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Nichts hündisches, aber dringend.. Jugendamt Ulm


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Empfohlene Beiträge

In der Verwadschaft haben wir einen Fall, wo die Eltern mit einem 17 Jährigen nicht mehr klargekommen. Sie sind verzweifelt zum Jugerdamt mit der Bitte um Erziehungshilfe. Nach einigen Monaten ist der Bub in eine vom Jugendamt betreute WG gekommen, seitdem geht es wieder besser.

Dieser Junge ist doch minderjährig, da muss es eine Betreuung geben. so eine WG wäre für den Jungen besser als in der Wohnung des Vaters. Woher soll auch Miete, Strom,...für einen 17 Jährigen kommen?

Dann noch die Altlasten des Vaters mit Schulden, Gerichtsvollzieher etc. Das kann und darf er gar nicht alleine regeln. Ich würde, wenn ich dich wäre beim Amt anrufen oder vorbeigehen und die Situation des Jungen schildern. Einer muss anscheinend dieses Amt aus dem Schlaf rütteln.

Andere Frage, was macht er, geht er zur Schule oder macht er eine Lehre?

Evchen

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Hostage
In der Verwadschaft haben wir einen Fall, wo die Eltern mit einem 17 Jährigen nicht mehr klargekommen. Sie sind verzweifelt zum Jugerdamt mit der Bitte um Erziehungshilfe. Nach einigen Monaten ist der Bub in eine vom Jugendamt betreute WG gekommen, seitdem geht es wieder besser.

Dieser Junge ist doch minderjährig, da muss es eine Betreuung geben. so eine WG wäre für den Jungen besser als in der Wohnung des Vaters. Woher soll auch Miete, Strom,...für einen 17 Jährigen kommen?

Dann noch die Altlasten des Vaters mit Schulden, Gerichtsvollzieher etc. Das kann und darf er gar nicht alleine regeln. Ich würde, wenn ich dich wäre beim Amt anrufen oder vorbeigehen und die Situation des Jungen schildern. Einer muss anscheinend dieses Amt aus dem Schlaf rütteln.

Andere Frage, was macht er, geht er zur Schule oder macht er eine Lehre?

Evchen
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48067&goto=927162

Das Problem war bisher, dass er nichts machen konnte, weil der Vater das Aufenthaltsbstimmungsrecht hatte und das Jugendamt ja immer nur sagte, dass der Vater sich halt zusammenreißen muss. Deswegen wohnt er bis jetzt in der Wohnung des Vaters.

Jetzt sieht die Situation ja wohl anders aus, seit der Vater das Weite gesucht hat. Aber seit Neujahr kümmert sich ja keiner, weil die zuständige Sachbearbeiterin krank ist. Auch auf drängen und Terz machen und zeigen aller Briefe, war da anscheinend nichts zu machen.

Er macht seit dem Sommer eine Ausbildung zum Erzieher.

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Er sollte sein Anliegen auf dem Jugendamt persönlich in Begleitung eines Zeugen (min. 18 alt) und unter Hinweis auf einen Notfall nochmals vortragen.

Gleichzeitig darauf drängen das er eine Pflegschaft durch das Jugendamt wünscht und um Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe bittet.

Verweigert das Jugendamt dieses egal unter welchen Vorwänden, würden sie sich einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Dann direkt zum nächsten Rechtsanwalt, den Fall erklären, um Gerichtskostenhilfe ersuchen und diesen weiterhandeln lassen.

Sobald sich ein Anwalt in so etwas einschaltet reagieren die Jugendämter meistens sehr schnell.

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Wie Fine und Kim schon sagte, ab zum "Boss", was glaubst du wie schnell dem geholfen wird?

Aber wenn dein Bekannter eine Ausbildung hat, wird die denn nicht Vergütet?

Oder wurde das Geld( Wohngeld(?), Bafög, Kindergeld etc) alles dem Vater aufs Konto überwiesen?

Einfach zum Kopfschütteln so was :wall:

Edit:

wie Malt sagte, Rechtsanwalt einschalten! ...

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silbertaler
.... beim Amt anrufen oder vorbeigehen ....

vorbeigehen kann sie doch nicht, weil sie ungefähr 520 km entfernt wohnt

und anrufen - ich glaub nicht, dass das etwas bringt, weil sie eine völlig fremde und keine verwandte ist - außerdem können sie sich dann immer rausreden, dass die sachbearbeiterin nicht da ist.

lasst mal abwarten, was die caritas gesagt bzw. gemacht hat, die ja wohl heute bei ihm vorbeischauen wollte.

wenn die nicht in die hufe kommen - was ich mir aber nicht vorstellen kann, dann kann er sich ja auch noch an die anderen wohlfahrtsverbände wenden, wie z. b. awo, diakonie, paritätischer und vielleicht an die kirchengemeinde, denn die helfen bei sowas doch auch.

Ich drück dem Burschen jedenfalls ganz fest die Daumen.

:)

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@Dicke Berta:

die rechnen solange der Junge noch nicht volljährig ist sein Einkommen mit dem vom Vater zusammen und ziehen dann alles bis auf den pfändungsfreien Betrag (ca.1100.-€) ab.

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Hallo!

Ich arbeite in einer betreuten WG und betreue diese Jugendlichen.... ;)

Er soll zum Jugendamt gehen und seinen Fall schildern, sie müssen ihm helfen. Wenn dies nicht klappt, soll er sich bei der Polizei Hilfe holen.

Diese kann den Notdienst vom Jugendamt zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen und einschalten.

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Hostage

Ich warte jetzt erst mal ab, was sich bei dem Besuch von der Caritas ergibt. Ich bin ja schonmal froh, dass sich überhaupt mal jemand zuständig fühlt. Da fällt mir direkt ein riesiger Stein vom Herzen.

Anscheinend ist der Sozialarbeiter gerade bei ihm..

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Hostage

Der Caritasmitarbeiter war wohl sehr nett zu ihm und ist jetzt quasi seine "Betreuung", wenns um Jugendamt, etc. geht.

Die Zwangsräumung ist wohl leider nicht aufzuhalten und er hat jetzt die Möglichkeit, in ein Heim für Schwererziehbare zu gehen, oder irgendwo anders unterzukommen. Seine restlichen Sachen kann er bei der Caritas einlagern und die kümmern sich auch um Jugendamt und finanzielle Unterstützung.

Der Caritasmitarbeiter war wohl auch relativ fassungslos, warum das Jugendamt nicht schon vorher eingegriffen hat. Wie gesagt, er steht seit Jahren in Kontakt mit dem Jugendamt und will schon seit Jahren raus bei seinem Vater. Aber bis auf einen Besuch in der WOhnung und "Dann muss ihr Vater sich eben mal zusammenreißen" ist nichts passiert.

Immerhin hat er jetzt einen Beistand, der dem Jugendamt gewachsen ist und auch mehr Kraft hat, sich da durchzusetzen.

Man, bin ich froh..

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