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Basiswissen für Tierschützer, Nürnberg, 26. bis 28. März


gast

Empfohlene Beiträge

[lh]

Veranstalter: Tierschutzverein Noris e.V.

Anschrift: Nürnberg

Kontaktinfo: Tierschutzverein Noris

Datum: 26.-28.03.2010

Beginn:

Preis: 40€

Anmeldeschluss:

Website: http://tsv-noris.selzer-web.de/

[/lh]Weitere Informationen:

+++ Weiterleitung erwünscht+++ +++ Weiterleitung erwünscht+++ +++

Weiterleitung erwünscht+++

Aufgrund der positiven Resonanz und der großen Nachfrage, halten wir auch in

diesem Jahr wieder unser Seminar „Basiswissen für Tierschützer und

Tierrechtler“ in der Zeit vom 26.03.2010 bis 28.03.2010 in Nürnberg ab. Das

Seminar wird ehrenamtlich ausgerichtet, lediglich für Unterlagen und

Equipment wird eine Gebühr (Kostenerstattung) von € 40,-- / Teilnehmer

erhoben.

Ein eventueller Überschuss fließt in vollem Umfang dem Tierschutz zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe aktive Tierschützer und Tierfreunde,

sicherlich mussten Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit auch schon oft die Erfahrung

machen, dass manche Menschen mit unseren Mitgeschöpfen nicht so umgehen, wie

wir es als Tierschützer gerne sehen würden. Ob ein Hund dauerhaft an einer

kurzen Kette oder in einen kleinen Zwinger gehalten wird, der Landwirt den

Katzennach­wuchs erschlägt oder das Kaninchen in einem zu kleinen Käfig

dahin vegetieren muss. Viele Dinge sind offensichtlich. Den Tieren werden

physische oder psychische Schmerzen zugefügt und häufig erleiden sie dabei

auch noch dauerhafte Schäden. Was kann man aber dagegen tun?

Erfahrungsgemäß handeln die meisten Tierfreunde, Tierschützer und

Tierrechtler emotional, wenn es darum geht einem bedürftigen Tier zu helfen.

Es folgen leider oft unüberlegte Handlungen oder blinder Aktionismus, der

meist in einer Sackgasse endet. Manchmal wird durch unüberlegtes Handeln

sogar noch der Tierschützer zur Zielscheibe. Die Opfer - Täter - Rollen

werden vertauscht. Sehr oft musste ich schon hören „ ich hatte es ja nur

gut gemeint“. Nur damit ist keinem Tier geholfen.

Wie also geht man effektiv vor? Was ist Erfolg versprechend? Ist ein

Tierhalter nicht einsichtig, müssen die Dinge zur Anzeige gebracht werden,

in der Hoffnung dass die Behörde Abhilfe schafft.

Seminar.jpgEnttäuscht ist man dann, wenn man von dieser keine oder eine

abschlägige Antwort erhält, keine Unterstützung erfährt, sich die schlechte

Haltung für die Tiere nicht verbessert und Tierquäler nicht zur Rechenschaft

gezogen werden.

Nun, der eigene Eindruck oder die emotionale Vorgehensweise stehen eben

nicht immer im Einklang mit den bestehenden ge­setzlichen Bestimmungen und

man spricht meist eine andere Sprache als der Behördenvertreter.

Vieles im Gesetz ist subjektiv interpretierbar, wenn zum Beispiel

Formulierungen zitiert werden wie: „vernünftiger Grund,“ „verhaltensgerecht

unterbringen,“ „artgemäße Ernährung,“ „erhebliche Schmerzen,“ „länger

anhaltende Leiden,“ usw.

Woran orientiert sich hier der Gesetzgeber? Würden Sie, wenn Sie mit Ihrem

Auto bei Rot über die Ampel fahren und von der Polizei dabei erwischt

werden, mit den Polizisten über die Auslegung der Straßenverkehrsordnung

diskutieren?

Sicherlich nicht, denn es würde nicht viel nützen die Straßenverkehrsordnung

in Frage zu stellen und wäre auch nicht erfolgversprechend. Warum aber tun

wir es aber dann immer wieder beim Tierschutzgesetz? Hat ein

Behördenvertreter nicht die Pflicht Gesetzesverstöße in jedem Falle zu

ahnden?

Bei den vielen dem Tierschutzgesetz tangierenden Gesetzen und Verordnungen

wie Jagd-, Naturschutz-, Tierseuchenge­setz, Transport-, Tollwutverordnung

und so weiter, verirren wir uns oft im Paragrafendschungel. Hinzu kommen

noch Kommentare mit jeweils mehreren hundert Seiten Umfang, die juristisch

abgefasst für Laien schwer zu verstehen sind.

Wie also ist also die richtige Vorgehensweise? Wie ist die korrekte

Formulierung einer Anzeige? An welche Behörde ist diese zu richten? Welche

Möglichkeiten habe ich, wenn die Behörde ein offensichtliches Vergehen nicht

ahndet? Wie schütze ich mich selbst vor Gegenanzeigen? Wie sind die

Gesetzespassagen des Tierschutz­gesetzes zu verstehen? Welche Kompetenz und

welche Verpflichtungen hat die Polizei, die Feuerwehr, der Amtsveterinär,

der Staatsanwalt? Was ist eine Gegenvorstellung? Durch was unterscheiden

sich Dienst- Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden? Wie erstelle ich eine

Petition? Wie ist die rechtliche Situation bei Fundtieren? Sind herrenlose

Tiere auch Fundtiere? Können Tiere gepfändet werden? Wie verhält es sich mit

dem „Auslandstierschutz“? Welche Dinge sind bei Reisen und bei der Einfuhr

von Haustieren in die EU zu beachten? Dieses und noch mehr wird in einen

fast 16 stündigen Seminar, das durch Fallbeispiele (wahre Fälle) praxisnah

gestaltet wird, ausführlich behandelt. Aber auch zivilrechtliche Fragen

werden oft an uns herangetragen. Kann ein Tier erben? Wie stelle ich sicher,

dass mein rechtli­cher Einfluss auf ein vermitteltes Tier weiterhin erhalten

bleibt? Darf ich als juristischer Laie einen anfragenden Bürger überhaupt

Rechtsauskunft erteilen? Und noch vieles mehr.

Das Seminar versucht mit konzentrierten und verständlichen Informationen den

Teilnehmern einen allgemeinen Überblick zu verschaffen, wie in unserem Lande

der Tierschutz zu verstehen ist, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind und

wie man bei ersichtlichen Vergehen bei denen Tiere von Leid und Schaden

bedroht werden, effektiv vorgeht. Zu diesem Seminar möchte ich gerne

interessierte Tierfreunde, Tierschützer, Tierrechtler, Tierheimleiter und

Tierpfleger einladen. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Natürlich

erhält jeder Seminarteilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

Diesbezüglich bitte ich Sie die Einladung zum Seminar auf Ihrem „schwarzen

Brett“ zu veröffentlichen, zu verteilen oder anderweitig zu publizieren,

damit die Information viele Tierfreunde erreicht. Der Aushang als auch das

Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt. Das Seminar wird ehrenamtlich

durchgeführt, zur Deckung der Kosten für Seminarunterlagen und Equipment

wird eine Seminargebühr von € 40,-- erhoben. Eventuelle Überschüsse werden

dem Tierschutz zugeführt. Ich sage herzlichen Dank und würde mich freuen Sie

und viele Interessierte bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Derbeck

Tierschutzverein Noris e. V. 0911 / 6323207

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