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Hund schnappt nach Tierarzthelferin, wer ist im Recht??


lilllisue

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lilllisue

Hallo mein Name ist liill und ich komme aus München )daten zum hund 4 jahre alt und seit einem halben jahr bei mir)

mein problem ist wie folgt.

also ich war letzten Dienstag beim Tierarzt weil mein Hund links vorn lahmt.

ich bin das erste mal mit meinem Hund beim tierarzt.

so ich hebe meinen Hund auf den Behandlungstisch ich habe auch der ärztin gesagt das ich keine ahnung habe wie sich mein hund verhalten wird das ich ja das erste mal mit ihm beim Arzt bin.

so die Helferin hält meinen Hund (sie ist ca 19 jahre alt) und die Ärztin untersucht meinen Hund, sie fängt an sich die Zähne anzusehn usw.. dann wechseln sie platz und die Helferin hält wieder den Hund fest, die Ärztin nähert sich immer mehr der schmerzenden Pfote und als sie fast dort angekommen ist passierts!!!

mein Hund reisst den kopf umsich und schnappt sie am ohr..

das war wohl so schlimm das die arme gleich genäht wurde.. ich weis nicht mal genau wo er sie erwischt hat.

aufjedenfall ich blumen gekauft und mich 1000000000000 mal entschuldigt..

so aber jetzt kommt erst das Problem..

Sie sagt das ich das nun meiner haftpflicht melden muss das die Berufsgenossenschaft sich um solche sachen nur 3 Tage finaziel kümmert und sie länger als 3 tage krank geschrieben ist.. (hab ich heute erfahren)

muss das wirklich meine Haftpflichtversicherung tragen?? ich kann mir das einfach nicht vorstellen...

sie muss sich doch selber sichern und wenn sie das nicht macht dann kann das doch nicht mein Problem sein oder??

sie muss doch versichert sein für solche fälle oder?

sie hat auch gesagt was mich ein wenig wundert das ich dann Bögen von der versicherung bekomme und diese unbedingt mit ihr ausfüllen soll, weil es auf die formolierung ankommt ob die versicherung bezahlt oder nicht.. und wenn die versicherung das nicht übernimmt sagt sie, muss ich das aus eigener Tasche tragen??

ich bin total überfordert!!!

bitte helft mir

:(

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Ich würde es so sehen da du sagtest du weist nicht wie er sich verhält sind die Leute in der Schuld, denn sie hätten ihm ja einen Maulkorb aussetzten können.

Ich denke das ist Berufsrisiko. Ich würde das mit der Ärztin klären nicht mit der Helferin.

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Hallo,

ich bin der Meinung dass das Berufsrisiko ist und so lange du nicht zu 100% weißt wo und wie doll dein Hund sie gebissen hat, würde ich erstmal nicht in Panik verfallen!

Wenn mich eine Bewohnerin "ausversehen" schlägt und ich habe eine Verletzung verklage ich sie auch nicht (mache eine Ausbildung zur Altenpflegerin), was daran liegt das diese Menschen nicht wissen was sie tuen - vergleichbar mit einem Hund beim Tierarzt!

Wie es mit der eigentlichen Rechtslage aussieht weiß ich leider nicht, aber da werden Dir bestimmt noch ein paar wertvolle Tipps gegeben! :winken:

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Hast Du nicht jemanden in der Familie, der sich mit Haftpflichtversicherungen auskennt.

Ich würde sagen, dass Deine Versicherung nicht zahlen muss. Grundsätzlich ist es so, dass eigentlich der Hund vor Behandlungsbeginn gesichert werden muss.

Viele Tierärzte machen das aus Gewohnheit einfach nicht. Da sie denken, sie können Hunde 100% einschätzen.

Ich kannte aber einen älteren Landtierarzt, der hat das mit allen Hunden vor Behandlung gemacht, er sagte mal zu mir, meine Einschätzungen haben mich einfach immer mal wieder getäuscht.

