Zum Inhalt springen
Registrieren

Suche zuverlässige Quelle für aktuelle Hundeverordnung Schleswig-Holstein (Kiel)


Empfohlene Beiträge

Aus gegebenem Anlass ist mal wieder eine Beschwerde ans Ordnungsamt fällig (der Hund, der vor über einem Jahr meinen fast totgebissen hätte läuft IMMERNOCH unangeleint mitten in der Stadt herum!! Mir steht es bis sonstwo!).

Um der Dame vom Ordnungsamt mal auf die Sprünge zu helfen, würde ich den Brief gerne mit rechtlichen Grundlagen untermauern (scheinbar kennt sie die Verordnung nicht so gut ;) ).

Der Link im Wiki zur Hundeverordnung SH ist leider tot. Auch sonst schickt mit google öfter zu dem toten Link.

Auf der Homepage der Stadt Kiel bin ich auch nicht fündig geworden, einen Ausdruck hab ich beim Anmelden auch nicht bekommen. Vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen?

Im Moment halte ich diesen Link für die beste Version, aber mir wäre eine offiziellere Form lieber. (Vllt. doch irgendwo auf der Kieler HP, und ich bin nur mal wieder zu blind, oder von Seiten des Landes SH. Irgendsowas in der Art..).

Am Rande noch.. meint Ihr, es bringt was, mal Fotos von dem Typen mit dem freilaufenden Hund zu machen und mitzuschicken? Oder vllt. Fotos von den Bissverletzungen, die mein Hund damals hatte? (Verfahren wurde aus Mangel an Zeugen leider eingestellt! Ihr glaubt nicht, wie sehr mich das immernoch ärgert!!!)

Beste Grüße,

Ivy

Link zu diesem Kommentar
alles wird gut!

Hilft Dir das vielleicht weiter hier?

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht genau wies in Schleswig-Holstein ist, da ja eigentlich die "Kampfhundeverordnung" fallen sollte... bin auch grad etwas ratlos da wir auch in ein paar Wochen nach SH ziehen und ich keine zuverlässigen bzw. offiziellen Infos übers Internet bekommen. :???

Link zu diesem Kommentar

Hallo,

hier ist ein Link, da sieht das Gesetz bzw. das Schriftstück ziemlich amtlich aus: GefHG. Es ist aus einem offiziellen Landtagsinformationssystem.

Generell meine ich, dass Du den Hundehalter weder fotografieren noch sonst wie "ermitteln" solltest. Das ist Sache der Behörden. Schreibe denen. Wenn es sein muss, mehrmals. Wenn niemand reagiert, dann an den Bürgermeister mit dem Zusatz "Persönlich" bei der Adresse. Der kriegt das dann ganz sicher auf den Tisch. Du kannst gerne alles, was Du weißt schreiben, auch ein Bild der Bisswunde dazu tun. Aber bleibe dem Hundehalter sonst lieber etwas fern. Du kannst Ärger mit dem bekommen, wenn der das merkt. Rechtlich und auch so. Möglicherweise droht er Dir etwas an und setzt es um.

Link zu diesem Kommentar

Soweit ich weis hat SH die Listenhunde abgeschafft. Folglich gelten die einzelnen kommunalen Verordnungen zur Hundehaltung. Wenn Du Dich beim Ordnungsamt beschwerst und es passiert nichts mußt Du wohl zu einer Untätigkeitsbeschwerde greifen. Die Behörde muß dann im einzelnen erklären was denn unternommen wurde um solche Vorkommnisse zu unterbinden. Wartefrist für eine Untätigkeitsbeschwerde ist 6 Wochen ab Beschwerdeabgabe.

Link zu diesem Kommentar

Rasselisten scheint es in Schleswig-Holstein nicht zu geben. Das Gefahrhundegesetz dürfe noch gültig sein. Jedenfalls haben viele Städte es verlinkt. Hier z.B. Lübeck. Der Wiki-Link ging auch nach Lübeck. Die haben wohl den Pfad geändert und bei Wiki hat es niemand korrigiert.

