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Wahllos Hund weggenommen


Azra

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pixelstall

Azra, das Problem ist das du in NRW einen Hund der Anlage 1 nur übernehmen darfst wenn du einige Vorraussetzungen erfüllst und dich an die Gesetze hälst, leider hast du das nicht getan:

1. Es muss ein sog. berechtigtes privates Interesse bestehen das DU diesen Hund zu dir nimmst ODER ein Öffentliches Interesse.. im Klartext ein "berechtigtes privates Interesse wäre z.B ein Sicherheitsdienst etc da das nicht gegeben ist muss also ein öffentliches Interesse daran bestehen das du diesen Hund hälst- sprich er MUSS aus dem Tierschutz kommen.

2. Du musst einen Sachkundenachweis ablegen, und zwar nicht den für die großen Hunde..

3. Du musst ein sauberes Führungszeugnis haben, um die notwendige Zuverlässigkeit nachzuweisen, auch bei Verstößen gegen das Landeshundegesetz kann dir die Zuverlässigkeit abgesprochen werden.

4. Du musst sofern vorhanden einen Ausbruchsicheren Garten haben und auch die Körperlichen Vorraussetzungen erfüllen..

5. Eine schriftliche Erklärung deines Vermieters muss vorliegen das er dir die Haltung eines Pitbull / amstaff in deiner Wohnung erlaubt..

desweiteren musst du den Hund unverzüglich melden, und zwar als das war er ist, nicht als Labradormix..

zum Nachlesen:

http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/tierhaltung/hunde/hundegesetz/index.php

Traurig , das du dich nicht VORHER informiert hast sondern einen billigen Vermehrerwelpen gekauft hast. Wegen solcher Dämlichkeiten sind die Tierheime so voll wie NIE mit Listenhunden.. es sind tausende! , die alle auf dem selben Weg dort gelandet sind.. ganz ehrlich - mein Mitleid hast du nicht.

Das OA hat dir sogar eine goldene Brücke gebaut.. das tun nicht viele OAs, ich kenne das Duisburger ein wenig und ich weis das die in der Regel im Sinne des Hundes handeln.. aber die können auch nichts anderes als sich an die Gesetze zu halten ..

Ein Anwalt in Sachen "SOKAS" http://www.hund-und-halter.de

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Top-Benutzer in diesem Thema

@pixelstall:

Was heißt SOKAS? Ich habe das schon mehrmals in Bezug auf Listenhunde gelesen und kann mir nicht zusammen reimen, was es heißt.

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Wie gesagt es war mein erster Hund. Das man diese Rasse von hunden in NRW nicht legal halten darf verstehe ich nicht! Es muss ja gleich kein gefährlicher Hund sein nur weil man das an anderen Ptbulls sieht. Ich finde das hängt mit der Erziehung zusammen und ich wollte meine Hündin auch nicht drillen!

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Traurig. Ich habe auch gerade die NRW-Hundeverordnung nachgelesen. Es tut mir leid das du deinen Hund verloren hast aber ich kann mich Suse und Pixelstall nur anschliessen.

Das war ziemlich naiv.

Was wird jetzt mit dem Welpen passieren?

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Sehr traurig für den Hund.

Ich wusste nicht das NRW so streng ist, was bin ich froh über das recht lockere (noch) Niedersachsen.

@Pixelstall

Dann ist es doch auch extrem schwer so einen Hund aus der TH zu bekommen? Gerade so ein junger Hund wird doch seine Jugendzeit jetzt hinter Gittern verbringen oder hat er gute Chancen? Die Tierheime platzen ja eh aus allen Nähten.

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pixelstall

Das ist der Punkt.. Es geht nicht um gefühlte Gerechtigkeit sondern um Regeln, die es inzwischen seit 10 Jahren gibt..

Davon ab das ich Pit und Co nicht als anspruchslose,einfache Familienhunde für jedermann bezeichen würde, das sind große durchsetzungsfähige Terrier.

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Miemingborders

Das Problem ist, dass das jeder erzählen kann. Jeder kann sagen "nö nö ich mach mit dem Hund nichts, der wird ganz gut erzogen und ganz brav werden." Was die dann wirklich machen.. Nun ja, man kann einfach nicht (vor allem als Amt) einzig und allein auf Vertrauensbasis arbeiten. Dann werden die ja von vorn bis hinten nur beschi**en.

Du hättest dich vorher informieren sollen, was nötig ist um diese Hunderasse zu halten. Zudem würde ich niemals einen Welpen kaufen, der im Pass als "Labbimix" durchgemogelt werden soll, wenn man genau weiß, dass es eher ein Pittbull/Staff/etc ist. Zumal man diesem Hund den Labbi ja nun wahrlich nicht ansieht. Wie seriös kann sowas denn sein? Das das Amt da schief guckt versteh ich auch sofort. Der erste Betrugsversuch ist ja dann schon im Hundepass ersichtlich.

Natürlich ist es extrem schade, dass du deinen Hund nun so abgeben musstest. Aber es hei0t ja "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sprich doch mit Tierheim und OA ab, dass du Sachkundenachweise nun direkt machst und dann die Kleine wieder zu dir holen kannst. Besuch sie in der Zeit täglich im Tierheim und geh Gassi mit ihr. Das wird wohl die schnellste und einfachste Lösung sein.

Ps.: Es zu Beginn darauf zu schieben, dass du Ausländerin bist finde ich extrem unsauber. Dieser Vorwurf kommt mir viel zu oft...

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