alles wird gut! 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Hallo! In einem anderen Forum berichtete grad jemand folgendes: Es wurde ein Hund aus dem Tierschutz geholt (ca. Oktober/November). Alles gut alles fein. Der Hund hatte anfangs schreckliche Angst, hatte sich aber eingelebt. Nun ist er aber "überraschend" vor einigen Tagen gestorben. Die Besitzerin berichtete dass er morgens stark taumelte, sie musste das Haus kurz verlassen und als sie wieder nach Hause kam war der Hund tot. Der Tierarzt kam, stellte den Tod fest und äußerte die Vermutung dass er höchstwahrscheinlich einen Schlaganfall erlitten hat und auch daran vesrtorben wäre. Die Besitzerin beerdigte daraufhin den Hund im Garten. Auch rief sie beim Tierschutzverein an von dem sie den Hund bekommen hatte, dieser wünscht dass sie das verstorbene Tier hinbringt um es obduzieren zu lassen. Sie sagte dass sie ihn schon beerdigt habe und ihn nicht wieder ausgraben möchte, das schafft sie einfach nicht. Der Tierschutzverein weigert sich jedoch keine Obduktion durchzuführen. 1. Warum wollen die den Hund obduzieren wenn der Tierarzt einen Schlaganfall vermutet? 2. Muss sie den Hund wirklich wieder ausgraben und ihn dort hinbringen zur Obduktion? Ich hoffe ihr könnt dazu vllt. etwas sagen. Mir tut die Besitzerin wirklich von ganzem Herzen leid. Liebste Grüße Anne Link zu diesem Kommentar
Angel1981 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Dann würde ich sagen das die den Hund selbst ausgraben sollen...obwohl nach einer bestimmten Zeit ist es ja auch Ihr Hund....glaube nicht das die Ihr was können, wenn Sie das verweigert... Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Mh. schwierig. Wenn ich das richtig verstanden habe hat sie den Hund vom TS übernommen ? Dann ist wie doch rechtmäßige Besitzerin und Eigentümerin, dann dürfte der TS nicht mehr sooo viel zu sagen haben. Wenn im Vertrag keine Klausel dazu steht, dann erst recht nicht. Ist der Hund aber nur zur Pflege dagewesen könnte es schon anders aussehen ... Ganz mal davon ab das sich mir der Sinn absolut nicht erschließt .... Link zu diesem Kommentar
cookie 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Der Tierschutzverein hat normaler Weise überhaupt keine Handhabung mehr irgendetwas mit diesem Hund zu wollen. Der Eigentum ist auf mich übergegangen, ansonsten nehme ich kein Tier vom Tierschutz auf (Ausnahme Pflegestelle, hat Kiwi Recht). Was mit meinem Eigentum passiert ist meine Entscheidung solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Link zu diesem Kommentar
Gast 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Wenn die den Hund haben wollen, dann sollen sie mit Anwalt auf Herausgabe klagen. Ich würde den nicht mehr ausgraben. Link zu diesem Kommentar
EisWolf 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Hallo, ich finde das doch etwas seltsam anmutend. Was wäre denn gewesen, wenn sie ihn hätte einäschern lassen? Wenn der Tierarzt offensichtlich von einem Schlaganfall ausgeht (und nicht von Missbrauchsspuren, was ja deutlich sichtbar sein müsste, wenn das Tier daran stirbt), dürfte die Sache doch auf sich ruhen gelassen und die arme Frau nicht noch mit solch stumpfsinnigen Aufforderungen verrückt gemacht werden.. Ich finde das sehr respektlos. Liebe Grüße, Wolf & Banshee Link zu diesem Kommentar
Feeleweele 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Wenn die Dame nur Pflegestelle war so kann der Verein den Hund verlangen, dann sollen sie ihn aber auch selber abholen! Der Dame würde ich raten den Hund nicht auszubuddeln...wo kommen wir denn dahin??? Link zu diesem Kommentar
alles wird gut! 12. Januar 2010 Autor Teilen 12. Januar 2010 Sie ist keine Pflegestelle, sie hat den Hund übernommen. Ich finde es auch total fragwürdig, aber gut zu wissen dass ich nicht allein mit meiner Meinung dastehe! Link zu diesem Kommentar
Mialino 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Vielleicht möchte der Verein überprüfen warum der Hund nach so kurzer Zeit verstorben ist. Aber ich denke auch, dass der Verein den Hund dann selber holen soll. Ich habe Lino ja auch von einem Tieschutz-Verein. Bei uns wurde es vertraglich geregelt, dass die "Eigentumsverhältnisse" beim Verein bleiben. Tönt irgendwie doof, aber der Verein möchte so verhindern, dass der Hund nicht ohne ihr Wissen weitergegeben werden könnte. Ich kann mir schon vorstellen, dass sie sich vergewissern wollen, dass alles "mit rechten Dingen" zugegangen ist. liebe Grüsse Dagi mit Mia und Lino Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 12. Januar 2010 Teilen 12. Januar 2010 Anne, mir fällt gerade noch ein .. in einigen Verträgen vom TS steht das der der den Hund übernimmt erst nach X Monaten Eigentümer wird, davo nur Besitzer ist. Wenn das der Fall ist, dann hätte der Verein auch noch gewisse Rechte. Link zu diesem Kommentar
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