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Hilfe, meine Hündin stirbt ...


Fallenangel

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Fallenangel
Ist die Rasse im zuständigen Bundesland ein Listenhund?

Vielleicht kommst Du darüber weiter, daß dann Vermehrung der Rasse verboten ist.

Oder Deine Bekannte, bei der der Hund lebt, Auflagen nicht erfüllt hat.

LG Heike, die Rasselisten eh Sch.... findet, aber manchmal kann man so etwas für einen guten Zweck nutzen
http://www.polar-chat.de/topic.php?id=52356&goto=1041048

Es ist Zwar ein am satff aber in niedersachsen gibts keine liste :(

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theresa_bs

Wenn mich nicht alles täuscht, dann entscheiden das bei uns die jeweiligen Gemeinden, oder nicht? Im Kreis Braunschweig müssen die HH von AmStaffs gewisse Auflagen erfüllen & die Vermehrung ist verboten...

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Fallenangel

hm..Naja ich kann mich da mal erkundigen also ich wohne im kreis Peine und hab 2 staffs aber keinerlei auflagen.

naja das veterinäramt weiß auch das sie welpen hat aber die brauchen einfach zu lange

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EisWolf

Hallo Nina,

ersteinmal ist das natürlich eine schlimme Situation und die Hündin tut mir leid.

Wo ist die Familie denn jetzt? Wenn -ich- in der Situation wäre und die Adresse wüsste, würde ich der Familie einen "netten" Besuch abstatten und ohne den Hund nicht weggehen. Wer weiss, wie lange das Hundi noch lebt, wenn es ihr wirklich so schlecht geht? Da wäre ich absolut schmerzbefreit.

Sie haben den Hund ja, soweit ich das verstehe, weder übernommen noch gekauft, da keinerlei Kaufverträge etc. existieren?

Mit den Ämtern kann das dauern. Versuch', den Hund in die Hände zu bekommen und sag' den involvierten Ämtern dass sie dir den Hund freiwillig zurückgegeben haben, da er sowieso noch dir gehörte.

Das soll keine Aufforderung zum Gesetzesbruch sein, man kann es so und so verstehen, ich meine es -natüüüürlich- gesetzeskonform. :D

Darauf warten, dass irgendwelche Zivilverfahren zuende laufen, würde ich nicht.

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Hallo,

ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Veterinäramt den Hund nicht ein ziehen kann. Wenn der Besitzer ihn nicht raus geben will, geht das zusammen mit der Polizei ganz fix (auf der Stelle). Wenn das Veterinäramt die Polizei nicht hinzu ziehen will, steckt irgendwas anderes dahinter.

Ist der Hund vielleicht nicht rechtskräftig beschlagnahmt?

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Hast Du noch irgendwelche Papiere, woher der Hund am Anfang kam?

Der Impfpass ist der auf Deinen Namen ausgestellt? Kannst Du einfach eine Geschichte zusammenzimmern, Du wolltest der Familie den Staff ja nur zur Probe geben, hast Du irgendwelche Zeugen die besagen können, dass Du den Hund von Anfang an hattest?

Wenn es dem Hund so schlecht geht, das Vetamt einschalten falls Beschlagnahme schon erfolgt ist oder versucht ist, müsste eigentlich die Polizei eingeschaltet werden....

Und kannst Du vielleicht zu der Familie hingehen, wenn sie ja anscheinend Geld machen wollten durch die Welpen, kannst Du denen vielleicht für den Hund Geld geben, vielleicht sspringen sie darauf an, notfalls durch einen Bekannten der sie beobachtet und sie dann mal so anspricht?

Ansonsten Anwalt einschalten.....kennst Du den Tierarzt der Familie, vielleicht mal mit dem reden?

Auch in Niedersachsen gilt Kampfhunde (ich mag das Wort nicht) -extra Erlaubnis vielleicht da noch etwas drehen?

VIEL GLÜCK!

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schnauzis

Sie haben den Hund ja, soweit ich das verstehe, weder übernommen noch gekauft, da keinerlei Kaufverträge etc. existieren?

Mit den Ämtern kann das dauern. Versuch', den Hund in die Hände zu bekommen und sag' den involvierten Ämtern dass sie dir den Hund freiwillig zurückgegeben haben, da er sowieso noch dir gehörte.

Das soll keine Aufforderung zum Gesetzesbruch sein, man kann es so und so verstehen, ich meine es -natüüüürlich- gesetzeskonform. :D

Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn ich das richtig verstehe bist Du noch der Eigentümer.

Du müßtest dann irgendeinen rechtskräftigen Nachweis besorgen, daß die Hündin im März 2009 in Dein Eigentum übergegangen ist. Vielleicht könnte Dir der Vorbesitzer bescheinigen, daß ihr im März 2009 einen mündlichen Kaufvertrag (und wenn es über 1 Euro ist) geschlossen habt.

Hast Du so einen Eigentumsnachweis in der Tasche kannst Du als Eigentümer den derzeitigen Besitzer auffordern Dir Dein Eigentum sofort zurückzugeben. Nach dieser Aufforderung ist die Hündin unrechtmäßig bei dem derzeitigen Besitzer und Du hast dann als Eigentümer (und ab diesem Zeitpunkt auch rechtmäßiger Besitzer) die Möglichkeit Deinen Besitz zurückzuholen. Rechtlich nennt sich das Besitzkehr und läßt sich sogar vor Gericht vertreten (sollte es zu einem Prozess kommen, was ich aber nicht erwarten würde).

Wobei Du keinesfalls während der Besitzkehr Körperverletzungen begehen darfst.

Also am Besten ein paar körperlich beeindruckende, sich aber gut unter Kontrolle habende Kumpels organisieren; unverhofft auftauchen und Hündin einfach mitnehmen.

Denk aber daran vorher Deinen Eigentumsnachweis zu besorgen.

LG Heike

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EisWolf

Hallo Heike,

so in Etwa war das auch gemeint (wenngleich -ich- bei einem -Diebstahl- eines Hundes, der mir gehört (und so klingt das für mich) nicht mehr sehr freundlich wäre). ;)

Einen Eigentumsnachweis hat sie ja (wenn ich das richtig verstand) anhand des Impfpasses (den ich niemals im Original einem Amt geben würde, sondern immer nur in Kopie, dafür ists aber zu spät). Den könnte sie sich vom Vet. Amt ja jederzeit wiederholen (darf nicht einfach behalten werden, da Dokument) und damit dann bei der Familie auftauchen.

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schnauzis

Der Impfpass ist kein Eigentumsnachweis. Sie müßte sich schon was rechtlich beständiges (Kaufvertrag, Schenkungsurkunde) besorgen oder wenn Kauf oder Schenkung mündlich erfolgten eine Aussage des Voreigentümers zum damaligen Eigentumswechsel.

Diebstahl des eigenen Eigentums gibt es nicht, das ist eben Besitzkehr ( durchs BGB abgesichert).

Wobei dabei keine höherwertigen Güter (nach Grundgesetz steht Freiheit und Körperliche Unversehrtheit über dem Besitz) verletzt werden dürfen.

LG Heike

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Huhu,

hast du den Hund damals Chippen lassen? Dann kannst Du beweisen, das es deine Hündin ist.

Ich würde auch einfach behaupten, das sie den Hund ohne deine Erlaubnis behalten hat. Vielleicht hast du gute Freunde, die das für dich Beteugen können.

Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, das du deine Süße wiederbekommst.

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