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Hilfe! Vermieter will mir (80 % körperbehindert) kündigen wegen Hundehaltung!


Angvil

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Das hab ich auch gesagt.....aber da wollte er nicht mit mir drüber diskutieren....Berry ist ja über meine Vater angemeldet....aber er meinte das es für PflegeHaustiere auch eine frist gäbe...

Vorab, mein Wissen Mietrecht und Hund betreffend ist ca. 10 Jahre alt. Du solltest also nochmal überprüfen, inwieweit sich Gesetze verändert haben! Der einfache Weg wäre eine Rechtsberatung. Die nervige Variante ist Recherche in der Stadtbibliothek.

Es gibt eine Frist für Gasthunde, auch mit Übernachtung. Mach Dich kundig, wie lang diese Frist ist und wie lang die Pausen sein müssen. Diese Frist betrug mal zwei Monate, danach muss der Hund fremd übernachten und die zwei Monate beginnen von vorn. Der Hund gehört ja nachweislich nicht Dir.

Es gibt auch eine Frist, nach der ein Hund als geduldet angesehen wird, d.h. wenn der Hund eine bestimmte Zeit vom Vermieter geduldet wird, gibt es eine Art Gewohnheitsrecht, nach dem er bleiben darf. Das war mal ein Jahr. Wenn Du den Hund über ein Jahr immer zwei Monate als Gast hast, verhilft Dir das nicht zu einem Gewohnheitsrecht, weil er ja nicht ein Jahr bei Dir als Dein Hund wohnt.

Du solltest Deinen Nachbarn mit Hund trotzdem von dieser Frist erzählen. Nach einem Jahr können ihre Hunde trotzdem aus dem Haus geklagt werden, sie müssen aber auch einen Grund zur Klage bieten.

Einfacher wäre es, Ihr würdet mit den Hunden Eurer Nachbarn in einem Mietshaus wohnen. Wenn eine Partei einen Hund nach Gewohnheitsrecht länger als ein Jahr hat, darf er trotz gegenteiligem Vertrag behalten werden. Wenn in einem Haus aber ein Hund wohnt, kann der Vermieter den anderen Parteien rechtmäßig die Hundehaltung nicht verbieten. Inwieweit das auch für Reihenhäuser desselben Vermieters gilt, wäre eine Überprüfung wert. Ich fürchte aber, bei verschiedenen Häusern kann man das nicht übertragen. Wenn man das nicht übertragen kann, könntest Du das als Argument Deinem Vermieter gegenüber verwenden. Mit einem Attest vom Arzt, einem Appell an seine Menschlichkeit und einer Kopie des Gesetzestextes der besagt, dass er mit Deinem Hund nicht allen seinen Mietern Hunde erlaubt.

Wenn Hunde bei Dir verboten sind, wirst Du das leider nicht ändern können. Du kannst aber nach den Lücken suchen, die dem Hund Deiner Eltern erlauben, bei Dir des öfteren Urlaub zu machen.

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(Erster Punkt) - Keine Haustierhaltung

steht genauso da drin…

Ist das dann eine Klausel wenn es nur im Anhang drinn steht?
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=44158&goto=839638

und? diese Formulierung ist unsinnig und nichtig: egal wo sie steht! Haustierhaltun kann nicht verboten werden-

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  • 2 Wochen später...
Merlin2460

Hallo, lese gerade diesen Beitrag. Und bin sehr erstaunt.

Ich soll also die besagte Nachbarin sein. Na vielen Dank. Es ist nicht richtig, dass meine HUNDE hier durch die Gegend laufen und überall hin machen. Anfangs ist der kleine Chihuahua ein paar Mal ausgebüxt. Normal. Hattet ihr mit Berry auch. Dies tut er schon lange nicht mehr. Ich werde meine Hunde sicher nicht abgeben und ich weiß ehrlich nicht, wie Du darauf kommst. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns zusammen tun mit den Katzenbesitzern.

Und nicht ich habe Euch angeschwärzt. Wäre ja schön blöd, da ich ja selbst Hunde habe.

Das Problem, was wir jetzt haben, kommt aus einer ganz anderen Ecke. Darüber hatten wir gesprochen.

