kam. Link zu diesem Kommentar
nikki09 3. November 2009 Teilen 3. November 2009 hallo, mein hund wird demnächst als gefährlich eingestuft..siehe beitrag von mir.... im gespräch mit der amtstierärztin habe ich ihr diese frage auch gestellt: was ist wenn ich mit meiner hündin spazieren gehe und werde angegriffen darf ich ihr dann (falls ich dazu komme) maulkorb abnehmen um mich zu verteidigen? Antwort: Bei Gefahr um Leib und Leben darf ich das ...rechtliche Auslegung: Notwehr Für mich schien das plausibel, denn wenn ich mich als Mensch verteidige und jemanden dabei verletze werde ich auch nicht dafür bestraft. Sein eigenes Leben darf man verteidigen. lg nikki Link zu diesem Kommentar
Bigdog 8. November 2009 Teilen 8. November 2009 Ein Hund darf Dich beschützen! Du hast das Recht der Selbstverteidigung. Und wie ich schon im anderen Beitrag geschrieben habe: Der Hund gilt als Sache. Du kannst Dich bei einem Angreifer mit "körperlicher Gewalt" wehren. bei einem überlegenerem Gegner auch mit "Hilfsmittel körperlicher Gewalt". Du darfst auch den Hund einsetzen, den Gegner solange festzuhalten (§127 "Jedermann-Paragraph) bis die Polizei vor Ort ist. Wichtig ist aber hier die "Verhältnissmäßigkeit der Mittel", also nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Und nochwas: wer so doof ist, jemanden anzugreifen, der einen Hund bei sich hat, ist selbst schuld. Gruß, Bigdog Link zu diesem Kommentar
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