Sandra79 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Rechtlich gesehen MUSS der Hund stillhalten. Und dafür bist Du als Halter verantwortlich.http://www.polar-chat.de/topic.php?id=46914&goto=901764 auch wenn es moralisch vielleicht anders ist, hat Tanja hier vollkommen recht Link zu diesem Kommentar
Nicole10 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Das ist sicherlich richtig. Es geht mir hier nur darum, dass beim Halter nicht das Denken aufkeimt er habe einen abnormal reagierenden Hund Link zu diesem Kommentar
Olly 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Ob der Nachbar den Hund oder die Mülltonne tritt ist in der Deutschen Rechtsprechung nicht weit auseinander. Auch wenn ich es gerne anders sehen würde, hat der Nachbar Recht. Du darfst ja wie in einem andere Thread schon beschrieben, deinen Hund nichteinmal im Garten lassen wenn Du einen Einbrecher erwartest. Ein Hund in Deutschland hat einfach nicht zu beißen. Link zu diesem Kommentar
Wuff 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Rechtlich gesehen MUSS der Hund stillhalten. Und dafür bist Du als Halter verantwortlich.http://www.polar-chat.de/topic.php?id=46914&goto=901764 auch wenn es moralisch vielleicht anders ist' hat Tanja hier vollkommen rechthttp://www.polar-chat.de/topic.php?id=46914&goto=901773" Ist das in Sardinien auch so? Link zu diesem Kommentar
gast 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Also, so einfach ist die Rechtssprechung jetzt auch nicht. Eine Teilschuld bekommt der Nachbar ganz sicherlich. Sein Verhalten war ja provokant! Der Hundehalter müsste sicherlich den Nachweis erbringen, das sein Hund bis dato im Verhalten unauffällig war. Ich lass mich aber gerne belehren. Link zu diesem Kommentar
Cassya 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Ich glaube, in Deutschland ist die Rechtsprechung diesbezüglich eindeutig...wie schon geschrieben, darf ein Hund nicht einmal einen Einbrecher beißen... Allerdings in Sardinien? Tja... Link zu diesem Kommentar
gast 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 *Hüstel* Hunde haben in der Regel auch einen Rückwärtsgang. Wenn mich also des Nachts irgendein fremder Waldi an eine Mauer stellt und mich da nicht weg lässt, darf ich mich nicht wehren ? Und wenn ich mich wehre, dann bin ICH schuld, wenn Waldi mich beißt? Das glaube ich kaum! Der Hund war ohne Aufsicht, so etwas geht gar nicht und ehrlich so ganz koscher ist er wohl nicht, sonst wäre er wohl eher zurück gewichen und ja das fände ich normal. Einzige Ausnahme er kann nicht weg, weil in eine Ecke gedrängt... Und ja der wird wieder beissen. Für mich stimmt da die Beißhemmung nicht, er wird es wieder tun oder ihr arbeitet daran und sichert ihn. Und Rechtlich dürfte die Sache auch klar sein, ihr habt euren Hund nicht ohne Aufsicht zu lassen, nie. "Ist mir abgehauen" zählt als Ausrede nicht. Gruß Iris Link zu diesem Kommentar
Malt53 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 @Olly: Der rechtliche Unterschied zwischen Mülltonne und Hund ist sogar sehr beträchtlich. Trittst Du einen Hund so begehst Du rein rechtlich eine Sachbeschädigung und event. Tierquälerei. Wird beim erstenmal als Bagatelle abgehandelt. Trittst Du gegen eine Mülltonne ist das Beschädigung öffentlichen Eigentums und richtig teuer. Soviel zur guten deutschen Rechtsprechung! Link zu diesem Kommentar
Kromi 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Wenn ein Einbrecher in meine Wohnung eindringt und mein Hund den Mann beißt bin ich schuld? Das gibts ja wohl nicht. Link zu diesem Kommentar
Malt53 28. Dezember 2009 Teilen 28. Dezember 2009 Zur Verteidigung von Haus und Hof zählen andere Grundsätze. Wird er vom Hund erwischt und direkt gebissen, ist er selber schuld. Hetzt Du ihm den Hund auf den Hals ohne das er Dich bedroht bist Du schuld, bedroht er Dich ist er schuld unabhängig ob Du jetzt fass gesagt hast oder nicht. (Verhältnismäßigkeit der Mittel). Link zu diesem Kommentar
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