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Fallbeispiele


Olli

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Hallo

Da ich in einer Tierarztpraxis arbeite, haben wir öfter solche Versicherungsfälle. Der nicht angeleinte Hund bzw. der Besitzer muß zahlen. Wenn er aber einen Schaden an seinem Hund hat, weil er unangeleint zu einem hinläuft und gebissen wird - muß er seinen eigenen Schaden bezahlen. Sind beide Hunde nicht angeleint und es kommt zu einer Bißverletzung, muß jeder seinen eigenen Schaden zahlen.

Gruß Angela

dem schließe ich mich an!

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ReShera

dem kann ich mich auch nut anschließen. bei uns aufm hundeolatz kann sowas auch schon mal vorkommen.

meine kleine ist letztes jahr im vorbeigehen von einem collie gebissen wieden, ohne vorwarnung. die hatte n halbes jahr die narbe auf der nase, bis da wieder einigermaßen fell drüber war. allerdings habe ich das nur der colliebesitzerin gemeldet. mein tierarzt hat nen blick drauf geworfen, aber ich hab die andre frau das nicht bezahlen lassen. ich war ja froh, dass sie sich in der zeit regelmäßig nach shelly erkundigt hat, denn andre besitzer interesseirt das oft nicht.

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schade, daß ich das schreiben der versicherung nicht finde, hätte es gerne zitiert.

sie haben nur die hälfte gezahlt, obwohl der unangeleinte hund meinen gebissen hat und die halterin (trainerin) hat es nicht für nötig gehalten sich mal zu erkundigen.

im nachhinein habe ich dann gehört, daß dieser hund dafür bekannt ist:(

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ReShera

wenn der hund dafür bekannt ist, hätte eigentlich die versicherung der frau komplett die zahlung verweigern müssen, und die frau sofort rausschmeissen müssen. so ist es bei den versicherungen die ich kenne

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Eigentlich hätten beide je die Hälfte zahlen sollen, da es sich wahrscheinlich lediglich um Kommunikationsprobleme zwischen den Hunden handelt.

Da dem aber wohl mal wieder nicht so ist, wir es wohl wieder den unangeleinten Hundebesitzer erwischen...

LG Elke

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Ich denke mal, dass beide was zahlen müssen. B weil sein Hund nicht angeleint war und A weil sein Hund zugebissen hat.

Grüße

Cadica

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Hi Ihr,

erstmal wollte ich sagen finde ich das toll das so viel mitdiskutiert wird und hier jeder seine Meinung sagt dazu:respekt:

Ich muss sagen...ich wäre auch davon ausgegangen das B zahlt weil dieser seinen Hund nicht an der Leine geführt hat und ihn auch scheinbar nicht zurückrufen konnte.

Es gibt natürlich Einzelfallentscheidungen zu solchen Sachen aber wir können hier nur von Beispielen ausgehen.

In diesem Fall sieht es aber so aus das A den entstandenen Schaden alleine tragen muss.

Das erklärt sich so:

Der Gesetzgeber begründet die Haltung von Tieren als sogenannte "Gefährdungshaftung". Dadurch muss der Halter für alle Schäden einstehen die durch typisches Tierverhalten verursacht werden.

Aus "Gefährdungshaftung" haftet der Halter eines Hundes, wenn durch typisches Verhalten des Hundes ein Mensch getötet oder verletzt wird oder aber eine Sache beschädigt wird.

In unserem Beispiel handelt es sich bei dem Hund des B um eine Sache. (Ich weiss...Gott sei Dank gilt dies in anderen Rechtbereichen nicht mehr so...z.B. wenn ein Mensch einen Hund quält wird er nicht mehr wegen Sachbeschädigung zur Rechenschaft gezogen sondern wegen Tierquälerei!) Da aber der Hund des B keine Anzeige wegen z.B. Körperverletzung machen kann und auch der B nicht den Hund des A anzeigen kann und auch im strafrechtlichen Bereich nicht den Halter des A steht es ausser Frage das es sich hier um einen Sachschaden handelt (so bitter sich das auch anhören mag).

Der Hund des B schnuppert an dem Hund des A...dies ist ein typisches tierisches Verhalten. Ein Schaden ist dadurch jedoch nicht entstanden.

Der Hund des A beisst den Hund des B daraufhin und ein Schaden (Tierarztkosten...mal von den Schmerzen des Hundes hier vielleicht mal abzusehen) kommt zu stande.

Wenn ein Tier beißt dann fällt das laut Gesetzgeber unter den Begriff "typisch tierisches Verhalten". Denn ein Tier (nicht nur Hunde) hat oftmals garkeine andere Möglichkeit zu beißen, sei es aus Angst, Agression oder was auch immer (auch eine Maus die man fängt kann durchaus dazu neigen zuzubeißen).

Womit wir wie oben beschrieben bei der Gefährdungshaftung wären und das der Halter eines Tieres für ALLE Schäden aufkommen muss die aus "typisch tierischem Verhalten" entstanden sind.

Also ist die Lösung das A die 100,-€ alleine bezahlen muss!

Der Schadensanspruch ergibt sich aus § 833 BGB

Hier der § 833 BGB (Haftung des Tierhalters):

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Hab die Schlüsselwörter mal Fett gemacht und habe natürlich vorausgesetzt das es sich hier um sogenannte "Luxushunde" handelt. Das heisst es sind z.B. keine Polizeihunde, Rettungshunde mit behördlichen Aufgaben etc.:-)

Ich hoffe die Erklärung ist einigermaßen verständlich und nicht zu kompliziert geschrieben.

Und wie gesagt...auch ich wäre davon ausgegangen das B haften muss aber die Rechtslage sieht anders aus.

Bis dahin

PS Ich möchte hinzufügen, dass es anders aussieht wenn in dem besagten Gebiet "Leinenpflicht" besteht!!!

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Ja, da staune ich dann doch, aber wenn man die erklärung liest mit dem gesetzestext, ist es einleuchtend. Wieder was gelernt.:danke Olli, hast dir viel Mühe gegeben:respekt:

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Toll gemacht, Olli.

Läufst du mit den Gesetztesbüchern unterm Arm durch die Gegend oder bist du Rechtsanwalt?

Renate

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Danke Euch beiden :party:

@ Renate: Neee, weder noch...macht mir nur Spass in Gestzesbüchern zu lesen und diese vielleicht auch anzuwenden bei verschiedenen Fällen.

Kann aber auch nie die Gewähr übernehmen das das alles so richtig ist. Ein Anwalt *wenn´s hier zufällig einen geben sollte...tütelüt* kann das sicher zerpflücken oder um Seiten erweitern :rock:

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