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Tierschutzverträge von Privatpersonen gültig?


gast

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Guten Morgen,

ich frage im Namen einer Bekannten, die darüber bescheid weiß das ich es hier öffentlich stelle.

Kurz zur Übersicht:

Frau A & Herr B wollen einen Hund aus dem Tierschutz.

Also schauen Fr.A & Hr.B bei vielen Onlineportalen nach.

Fündig werden Sie bei Familie C die in der Nähe wohnen ( ca. 9 km).

Beim Besuch des Hundes steht sofort fest, das sie ihn auf jedenfall haben wollen.

So vergehen noch ca. 3 Wochen bis der Vertrag unterschrieben wird, inkl Schutzgebühr.

Familie C ist Pflegefamilie von Fr. D.

Fr. D hat keine eingetragene Orga, sprich sie vermittelt von Privat.

Nun nach ca. 7 Monaten wurde eine Nachkontrolle gemacht, und der Hund wurde eingesackt,

da er nicht kastriert wurde ( stand nicht im Vertrag!)

Für Fr. C stand sofort fest das sie den Hund wieder mitnehmen wollte, und Fr. A willigte mit schlechtem Gewissen ein, den Fr. C ihr gemacht hatte ( details weiß ich leider nicht)

Fam.C sagte, das der Hund nun unbedingt kastriert werden muss, stellte ihn aber heute frühs wieder ein, als unkastrierten Rüden.

Der Hund, wohnt nun mit zwei Hündinnen und 5 Kindern im Alter von 6-18 ( inkl Baby) im WZ von Fam.C.Vor allem schreiben sie das der Hund sich an Kinder gewöhnt wobei der Hund panische angst vor Kindern hat.

Jetzt habe ich für meine Bekannte herausgefunden das Schutzverträge von Privatpersonen unzulässig sind, stimmt das?

Ich wäre euch im Namen meiner Bekannten sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

P.S: Meine Bekannte möchte dies gerne wissen, da sie Angst haben einem "Täter" sprich: "Wir vermitteln Tiere, holen sie uns zurück und vermitteln sie dann wieder" auf den Leim gegangen sind.

Danke schomal für eure Hilfe :winken:

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Gibt es einen Vertrag(EGAL, ob privat oder Orga), kann Frau C. den Hund NICHT einfach wieder mitnehmen und schon gar nicht, weil er nicht kastriert wurde-es stand nicht mal im Vertrag UND selbst WENN es dort drin gestanden HÄTTE, hätte die Familie es nicht machen müssen-(offiziell OHNE medizinische Indikation, nicht mal machen lassen dürfen)

Guck mal hier zu dem Kastrationsthema: http://www.polar-chat.de/topic_13497.html

Ich hätte den Hund nur über meine Leiche wieder rausgegeben-entschuldigung, aber wo kämen wir denn da hin, wenn jeder hergehen könnte und mal EBEN so einen "verkauften" Hund wieder mitnehmen könnte??

Wenn schon wegen ner "Kastrationsnummer"-wofür dann überhaupt noch Verträge? wären dann ja völlig sinnfrei......

Ganz ehrlich Frau C und D :D hätte ich ganz ordentlich den Kopf gewaschen und sie mit nem A.....tritt wieder aus meiner Wohnung befördert!

Ehrlich gesagt, finde ich es merkwürdig, dass die Familie den Hund wieder "einfach so" mitgegeben hat......

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Feeleweele

Wer gibt denn seinen Hund einfach so raus??? Ich faß es nicht! Das hätten die hier mal versuchen sollen!

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Jasminx

Da kann ich mich nur anschließen.

Nur über meine Leiche und so schon gar nicht.

Ich würde an Ihrer Stelle mich jetzt direkt mit denen in Verbindung

setzen und auch Anzeige erstatten.

Mal abgesehen davon das ich den Hund erst gar nicht mitgeben hätte,

aber jetzt ist es ja zu spät.

Wielange ist das denn her? Ist es jetzt noch zeitnah?

In den älteren Verträgen von normalen Organisationen steht

meist noch drinnen, das der Hund innerhalb des 1 Jahres kastriert werden muss

(mal abgesehen davon, das es rechtswidrig ist).

Der Hund ist aber erst 7 Monate und es steht nichts im Vertrag.

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Guten Morgen,

grundsätzlich gibt es in Deutschland Vertragsfreiheit.

Und was zwei Leute miteinander vereinbaren (ob schriftlich oder mündlich) gilt - egal wie sie es nennen, es sei denn es verstösst gegen geltendes Recht (was bei einer Pflichtkastration ohne medizinische Indikation der Fall wäre) oder gegen die "guten Sitten".

Und wenn ich etwas auf Basis eines Vertrages an jemanden gegeben habe, dann kann ich ihm das auch nur dann wieder wegnehmen, wenn der Vertrag vorsieht, daß dies bei Verstoss gegen den Vertrag möglich ist. (Und selbst dann kann man sich trefflich streiten.)

Nur wenn garnicht gegen den Vertrag verstossen wurde (und gegebenenfalls auch keine Regelung zur Rückgabeverpflichtung besteht), dann geht das garnicht.

Da hat sich wohl jemand von jemandem stark beeindrucken lassen.

Nur ob sie den Hund zurückbekommt, wenn sie ihn zurückfordert - ich zweifle dran.

Sorry - aber ich LIEBE (so manche) "Tierschützer".

Grüsse,

Claudia

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Feeleweele

Ich denke auch das hier die Frage falsch gestellt wurde. Denn es geht ja weder um den Vertrag noch um Vertragsbruch. Es geht um eine "Hundeentführung" !

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Anyanka

Es wäre wichtig den genauen Vertrag zu kennen. Wird darin explizit der Eigentumsvorbehalt von Frau C bzw. Frau D erwähnt? Ansonsten würde ich sagen hat Familie AB nicht gegen den Vertrag verstoßen und demnach kann ihnen der Hund nicht so einfach weggenommen werden.

Ich persönlich hätte den Hund nicht rausgegeben. Selbst bei Vertragsbruch. Ich hätte es auf eine Klage auf Herausgabe des Hundes ankommen lassen und da hätte Frau C ja wohl schlechte Karten.

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Mein Rat wäre das Deine Bekannte Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Sollte der Hund bis zum Gerichtstermin kastriert sein kommt eine Sachbeschädigung dazu. Kastrationszwang in einem Vertrag ist unzulässig weil ein Hund nicht ohne weiteres kastriert werden darf. Im Sinne des Gesetzes macht sich jeder Tierarzt strafbar der einen Hund ohne Gesundheitliche Grundlage kastriert.

Das traurige ist an der Sache nur, das der Streitwert wohl nur die Schutzgebühr darstellt.

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Die Anzeige wegen Diebstahl wird im Sande verlaufen bzw. erst gar nicht aufgenommen werden, da sie den Hund freiwillig rausgegeben hat.

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UPS sorry hatte ich überlesen!

Ich nehme alles zurück aber dagegen vorgehen kannst Du dennoch.

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Gast
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