Einzelkind 21. Mai 2010 Teilen 21. Mai 2010 Nicht mir passiert, GsD, aber meiner Freundin, die jetzt natürlich total aufgelöst ist. Kurze Fallbeschreibung: Sie geht mit ihrem Hund (13 Jahre, blind) durchs Dorf. Trifft Nachbarskind. Unterhalten sich. Ein Auto kommt um die Kurve geschossen - auf der falschen Fahrspur!, viel zu dicht an den Personen vorbei, Hund erschrickt, geht rückwärts und wirft das Fahrrad um. Kind fällt über einen ca. 50cm hohen Zierzaun einen Abhang in ein mit Steinen umrandetes Blumenbeet. Kind zertrümmert sich den Ellenbogen, sowie Elle und Speiche des rechten Arms. Der Hundehaftpflichtversicherung wurde der Schaden umgehend gemeldet. Inwiefern kann der (bekannte) Autofahrer auch in die Haftung genommen werden? Mehrere unabhänige Zeugen hierfür sind vorhanden. Link zu diesem Kommentar
Brehmion 21. Mai 2010 Teilen 21. Mai 2010 Ich kenn mich zwar nicht wirklich aus, würde aber der Hundehaftpflicht beim Sachverhalt das Kennzeichen und den Halter sowie die Namen der Zeugendurchgeben... die klären das dann schon direkt. Schließlich wollen die so wenig wie möglich selbst zahlen und ziehen den Fahrer dann schon zur rechenschaft bzw. sagen der Hundehalterin was zu tun ist. Link zu diesem Kommentar
CeNaSt 21. Mai 2010 Teilen 21. Mai 2010 Wenn das Auto auf der falschen Seite fuhr und auch noch zu schnell, dann hat der Fahrer rein rechtlich gesehen - und auch logisch, eine Mitschuld, wenn nicht sogar die ganze Schuld. Den Vorfall der Versicherung mit melden und gegebenenfalls eine Anzeige bei der Polizei machen - Verkehrsgefährdung oder sogar auch Unfallflucht sind möglich. Link zu diesem Kommentar
steffii 21. Mai 2010 Teilen 21. Mai 2010 Unfallflucht bezweifle ich, aber er ist aufjedenfall Mitschuld und hat sich in diesem Fall strafbar gemacht! Wenn er wirklich auf der falschen Spur unterwegs war und dann keinen Sicherheitsabstand zu den Fußgängern hielt, hat er 2 grobe Fehler gemacht und somit den Unfall verursacht! Aufjedenfall der Versicherung und Polizei melden Link zu diesem Kommentar
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