Das gleiche kenne ich von jungen unerfahrenen Assistenzärzten in der Uniklinik.

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schnauzis

Durch die besondere Gefährdungshaftung haftest Du als HH für fast alle Schäden, die Dein Hund verursacht.

Dafür hast Du Deine Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Melde dieser den Vorfall so genau wie möglich. Aus Deiner Sicht als HH, Du warst ja dabei.

Wenn Deine Versicherung dann Zweifel hat ob Du haftest ( denn dann muß sie nicht zahlen), so wird die Versicherung das über ihre Anwälte klären.

Übernimmt die Versicherung das nicht, so haftest Du auch nicht. (Ausnahme: Du hast Beitrag nicht gezahlt oder Du hast Deiner Versicherung falsche Angaben gemacht).

LG Heike

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Hallo, ist ja keine erfreuliche Geschichte.

Aber wie ich aus deinem Bericht herauslese, hast du keine Hundehaftpflichtversicherung oder?

Ich glaube nicht, das deine normale Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen wird.

Ich denke auch, dass die Tierarzthelferin nicht in der Pflicht ist, sich versicherungstechnisch zu schützen. Dein Hund hat sie gebissen. Du bist verantwortlich.

Wie und warum sie jetzt "tricksen" will mit irgendwelchen

Formulierungen, um Geld zu kassieren, da halte ich mich lieber zurück :)

Fakt ist, du solltest deinen Hund versichern, um solchen Sachen zukünftig aus dem Weg zu gehen.

Liebe Grüße

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Hallo,

als ich das erst mal mit meinem Spike bei meinem heutigen Tierarzt war, wußte ich auch nicht wie er reagiert.

Meinem Tierarzt war es zu riskant an ihn dran zu gehen und wir haben ihm einen Maulkorb verpasst.

Ich denke auch wenn du eine Versicherung hast, melde es ruhig, die werden nur das bezahlen zu dem sie verpflichtet sind aber das sollen doch die Berufsgenossenschaft und deine Versicherung untereinander klären.

Da brauchst du dich normalerweise nicht mit rum zu kümmern.

So denke ich.

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lilllisue

also ich habe natürlich eine Hundehaftpflichtversicherung.

Aber wie is das den wenn die Verischerung nicht zahlt.. sie sagt ich müsse es dann aus Privater Hand bezahlen?? kann das sein?

Und ich habe ihr ja gesagt das ich nicht weis wie er reagiert, ist das dann nicht ihr Job sich um sich und ihre Angestellten zukümmen und diese zu sichern??

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Halter hat ja den Hund nicht gehalten.

siehe:

12.) Vierbeiner beisst Tierarzt - Halter haftet

Hundebisse von nervösen Tierarzt - Patienten sind keinesfalls als reines Berufsrisiko abzutun. Wenn der Vierbeiner beim Tierarzt während einer Behandlung zubeisst, so ist der Tierhalter unter bestimmten Umständen hierfür haftbar. So entschied zumindest das Oberlandesgericht in Hamm. Der Schmerzensgeldklage eines Tierarztes gegen einen Hundehalter wurde von dem zuständigen Richter stattgegeben Der Halter hielt sein Tier zwar während der Behandlung fest, aber offenbar nicht fest genug, um den Hund daran zu hindern, den Tierarzt in die Hand zu beissen. Das Gericht argumentierte, dass der Hundehalter dafür verantwortlich sei, seinen Hund so unter Kontrolle zu halten, dass er Dritten nicht Schaden könne.

Oberlandesgericht Hamm, AZ.: 6 U 14/02

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lilllisue

ja das habe ich im Internet auch schon gefunden. aber ich habe den Hund ja nicht gehalten, Und mein Hund hat auch nicht die Ärztin sondern die Helferin die ihn gehalten hat (gebissen.. sag ich ned so gern, geschnappt halt :-)

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