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Wer muss aufpassen: Rüdenbesitzer oder Besitzer läufiger Hündin


Marlies27

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Marlies27

Hallo,

wir waren heute mit unseren Kindern zum Rodeln in der Nähe unseres Stalles. Dort führen auch Hundebesitzer ihre Hunde gassi - nur heute waren es wenige, da dort viele Kinder mit ihren Schlitten unterwegs waren. Auch Chicco hatten wir dabei.

Wir waren gerade dabei alles zusammenzupacken und zum Auto gehen, als eine hübsche Deutsche Drahthaarhündin auf unseren Hund zugerannt kam und ihn regelrecht anmachte. Zum Glück für den Besitzer hatte ich Chicco wegen der vielen Kinder an der Leine. Als dieser nach mehrmaligen Rufen seine Hündin endlich abholen kam, antwortete er mir auf meine Frage, ob die Hündin denn läufig sei: " Ja, aber da müssen Sie halt aufpassen, das nichts passiert. " Ich hab nur mit dem Kopf geschüttelt.

Hallo - wieso soll nur ich als Rüdenbesitzer aufpassen. Ist er nicht genauso in der Pflicht auf seine läufige Hündin aufzupassen?! Und außerdem ist nicht Chicco zu der Hündin hingelaufen sondern umgekehrt. Und die Hündin hat meinen Rüden ganz offensiv angemacht. Er hat es auch nicht mal für nötig gehalten seine Hündin anzuleinen, obwohl sie sich so gar nicht hörte sondern weiter meinen Kleinen angemacht hat. Erst als ich sie weggescheucht hatte ging sie mit ihrem Besitzer mit.

Ist es für manche Besitzer von Hündinnen so schwer ihre läufigen Hündinnen an die Leine zu nehmen und ebenfalls aufzupassen? Ich selbst sehe mich nicht in der Pflicht auf die läufigen Damen aufzupassen, nur weil ich einen Rüden habe. Dennoch nehme ich ihn aus Rücksicht an die Leine.

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Meine Hündin ist während der gesamten Läufigkeit (nicht nur an den Stehtagen) an der Leine und das ohne Ausnahme. Auch eine Schleppleine kommt in dieser Zeit nur an übersichtlichen Wiesen zum Einsatz.

Ich erwarte da nur, von Rüdenbesitzern, Rücksicht in dem sie ihre Hunde bei sich behalten. Wie (also angeleint oder unangeleint) ist mir dabei egal.

Kann also auch nur den Kopf schütteln, bei solch komischen Muggeln.

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Rüdenbesitzer haben selbstverständlich dafür zu sorgen, dass sie keine läufigen Hündinnen belästigen und ansonsten abrufbar sind.

Und läufige Hündinnen gehören an die Leine, hier in HH sogar gesetzlich.

Oder Hündinnenbesitzer müssen wie eben die Rüdenbesitzer dafür sorgen, dass sie nicht abbhauen.

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Hallo Marlies,

das ist wieder mal einer der Hundehalter, denen man den ganzen, lieben, langen Tag mit der Bratpfanne auf den Kopf hauen muss!!!

Wenn eine Hündin läufig ist, gehört sie an die Leine! Basta!

Dann ist es DEINE Pflicht als Rüdenbesitzerin, auf DEINEN Kerl zu achten!

Läuft die Hündin frei, hat der Halter selber schuld!

Meine Meinung. Kommt die Hündin zu MEINEM Rüden gelaufen und hält ihm den Ar... vor die Nase, werd ich einen Teufel tun und MEINEM Rüden möglicherweise noch weh tun. Zumal Du das ab einer gewissen Rüdengröße ohnehin vergessen kannst!

Bei 60 Kilo Hund machst Du nix mehr, wenn die Dame sich ihm aufdrängt! :D

Das wär ja in etwa so, als wenn Dir einer in´s parkende Auto fährt und Du Dich noch entschuldigen musst, dass Du Dein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt hast! Soweit kommt´s noch! ;)

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Nicole1980

Ich denke auch, dass definitiv jeder auf seinen Hund acht zu geben hat.

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Brigitte

So eine Geschichte habe ich auch schon erlebt.

In meinem Fall hat die Besitzerin der läufigen Hündin erst gesagt, was Sache ist, als die Hunde schon einige Zeit miteinander ohne Leine rumgetollt hatten. Ich habe Charly gleich an die Leine genommen, denn die Besitzerin der Hündin hat das nicht für nötig gehalten.

Hätten auch kleine Collie-Dalmatiner-Mischlinge rauskommen können.....

LG

Brigitte, Charly und Face

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RoterCorsa

Wie soll ich mir das vorstellen?

Bei uns gibt es viele Hunde, wenn man das so sehen will ist "immer" eine Hündin läufig.

Also sind nach der Theorie die Rüden immer angeleint oder wie? :???

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@RoterCorsa

Wenn dein Rüde ohne Leine läuft, dann muss er abrufbar sein und das auch bei läufigen Hündinnen. So einfach ist das.

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