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Hilfe! Vermieter will mir (80 % körperbehindert) kündigen wegen Hundehaltung!


Angvil

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Hallo Caronna.....

Die Verbraucherzentrale sagte mir Heute Morgen dass sie bei Mietangelegenheiten nicht helfen können....Da müsste ich zum Mieterbund und da muss mann Mitglied sein um Auskunft zu erhalten....

Aber das mit der Duldung finde ich schon mal einen guten Ansatz.....

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Ich wundere mich immer wieder das hier einige den Mietvertrag als heilige Schrift ansehen und keine Zweifel an der Gültigkeit haben, auch wenn der rechtlich kaum zu halten ist.

Ich kann nur sagen: Mietvertrag rechtlich überprüfen lassen, auch mit der Wirklichkeit abgleichen: Wenn Hundehaltung eindeutig geduldet wird - ist der Passus Hundehaltung verboten nichtig. Wenn dort Tierhaltungsverbot drinsteht ist dieser Passus nichtig weil Tierhaltung nicht verboten werden kann.

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Hallo Caronna.....

Die Verbraucherzentrale sagte mir Heute Morgen dass sie bei Mietangelegenheiten nicht helfen können....Da müsste ich zum Mieterbund und da muss mann Mitglied sein um Auskunft zu erhalten....

Aber das mit der Duldung finde ich schon mal einen guten Ansatz.....
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=44158&goto=839617

???

die haben keine Rechtsberatung? was für eine Verbraucherzentrale habt ihr? Mietangelegenheiten ist in der Regel ein "hauptgeschäft" beid er Verbraucherzentrale.

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was steht denn im Mietvertrag zwecks Hunde- / Tierhaltung?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=44158&goto=839599

Jetzt muss ich gestehen' ... dass bei uns hier im Wohnpark Hundehaltung verboten ist.

;)
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=44158&goto=839602

eben nicht ^^

Es kommt darauf an, wie diese Klausel geschrieben ist. zB ist, wie schon gesagt, die Klausel: Das Halten von Haustieren ist unzulässig" unwirksam.

siehe auch hier: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

würde mich bei einem Mieterbund oder einem Anwalt der sich mit Tieren und Mietrecht auskennt mal erkundigen.

Schließe dich am besten auch mit den anderen Hundehaltern dort zusammen

edit: laut Verbraucherzentrale können die wegen Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes nicht bei ua Mietrecht beraten

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Die allgemeine Klausel ist unzulässig, aber ein HUNDEhaltungsverbot nicht.

Meines Wissens nach. Hab mal in ner Hausverwaltung gearbeitet ;)

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Also ehrlich gesagt, wenn ich in Deiner Situation gewesen wäre, also der Mieter steht vor mir und sagt

"Hey, da ist ein Hund, das ist verboten"

Dann hätt ich geantwortet. "Ich weiß, das ist auch nicht meiner, der ist nur zu Besuch da. Wenn Sie das nicht glauben, geb ich Ihnen seine Steuernummer. Dann können Sie prüfen, wer der Halter ist."

Damit wär das Problem erst mal vom Tisch. Den ein Hund darf m.W. jederzeit zu Besuch sein, auch wenn die Haltung verboten ist. Er darf auch m.W. über Nacht bleiben.

Der Mieter muß erst mal nachweisen können, das der Hund auch wirklich immer da ist und nicht nur "zu Besuch".

Vermietern von heute geht es so gut, ich würd mir echt null Sorgen machen.

Geh zur Verbraucherzentrale und las dich beraten.

Ich weiss nicht, ob das so einfach ist?

Warum sollte man als Eigentümer nicht das Recht haben zu bestimmen, ob in einer Wohnung ein Hund gehalten werden darf oder nicht? Nicht jeder ist ein Hundefreund und die Wohnung wird bei Tierhaltung schon mehr strapaziert. Wenn ich die Schäden anschaue, die durch Paula verursacht wurden, das ist nicht ohne. Aber es ist mein Haus, da drücke ich ein Auge zu und beseitige die.

Deshalb wird ja im Mietvertrag so etwas geregelt.

Evi

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funnyEgi.....ich hab jetzt noch mal genau in meinen Mietvertrag geschaut und bin doch ein wenig Irritiert!

Der Vermieter war ja gestern da und sagte auch noch mal ausdrücklich….“es steht ja im Mietvertrag!“ aber ich habe im Mietvertrag selber NIX stehen…..und dann habe ich ein Zettel, auf dem Anhang zum Mietvertrag steht:

(Erster Punkt) - Keine Haustierhaltung

steht genauso da drin…

Ist das dann eine Klausel wenn es nur im Anhang drinn steht?

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Hmm, steht auf dem Mietvertrag selbst, dass es einen Anhang gibt? So wie auf förmlichen Schreiben, da steht ja dann auch unter der Unterschrift "Anlagen". Ansonsten könnte man den Anhang vielleicht direkt unterschlagen?? Nie bekommen ....

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Ich weiss nicht, ob das so einfach ist?

Warum sollte man als Eigentümer nicht das Recht haben zu bestimmen, ob in einer Wohnung ein Hund gehalten werden darf oder nicht? Nicht jeder ist ein Hundefreund und die Wohnung wird bei Tierhaltung schon mehr strapaziert. Wenn ich die Schäden anschaue, die durch Paula verursacht wurden, das ist nicht ohne. Aber es ist mein Haus, da drücke ich ein Auge zu und beseitige die.

Deshalb wird ja im Mietvertrag so etwas geregelt.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=44158&goto=839626

Evi, Du hast natürlich Recht, natürlich darf ein Eigentümer so was bestimmen. Aber speziell in diesem Fall hätt ich einfach mal diese Notlüge vom Tisch gezogen, die mir nämlich das Problem kurzfristig vom Hals schafft und mir Zeit gibt.

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