gast 19. Januar 2010 Teilen 19. Januar 2010 [lh] Veranstalter: Tierschutzverein Noris e.V. Anschrift: Nürnberg Kontaktinfo: Tierschutzverein Noris Datum: 26.-28.03.2010 Beginn: Preis: 40€ Anmeldeschluss: Website: http://tsv-noris.selzer-web.de/ [/lh]Weitere Informationen: +++ Weiterleitung erwünscht+++ +++ Weiterleitung erwünscht+++ +++ Weiterleitung erwünscht+++ Aufgrund der positiven Resonanz und der großen Nachfrage, halten wir auch in diesem Jahr wieder unser Seminar „Basiswissen für Tierschützer und Tierrechtler“ in der Zeit vom 26.03.2010 bis 28.03.2010 in Nürnberg ab. Das Seminar wird ehrenamtlich ausgerichtet, lediglich für Unterlagen und Equipment wird eine Gebühr (Kostenerstattung) von € 40,-- / Teilnehmer erhoben. Ein eventueller Überschuss fließt in vollem Umfang dem Tierschutz zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe aktive Tierschützer und Tierfreunde, sicherlich mussten Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit auch schon oft die Erfahrung machen, dass manche Menschen mit unseren Mitgeschöpfen nicht so umgehen, wie wir es als Tierschützer gerne sehen würden. Ob ein Hund dauerhaft an einer kurzen Kette oder in einen kleinen Zwinger gehalten wird, der Landwirt den Katzennachwuchs erschlägt oder das Kaninchen in einem zu kleinen Käfig dahin vegetieren muss. Viele Dinge sind offensichtlich. Den Tieren werden physische oder psychische Schmerzen zugefügt und häufig erleiden sie dabei auch noch dauerhafte Schäden. Was kann man aber dagegen tun? Erfahrungsgemäß handeln die meisten Tierfreunde, Tierschützer und Tierrechtler emotional, wenn es darum geht einem bedürftigen Tier zu helfen. Es folgen leider oft unüberlegte Handlungen oder blinder Aktionismus, der meist in einer Sackgasse endet. Manchmal wird durch unüberlegtes Handeln sogar noch der Tierschützer zur Zielscheibe. Die Opfer - Täter - Rollen werden vertauscht. Sehr oft musste ich schon hören „ ich hatte es ja nur gut gemeint“. Nur damit ist keinem Tier geholfen. Wie also geht man effektiv vor? Was ist Erfolg versprechend? Ist ein Tierhalter nicht einsichtig, müssen die Dinge zur Anzeige gebracht werden, in der Hoffnung dass die Behörde Abhilfe schafft. Seminar.jpgEnttäuscht ist man dann, wenn man von dieser keine oder eine abschlägige Antwort erhält, keine Unterstützung erfährt, sich die schlechte Haltung für die Tiere nicht verbessert und Tierquäler nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Nun, der eigene Eindruck oder die emotionale Vorgehensweise stehen eben nicht immer im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und man spricht meist eine andere Sprache als der Behördenvertreter. Vieles im Gesetz ist subjektiv interpretierbar, wenn zum Beispiel Formulierungen zitiert werden wie: „vernünftiger Grund,“ „verhaltensgerecht unterbringen,“ „artgemäße Ernährung,“ „erhebliche Schmerzen,“ „länger anhaltende Leiden,“ usw. Woran orientiert sich hier der Gesetzgeber? Würden Sie, wenn Sie mit Ihrem Auto bei Rot über die Ampel fahren und von der Polizei dabei erwischt werden, mit den Polizisten über die Auslegung der Straßenverkehrsordnung diskutieren? Sicherlich nicht, denn es würde nicht viel nützen die Straßenverkehrsordnung in Frage zu stellen und wäre auch nicht erfolgversprechend. Warum aber tun wir es aber dann immer wieder beim Tierschutzgesetz? Hat ein Behördenvertreter nicht die Pflicht Gesetzesverstöße in jedem Falle zu ahnden? Bei den vielen dem Tierschutzgesetz tangierenden Gesetzen und Verordnungen wie Jagd-, Naturschutz-, Tierseuchengesetz, Transport-, Tollwutverordnung und so weiter, verirren wir uns oft im Paragrafendschungel. Hinzu kommen noch Kommentare mit jeweils mehreren hundert Seiten Umfang, die juristisch abgefasst für Laien schwer zu verstehen sind. Wie also ist also die richtige Vorgehensweise? Wie ist die korrekte Formulierung einer Anzeige? An welche Behörde ist diese zu richten? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Behörde ein offensichtliches Vergehen nicht ahndet? Wie schütze ich mich selbst vor Gegenanzeigen? Wie sind die Gesetzespassagen des Tierschutzgesetzes zu verstehen? Welche Kompetenz und welche Verpflichtungen hat die Polizei, die Feuerwehr, der Amtsveterinär, der Staatsanwalt? Was ist eine Gegenvorstellung? Durch was unterscheiden sich Dienst- Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden? Wie erstelle ich eine Petition? Wie ist die rechtliche Situation bei Fundtieren? Sind herrenlose Tiere auch Fundtiere? Können Tiere gepfändet werden? Wie verhält es sich mit dem „Auslandstierschutz“? Welche Dinge sind bei Reisen und bei der Einfuhr von Haustieren in die EU zu beachten? Dieses und noch mehr wird in einen fast 16 stündigen Seminar, das durch Fallbeispiele (wahre Fälle) praxisnah gestaltet wird, ausführlich behandelt. Aber auch zivilrechtliche Fragen werden oft an uns herangetragen. Kann ein Tier erben? Wie stelle ich sicher, dass mein rechtlicher Einfluss auf ein vermitteltes Tier weiterhin erhalten bleibt? Darf ich als juristischer Laie einen anfragenden Bürger überhaupt Rechtsauskunft erteilen? Und noch vieles mehr. Das Seminar versucht mit konzentrierten und verständlichen Informationen den Teilnehmern einen allgemeinen Überblick zu verschaffen, wie in unserem Lande der Tierschutz zu verstehen ist, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind und wie man bei ersichtlichen Vergehen bei denen Tiere von Leid und Schaden bedroht werden, effektiv vorgeht. Zu diesem Seminar möchte ich gerne interessierte Tierfreunde, Tierschützer, Tierrechtler, Tierheimleiter und Tierpfleger einladen. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Natürlich erhält jeder Seminarteilnehmer ein Teilnahmezertifikat. Diesbezüglich bitte ich Sie die Einladung zum Seminar auf Ihrem „schwarzen Brett“ zu veröffentlichen, zu verteilen oder anderweitig zu publizieren, damit die Information viele Tierfreunde erreicht. Der Aushang als auch das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt. Das Seminar wird ehrenamtlich durchgeführt, zur Deckung der Kosten für Seminarunterlagen und Equipment wird eine Seminargebühr von € 40,-- erhoben. Eventuelle Überschüsse werden dem Tierschutz zugeführt. Ich sage herzlichen Dank und würde mich freuen Sie und viele Interessierte bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Robert Derbeck Tierschutzverein Noris e. V. 0911 / 6323207 Link zu diesem Kommentar
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