Link zu diesem Kommentar

Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich denke mal, nun kann ich das so für den Brief verwenden. Interessant ist ja, dass die Hundeverordnung für SH beim Landtag NRW zu finden ist... aha. Aber das sieht offiziell genug aus. :D

Ich meine, es stünden noch drei Rassen auf der Liste, ich weiß aber nicht ob die nur für Kiel gilt (wie schon jemand schrieb, ist das irgendwie Sache der Kommunen hier), aber um die ging es mir auch nicht. Besagter Hund ist wohl ein Bordeaux-Doggen-Irgendwas-Mix, der steht eh auf keiner Liste. Tatsache ist aber, dass der meinen Hund fast getötet hat (und der ist schon nicht klein!) und immernoch lustig frei hier rumläuft. Meist bin ich, wenn ich die auf dem Weg nach Hause oder so sehe alleine unterwegs und wenn das niemand weiteres bezeugen kann, interessiert das die vom Ordnungsamt einfach mal ÜBERHAUPT nicht, was man denen (im speziellen einer bestimmten Dame) erzählt oder auch nicht. Glücklicherweise hab ich nun endlich einen Zeugen, der auch aussagen wird, dass der Typ hier mit dem Hund so rumrennt. Daher - mal wieder - ein Brief ans OA.

Es kam auch aus meinem Bekanntenkreis der Vorschlag, damit mal zur Presse zu gehen, sollte sich jetzt WIEDER nichts tun. Das ist ja nicht der erste Brief, den ich da hin schreibe...

Generell meine ich, dass Du den Hundehalter weder fotografieren noch sonst wie "ermitteln" solltest. Das ist Sache der Behörden.

Ja, schön wäre es. Ich muss dazu sagen, dass sowohl mir als auch dem OA zu dem besagten Hundehalter sämtliche Daten vorliegen, da ich gegen diesen nach dem Beißvorfall Anzeige erstattet habe. Der Typ hat aber alles bestritten und da sich mein einziger Zeuge leider nicht mehr gemeldet hat, hat mein Anwalt mir schlechte Karten bei einer Klage prophezeit und dass es halt so nichts bringen würde. Ergebnis des ganzen: Verfahren wurde eingestellt, ich blieb auf den Tierarztkosten sitzen und dieser Depp macht immernoch, was er will.

Aber zurück zum Thema, die Behörden würden ermitteln. Leider tun sie das keineswegs. Ich hatte der Dame wegen eines anderen Hundehalters aus dem gleichen Haus schon einmal geschrieben, nachdem dessen Hund mehrfach meinen angefallen hatte. Ich wusste den Namen des Hundes und die Adresse des Halters, aber mir wurde seitens des Ordnungsamtes nur mitgeteilt, so lange ich ihnen nicht ganz genau sagen kann, wie der Typ heißt, wird da auch nichts unternommen, sie könnten ja schließlich schlecht im ganzen Haus rumklingeln und fragen. Leider hat mensch für solche (telefonischen) Aussagen einfach immer keine Zeugen parat, sonst hätte es da schon längst mal was gesetzt!!!

Schreibe denen. Wenn es sein muss, mehrmals. Wenn niemand reagiert, dann an den Bürgermeister mit dem Zusatz "Persönlich" bei der Adresse. Der kriegt das dann ganz sicher auf den Tisch. Du kannst gerne alles, was Du weißt schreiben, auch ein Bild der Bisswunde dazu tun.

Es ging mir ja hier um Beweise. Also wenn ich das Fotografiere, wie der Typ mit seinem unangeleinten und nicht mit Maulkorb gesicherten, eindeutig gefährlichen Hund mitten in der Stadt herumläuft. Aber mir ist dabei wirklich ein bisschen mulmig zu Mute, wenn ich mich da hinstelle und den fotografiere. Dummerweise hat der durch die Anzeige auch meine Daten und weiß wo ich wohne etc. :( Andererseits.. was soll ich denn NOCH machen, damit die vom Amt endlich mal was tun..?!

Wenn Du Dich beim Ordnungsamt beschwerst und es passiert nichts mußt Du wohl zu einer Untätigkeitsbeschwerde greifen. Die Behörde muß dann im einzelnen erklären was denn unternommen wurde um solche Vorkommnisse zu unterbinden. Wartefrist für eine Untätigkeitsbeschwerde ist 6 Wochen ab Beschwerdeabgabe.zitieren

... das wusste ich allerdings noch nicht. Dann bin ich mal gespannt, ob da was passiert. Also beim letzten mal haben sie ja reagiert. Die hatten mir einen Fragebogen zu dem Vorfall geschickt. Das wars aber eigentlich auch schon. Dass das Verfahren eingestellt wurde hab ich auch nur durch meinen Anwalt erfahren.

Naja, man muss wohl mal wieder abwarten...

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...