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Hundehaftpflicht - Schadenregulierung!?


Lanya

Empfohlene Beiträge

Hallo,

mein Rüde ist vor gut 10 Tagen an der Leine von einem anderen Rüden gebissen worden.

Dieser gehört einer Bekannten von mit, aber dies nur am Rande.

TA, OP und erst mal eine Rechnung von knapp 200 €, heute werden die Fäden gezogen und es kommt noch eine Rechnung über die Nachsorge dazu.

Der Fall wurde der Versicherung gemeldet und für mich war eigendlich klar, die zahlen das.

Gestern kam der Scheck über die Hälfte der Rechnungssumme. Ich habe angerufen und nachtgefragt, da hiess es von der Versicherung, mehr zahlen sie nicht da es eine sogenannte Eigengefahr bei Hunden gibt und das gäbe es ein Urteil, das die Versicherungen nur noch 50 % des Schades zahlen müssen.

Kann da einer von Euch was zu sagen ??

Meine Hündin wurde im letzten Sommer gebissen und da wurde die gesamte Rechnung ersetzt.

Bin im Moment etwas sauer muss ich sagen.

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Maike2906

Hi,

waren denn beide Rüden angeleint? In dem Fall, wäre es rechtens zumindest nach einem Anwalt meiner Bekannten. Der ist es ähnlich ergangen, allerdings waren in ihrem Fall beide Hunde angeleint.

LG

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Ja waren beide an der Leine. Versteh ich nur nicht ganz, warum es bei den verschiedenen Versicherungen Unterschiede gibt.

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Ich kenne das auch nur so, dass wenn beide Hunde angeleint waren die Haftpflicht nur 50 % zahlt. Ist der Hund, der angeriffen hat offline und der verletzte an der Leine, zahlt die Versicherung 100%.

Ich bin allerdings auch nur Laie, aber so hat mir eine Bekannte das erklärt.

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Pebbles07

Magst Du mir eine PN schicken wo sie versichert ist? Dann schaue ich in den Bedingungen nach

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Jo dasselbe hätt ich jez auch angeboten!

Ich arbeite bei einer Versicherung und wir bieten auch ne Haftpflicht an natürlich auch die Tierhalter!

Bin jedoch erst im ersten Ausbildungsjahr und war noch nicht in der Schadenabteilung, aber die Bedingungen geben einiges her!

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Als Cleo vor Jahren offline einen Rüden auch offline gebissen hat, übernahm die Versicherung 100%.

Danach ist mir ein unangeleinter ShiTzu in meinen angeleinten Hund gelaufen, da zahlten die nur 50 % ...

Das war vor Jahren .. GsD ... aber ich denke mal, es gibt schon Unterschiede, ob an- oder abgeleint..

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Gestern kam der Scheck über die Hälfte der Rechnungssumme. Ich habe angerufen und nachtgefragt, da hiess es von der Versicherung, mehr zahlen sie nicht da es eine sogenannte Eigengefahr bei Hunden gibt und das gäbe es ein Urteil, das die Versicherungen nur noch 50 % des Schades zahlen müssen.


http://www.polar-chat.de/topic.php?id=50426&goto=987335

Versicherungen versuchen sich immer zu drücken!

ich würde erst mal wiederspruch einlegen und mich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen über Rechtsmittel

wurde Das Urteil genannt? was für ein Gericht? mit Aktenzeichen?

(LG un OLG sind jedesmal einzelentscheidungen, aber nicht relevant)

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