manabe 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 An alle, die sich noch erinnern können an den Schäferhund der, angeleint im Wald und mit Klebeband zugeklebter Schnauze, erbärmlich gestoren ist. Heute stand das Urteil in der Zeitung. Der 23-jährige Tierquäler hat 1 Jahr ohne Bewährung bekommen und als Auflage, 5 Jahre keinen Hund halten zu dürfen. Ist das gerecht? Was meint Ihr? Mir reicht das Urteil nicht, aber wenigstens haben sie den Täter ermitteln können. Link zu diesem Kommentar
Angela2807 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Ich kann mich noch erinnern. Hab erst gestern wieder daran gedacht. Keine Ahnung warum. Wenigstens muss er überhaupt in den Knast. Das finde ich persönlich schon mal gut. Diese 5 Jahre sollten auf "für immer" ausgeweitet werden. Allerdings stellt sich hier dann die Frage, wer kontrolliert das dann (gilt auch für den jetzigen Zeitraum). Link zu diesem Kommentar
criol 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Moralisch gesehen reicht das natürlich nicht. Aber wenn es wirklich ohne Bewährung ist, ist das für die deutsche Rechtsprechung schon enorm, finde ich. Und ein Jahr im Knast, wird sicher auch kein Spass. Trotzdem, was für bei mir für Gefühle so einem Menschen gegenüber aufkommen, dafür gibt es kein passendes Urteil . Link zu diesem Kommentar
Lanya 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Für das was er dem Hund angetan hat reicht es meiner Meinung nach nicht. Aber dafür das Tiere ja vor dem Gesetzt immer noch als Sache gelten finde ich es sehr viel. Vor allem das sie ihn gefunden haben und er für seine Tat zur Rechenschaft gezogen wurde. Link zu diesem Kommentar
gast 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Moralisch gibt es kaum eine Zeitspanne die "gerecht" ist, aber für Deutschland ist dieses Urteil wirklich enorm - leider. Das Haltungsverbot für 5 Jahre ist mir zu wenig, aber Recht hat auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Das Haltungsverbot ist ja nun publik, sollte der Staat es nicht überwachen so gibt es bestimmt aufmerksame Mitmenschen die kein Problem haben den Mistkerl zu melden. Link zu diesem Kommentar
Feeleweele 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Diese Strafe ist in meinen Augen keine wirkliche Strafe...der hat Glück das ich nicht dafür zuständig war... Link zu diesem Kommentar
chrisy 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Ich schließ mich Siggy an und.... Nein, es reicht nicht. Aber mich wundert es dass er überhaupt ein Jahr bekommen hat. Habe mit Bewährung gerechnet. 5 Jahre Hundehaltungsverbot: Ein Witz. Wer will das prüfen, und vorallem was passiert denn nach den 5 Jahren??? Link zu diesem Kommentar
gast 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Was soll dann passieren?? Der Ar*** darf sich dann wieder legal einen Hund anschaffen. Link zu diesem Kommentar
gast 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 für unser Rechtssystem ist die Strafe beachtlich. Ich hoffe, sie wird nicht in der nächsten Instanz aufgeweicht. Link zu diesem Kommentar
Quinn 21. Januar 2010 Teilen 21. Januar 2010 Das ist zu wenig.Es müsste eine lebenslange Strafe sein...kein Tier mehr in diese Hände. Link zu diesem Kommentar
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