Bevor ich mir einen Hund angeschafft habe, hatte ich jahrelang zwei Katzen, die ich wegen einer Allergie abgegeben habe. Da ich unter einer schweren Depression leide, habe ich mir dann den ersten Hund geholt. Auch auf Anraten meiner Ärztin.Mir geht es dadurch genau wie Dir besser und ich komme mehr raus. Den Kleinen habe ich aus einer schlechten Haltung gerettet.

Ich hatte vorher mit vielen Nachbarn gesprochen. Keiner hat etwas gegen Hunde.

Das Problem fing an, als die Tochter einer Nachbarin meiner Tochter den MP4-Player geklaut hat. Und das der Vermieter jetzt auf einmal die Hunde nicht mehr duldet, kommt von dort.

Und ich bin immer noch der Meinung, wenn wir uns zusammen tun, hätten wir eine Chance.

Meine zwei sind kleiner als jede Katze hier. Über 9 Jahre duldet der Vermieter wissentlich die Katzen. Die ja nun wirklich durch die Gärten laufen und überall hin machen. Von unseren Hunden geht keine Belästigung aus. Sei es durch ständiges Bellen oder Verschmutzung fremder Gärten.

Ich werde alles versuchen, um meine Beiden hier zu behalten und wenn es nicht anders geht, müssen wir halt eine andere Wohnung suchen. Aber so leicht gebe ich nicht auf. Und ich wünschte Ihr auch nicht. Nur gemeinsam ist man stark. Oder?!

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Merlin2460:

Katzen können nicht verboten werden - es gibt sogar diverse Urteile die Kleinsthunde generell erlauben.

AUßerdem: EIn Vermieter darf lange nicht alles Tun was er vorhat - auch hier gilt das Grundgesetz: Eigentum Verpflichtet - er kann also nicht nach belieben schalten und verwalten.

Fast dreiviertel aller Mitverträge halten einer gesetzlichen Überprüfung nicht stand, weil sie PAssagen enthalten die nicht dem Recht entsprechen.

also, nicht aufgeben und sich nicht einschüchtern lassen

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ein Versuch wäre es wert, meine ich, wenn der Hund sehr klein ist, dann gabs doch mal Urteile darüber, das der Hund trotzdem gehalten werden kann ???

Am besten wäre eine Rechtsberatung,

Ist bei euch die HUNDEhaltung verboten oder Haustierhaltung?

Wenn trotz Verbot die Hundehaltung geduldet worden ist, gehts nur solange bis Beschwerden auftreten.

So war das zumindest damals bei meinem Vermieter.

Hundehaltung geduldet, dann kam Beschwerden, dann wurde das Hundehaltungsverbot durchgesetzt.

Allerdings durften die Hunde bleiben,die schon da bei den Besitzern waren.

Alle Neuangeschafften Hunde und Kampfhunde mußten weg (wir hatten eine hochkriminellen Jugendlichen der einfach Welpen "gezüchtet" hatte, 17 Kampfhunde in einer 2 Zimmer Wohnung :wall:

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Huhu Tintoretto

hier handelt es sich aber nicht um einen Kleinhund, sondern um einen Schäferhund-Colli-Schnautzer-Mix ;)

Da greift die Klausel wohl leider nicht.

e015.gif

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Tintoretto

Hallo Muck,

lesen:

Hier wurde richterlicherseits zumindest die Haltung eines Kleinhundes positiv geklärt.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=44158&goto=862089

Aus juristischer Perspektive kann man oft erfolgreich mit einem "Muster-Urteil" das Verfahren für sich gewinnen.

Zudem unterliegt die Rechtsprechung einem stätigen Wandel, und, bezogen auf die Hundehaltung werden die Urteile immer mehr "hundehalterfreundlicher".

Ich schliesse mich zudem der Meinung von caronna an, da die meisten Klauseln entweder rechtswidrig oder schlicht "veraltet" sind.

einen lieben Gruß

vom Niederrhein

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grosserhund

Ich finde den Link gerade nicht, aber vor nicht allzulanger Zeit (4 Wochen) habe ich in einem Hundeforum über ein Urteil gelesen, wo der Passus über das Verbot der Hundehaltung für unwirksam erklärt wurde...

Ich gehe mal suchen!

Grüsse

Chris

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