gast 14. Februar 2010 Teilen 14. Februar 2010 wenn ich mir ein Bild aus dem Netz ziehe, dieses Bild bearbeite und es verfremde, bleibt das Copyright trotzdem beim Fotografen? Bis zu welchem Punkt? Man könnte ja ein Negativ draus machen. Künstereffekte drüberjagen usw. so dass es kaum noch zu erkennen ist. Da es keine Frage zur Hundehaltung ist evtl verschieben? Link zu diesem Kommentar
cookie 14. Februar 2010 Teilen 14. Februar 2010 Soviel ich weiß, darfst du noch nicht mal das Bild ohne Einverständnis des Künstlers bearbeiten und dann verwenden. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Februar 2010 Autor Teilen 14. Februar 2010 echt nicht? Heiko!! Hab dir gestern ein Bild von Freddy geklaut und bearbeitet. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Februar 2010 Autor Teilen 14. Februar 2010 Soviel ich weiß, darfst du noch nicht mal das Bild ohne Einverständnis des Künstlers bearbeiten und dann verwenden.http://www.polar-chat.de/topic.php?id=50227&goto=981434 Jo, so denke ich das auch-solage das Bild noch erkennbar ist, als ein anderes, denke ich kanns richtig Ärger geben. Naja, von Heiko jetzt vermutlich eher nicht Link zu diesem Kommentar
bbina 14. Februar 2010 Teilen 14. Februar 2010 Soweit ich weiß, bin ich für jedes Bild, das ich aus dem www downloade dazu auch berechtigt. Der Besitzer, der das nicht möchte, stellt erst gar keine Bilder ein, oder versieht sie mit einem Kopierschutz. ABER selbst wenn du ein Bild downloadest, darfst du es keinesfalls ohne der Erlaubnis des Besitzers erneut veröffentlichen. Egal ob bearbeitet oder nicht und auch egal ob du die Quellenangabe beifügst oder nicht. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Februar 2010 Autor Teilen 14. Februar 2010 echt nicht?Heiko!! Hab dir gestern ein Bild von Freddy geklaut und bearbeitet. http://www.polar-chat.de/topic.php?id=50227&goto=981438 Nun ja, da wirst Du jetzt ordentlich blechen müssen. Du bezahlst den Kaffee bei unserem nächsten Treffen. Link zu diesem Kommentar
gast 14. Februar 2010 Autor Teilen 14. Februar 2010 gut, damit kann ich leben Link zu diesem Kommentar
Susana 14. Februar 2010 Teilen 14. Februar 2010 Der Besitzer, der das nicht möchte, stellt erst gar keine Bilder ein, oder versieht sie mit einem Kopierschutz. Joa, so könnte man das zu seinen Gusten auch argumentieren, aber das ist so nicht ganz richtig. Jeder hat auf seinen eigens erstellen Bildern automatisch das Urheberrecht, egal ob er diese online hochläd, im Wald aufhängt oder sonst was damit macht. Der Urheber kann allerdings die schrifliche Erlaubnis zum Download oder zur Weiterverwedung geben, aber ohne diese Erlaubnis ist auch ein Download eines Bildes (auch, wenn kein direktes Copyright auf dem Bild steht) trotzdem schon eine strafbare Urheberrechtsverletzung. In den meisten Fällen allerdings merkt der Urheber gar nicht, welche Leute sein Bild alles abspeichern und anderweitig weiter verwenden. Deswegen ist es auch sehr schwer- bis gar nicht möglich, dies als Urheber zu kontrollieren. Aber es gibt genügend dumme Zufälle, wo Urheber und Bildklauer auf einander stoßen, der Urheber sein Bild erkennt und dann eine saftige Anzeige folgt. Gesetzes- und Paragraphenfanatiker (oder allgemein diejenigen, die es genau wissen wollen) können sich ja bei Lust und Laune mal durchs "Urheberschutzgesetz" suchen, ob sie was dazu finden... edit: Wenn ich recht in der Annahme bin, dass "Freddy" ein Hund ist, hätte dieser sogar das Urheberrecht auf sein Bild und könnte den Besitzer anzeigen, der ohne Freddy's Erlaubnis ein Bild von ihm online geladen hat! *rofl* Sei froh, dass der Hund davon nix weiß, sonst wirds teuer... LG Susa Link zu diesem Kommentar
gast 14. Februar 2010 Autor Teilen 14. Februar 2010 wenn ich mir ein Bild aus dem Netz ziehe, dieses Bild bearbeite und es verfremde, bleibt das Copyright trotzdem beim Fotografen?Bis zu welchem Punkt? Man könnte ja ein Negativ draus machen. Künstereffekte drüberjagen usw. so dass es kaum noch zu erkennen ist. http://www.mediengestalter.info/forum/41/bilder-aus-internet-verwenden-85604-1.html Link zu diesem Kommentar
Mark 14. Februar 2010 Teilen 14. Februar 2010 § 23 UrhG - klare Antwort: Ist nicht erlaubt, der Urheber hat auch das Verwertungsrecht an dem bearbeiteten Foto. Und ansonsten gilt: Fotos sind (egal ob ins Internet gestellt oder nicht) urheberrechtlich geschützt. Dazu muss kein Hinweis angebracht werden. Link zu diesem Kommentar
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