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Was ist ein Nachweis für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?


Conny_HH

Empfohlene Beiträge

Conny_HH

Die Nummer stimmt, die gehen einfach nicht ans Telefon.

Wie gesagt, es liegt nun an mir z ubeweisen, dass diese Ausbildungen sozialversicherungspflichtig sind.

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Conny_HH
Eigentlich gibbet da extra son Zettelchen welches der Arbeitgeber dann ausfüllen muss.

Wies da allerdings mit einem Studium steht, ich glaub da haste eher schlechte Karten. :(

Wo und wie hast Du denn von diesen ausbildungsintegrierten Studien erfahren? Frag doch einfach mal dort nach wo Du Dich beworben hast ob die Dir nicht so einen Schein ausfüllen können oder ein Info-Zettelchen auf dem das vermerkt ist, dann müsste das eigentlich funktionieren. :)
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48525&goto=938030

Zu jeder Firma einzeln hingehen?? Die interessiert es doch nicht, was ich für Sorgen habe, außerdem ist der Zeitaufwand dafür immens bei 33 Firmen, die in der ganzen Stadt verteilt sind.

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alles wird gut!

Aber anders wirds nicht funktionieren... :Oo

Findest Du vielleicht auf deren Websites oder Infomaterial die passenden Infos?

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Sandra79

Woher weißt Du denn sicher, dass es dann sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten wären? Von dort würde ich mir das schriftlich geben lassen. Oder weißt Du das nur vom Hören-Sagen?

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DieDiva

Ich war selber mal dafür angestellt Bewerbungskosten anzuweisen. Da müsstest du schon hingehen und dir vom Arbeitgeber eine Bestätigung holen. Meist wird eine Studiumsbewerbung nicht finanziert, weil die Tätigkeiten selten sozialversicherungspflichtig sind.

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Soweit ich weiß laufen diese Studiengänge über eine Berufsakademie? Frag doch einfach in der mal nach ob sie dir da weiter helfen können.

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Hab das duale Studium mal kurz gegoogelt. Scheint ein Mix aus Ausbildung und Studium zu sein und ist demnach eben keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (wie z.B. ein Vollzeitjob).

Sieht zumindest danach aus.

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Bist Du in Deiner Ausbildung tatsächlich sozialversichert, sprich wird die Rentenversicherung anteilmäßig einbehalten und abgeführt, oder bist Du nur krankenversichert. Diese alleine zählt nicht als Sozialversicherung.

Wenn Du auch rentenversichert bist, dann ein 2. Schreiben an die ARGE aufsetzen in dem Du als zusätzlichen Grund zu Deinem Widerspruch auf Deinen Ausbildungsvertrag hinweißt den Du selbstverständlich nach Erhalt vorlegen wirst.

Damit erreichst Du das die erst entscheiden können, wenn denn der Ausbildungsvertrag vorliegt und die ARGE kann dieses Argument nicht einfach übergehen.

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Conny_HH

Duales Studium bedeutet ja, dass ich eine Ausbildung mache, einen Ausbildungsvertrag erhalte und auch eine Vergütung von der die Sozialversicherung einbehalten wird. Das Studium macht man nebenher.

Eine Ausbildung ohne Studium ist ja auch sozialversicherungspflichtig. Ich verstehe nicht, warum da unterschieden wird.

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