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Hundehaltung im Hamburger Wohnraum, §25 Tierhaltungsverbot - rechtlich wirksam?


lx4doggs

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lx4doggs

Hallo liebe Foris!

da ich mir demnächst einen Vierbeiner ins Haus holen möchte, habe ich heute ein Schreiben an die Verwaltung geschickt.

Meine Frage: Was kann ich für rechtliche Schritte einleiten, falls es verboten wird? Im Internet kann man des Öfteren lesen, wenn man zB 'Tierhaltungsverbot' oder ähnliches eingibt, dass der Vermieter vom Mietvertrag her nicht festlegen kann, ob Tiere (in dem Fall Hunde) gehalten werden dürfen, weswegen im §25 noch folgendes angehängt ist:

"Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung."

Bedeutet das, es muss beim Unterzeichnen des Mietvertrags erfolgen oder lässt diese "Klausel" in der Hinsicht Verhandlungsraum für eine außermietvertragliche bzw zusätzliche Korrektur? Und wann kann der Vermieter es verbieten, wenn wir davon ausgehen, dass das Bellen nicht als Grund aufgeführt wird (wenn überhaupt Gründe genannt werden) und die Nachbarn damit einverstanden sind?!?

Das Internet hält indes wenig nützliche Infos parat und alle Hundehalter, die ich kenne, hatten keine Probleme damit. Deswegen hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen!

Gruß Aleks

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schwarze Kiwi

Ich dachte du wolltest nun mit der Anschaffung eines Hundes doch noch warten ?!?!

*gerade verwirrt ist*

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Malt53

Wenn es bei Abschluß des Mietvertrages noch nicht Bestandteil des Vertrages war, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung. Achtung in den meisten Fällen werden diese in der Form erteilt, das sie jederzeit widerrufbar sind.

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Malliman

Du hast doch den Mietvertrag mit entsprechender Klausel unterschrieben oder??????????????

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lx4doggs

@Kiwi: Entschuldige, Verwirrung gestiftet zu haben. Ich habe wohl eine andere Definition von 'demnaechst'. Ich wollte es jedenfalls schon geregelt haben, weil ich aus bestimmten Gruenden, die ich hier jedoch nicht nennen moechte, eine etw groessere Summe erhalten werde...

In Hinsicht des anderen wichtigen Grundes (im anderen Thread bereits genannt/ weisst bestimmt, was ich meine) habe ich ebenfalls "notwendige Schritte eingeleitet".

Natuerlich wird es noch warten, aber mehr Rechtfertigung ist an dieser Stelle hoffentlich nicht notwendig, weil ich mich "diskreter ausdruecken" moechte ;)

@ChiChi: Die Katzen stehen rechtlich gesehen zwischen Kleintieren und Tieren, in Hamburg jedoch gelten sie demnach noch als Kleintiere, deren Anmeldung solange nicht notwendig ist, wenn sie kein Krach machen oder sonst etwas, was die Nachbarn belaestigen koennte (wie Voegel und aehnliches).

MfG Aleks

PS: Malliman: Worauf willst du hinaus?... buerokratisches/ rechtliches Wirrwarr ist mir nicht immer verstaendlich :D

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