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Mieter wollen einen Hund - worauf soll der Vermieter achten?


Xita

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Folgende Situation: Meine Freundin und ich vermieten ein Haus mit sicher eingezaeuntem Garten. Momentan ist es an ein Paerchen vermietet, das sich jetzt gerne einen Welpen anschaffen moechte. Wir wollen gerne an Hundebesitzer vermieten, aber wir moechten uns natuerlich auch bestmoeglich absichern.

Das Thema stand vor ein paar Monaten schon mal zur Debatte, aber zu dem Zeitpunkt haben sie es sich anders ueberlegt. Nun ist es wieder auf dem Tisch!

Wir haben jetzt mit den Mietern ein Gespraech anberaumt. Worauf sollen wir achten? Ich wuerde zB gern folgende Punkte ansprechen:

- Was hat sich veraendert, seit sie sich vor ein paar Monaten gegen einen Hund entschieden haben?

- Zeit fuer den Hund (beide sind berufstaetig)

- Wo haelt sich der Hund auf, wenn er alleine bleibt? (Hund evtl an einen Zimmerkennel gewoehnen)

- Ist Geld/Zeit/Wille da, den Hund zu erziehen bzw an evtl auftretenden Problemen zu arbeiten? (zB Zerstoerungswut oder die Belaestigung der Nachbarn duch Heulen/Dauerbellen)

- Zusaetzliche Kaution (da muss uns wahrscheinlich der Makler weiterhelfen und evtl einen neuen Vertrag aufsetzen)

Also, inwiefern kann/soll/darf sich der Vermieter 'einmischen'? Ich freue mich auf eure Kommentare.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hm ... ich weiß nicht, ob es nen Vermieter unbedingt was angeht, wieso sich jemand jetzt doch FÜR nen Hund entschieden hat ... bzw. wie das zeitmäßig alles zu wuppen ist. Oder wo sich der Hund aufhalten wird, wenn er alleine bleiben muss etc.

Das sind eher Fragen, die der Züchter stellen sollte. ;)

Und wofür ne Kaution ? Schäden, die der Hund evt. anrichtet, werden dann doch von der Haftpflicht übernommen ... also könntet ihr evt. höchstens darauf bestehen, dass der Hund versichert wird.

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Divinity

Ich finde es zwar schön das ihr euch Gedanken macht ob die Leute genug Zeit,Geld etc haben aber ich finde auch dass das einen Vermieter nicht so wirklich etwas angeht.

Ich würde aber auch auf eine Haftpflicht für den Hund bestehen und eben schriftlich festhalten das Hundehaltung genehmigt ist,vielleicht auch ob ihr als Vermieter bei einem eventuellen Zweithund etc zustimmen müsst.

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Maike2906

Hi,

ich finde, dass ihr euch schon super Punkte raus gesucht habt!

Ich find´s auch echt toll, dass ihr an Hundebesitzer vermietet...was ich nicht ganz so gut finde, ist die zusätzliche Kaution, ich würde da eher darauf verweisen, dass am baulichen Zustand des Hauses nichts verändert werden darf. Also falls z.B. Türrahmen beschädigt werden sind diese unverzüglich mit gleichwertigen zu ersetzen.

Ich stelle mir gerade vor, ihr veranschlagt 500 Euro zusätzliche Kaution und der Hund zerstört z.B. den Rahmen der Haustüre....da reichen die 500 Euro nachher nicht, den Schaden zu beheben.

Vielleicht könnte man sowas durch den Zustand des Hauses sichern....oder habt ihr solch eine Klausel eh schon im Vertrag?

LG

Maike

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Ich würde dich fragen ob es dir sonst gut geht ;)

Was geht es dich an, ob und wie ich mich und wann für einen Hund entscheide. Wie ich den halte, erziehe, füttere... Schlicht und ergreifend rein gar nix.

Und weshalb bitte höhere Kaution? Für was? Schäden die der Hund anrichtet sind eh vom Mieter/ seiner Versicherung zu tragen, also wofür das?

Das einzige was dich zu interessieren hat ist das sie dein Haus nicht verwahrlosen lassen und du deine Miete pünktlich bekommst. Evtl. Nachbarn sich nicht beschweren. Der Rest geht dich schlicht nix an.

Gruß Iris

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Maike2906
...Schäden, die der Hund evt. anrichtet, werden dann doch von der Haftpflicht übernommen ... also könntet ihr evt. höchstens darauf bestehen, dass der Hund versichert wird.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48638&goto=940514

Nein, Schäden in den eigenen 4 Wänden (da zählen auch Mietswohnungen zu) werden von der normalen Hundehalterhaftpflichtverischerung nicht ersetzt.

Zerstört mein Hund meine Sachen, muss ich selber dafür aufkommen!

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Grüße,

sorry, aber das sind Fragen aufgeführt, die gehen einen Vermieter einfach nichts an.

Für einen Vermieter wäre wohl die Fragen nach einer Versicherung für Schäden an seinem Eigentum und eine erhöhte Kaution abzuklären, aber was darüber hinausgeht, ist ein Thema das bei der Vermittlung des Hundes Thema sein kann/sollte, aber nicht beim Vermieter.

lg

sabine

P.S. verwundert mich gerade sehr, dass ausgerechnet von einem Vermieter der selber Hundehalter ist, soetwas kommt

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Einzelkind

Die Punkte "Zeit, Geld, Warum" gehen einen Vermieter rein garnichts an. ;)

Das wäre für mich ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre.

Festlegen würde ich als Vermieter:

Eine Höchstgrenze der zu haltenden Tiere.

Das Schäden am und im Haus / Garten durch das Tier auf Kosten des Mieters gehen.

Und eine Hundehalterhaftpflicht sollte auch vorhanden sein.

Das wars. Der Rest geht einen Vermieter meines Erachtens nicht an.

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...Schäden' die der Hund evt. anrichtet, werden dann doch von der Haftpflicht übernommen ... also könntet ihr evt. höchstens darauf bestehen, dass der Hund versichert wird.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48638&goto=940514"

Nein, Schäden in den eigenen 4 Wänden (da zählen auch Mietswohnungen zu) werden von der normalen Hundehalterhaftpflichtverischerung nicht ersetzt.

Zerstört mein Hund meine Sachen, muss ich selber dafür aufkommen!
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48638&goto=940523

Wenn der Hund Türrahmen oder ähnliches zerstört, sind es aber nicht deine Sachen ... :kaffee:

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...Schäden' die der Hund evt. anrichtet, werden dann doch von der Haftpflicht übernommen ... also könntet ihr evt. höchstens darauf bestehen, dass der Hund versichert wird.
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48638&goto=940514"

Nein, Schäden in den eigenen 4 Wänden (da zählen auch Mietswohnungen zu) werden von der normalen Hundehalterhaftpflichtverischerung nicht ersetzt.

Zerstört mein Hund meine Sachen, muss ich selber dafür aufkommen!
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=48638&goto=940523

Genau darauf wollte ich auch hinweisen!!!

Es gibt Hunde Haftpflichtversicherungen in denen Mietsachschäden mit eingeschlossen sind. Bis zu einem Höchstbetrag, also auch nicht unbegrenzt.

Das heißt, der HuHalter sollte sich entsprechend informieren und auch das Kleingedruckte lesen!!!

Ich als Mieterin habe eine solche Haftpflichtversicherung, incl. Mietsachschäden (gilt auch für Ferienwohnung etc.) bis 600.000,- €.

Eine oder zwei Türzargen sind also abgedeckt :D

Ich schließe mich der überwiegenden Meinung der Vorschreiber an, dass die Beweggründe der Mieter einen Hund zu halten den Vermieter nichts angehen.

Und, bei aller Liebe: auch nicht, ob die das Geld und die Zeit haben... die Mieter sind dir doch keine Rechenschaft darüber schuldig.

Aber ich als VERmieter würde auf den Abschluß einer entspr. HuHapftpflicht bestehen, in der Mietsachschäden includiert sind.

Das Recht hast du - glaub ich zumindest...

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