Zum Inhalt springen
Registrieren

Hund nicht angemeldet - nun droht ein Bußgeld


Conny_HH

Empfohlene Beiträge

Conny_HH

Vorab, es geht nicht um mich ;)

Eine ältere Frau in meiner Straße wurde wohl mit ihrem Dackelchen kontrolliert und dabei ist herausgekommen, dass sie ihren Hund nicht angemeldet hatte.

Nun hat sie Post bekommen, ein Brief vom Veterinäramt, in dem ihr mit einem Bußgeld gedroht wird.

Sie darf sich aber vorab noch schriftlich äußern um die ganze Sache für sich ins "Positive" zu wenden.

Nun meine Frage:

Was könnte sie schreiben, was wäre eventuell ein Grund, dass von einer Strafe abgesehen wird, sie vielleicht nur verwarnt wird?

Die arme Frau ist völlig aus dem Häusschen, weil sie nicht wusste, dass sie was unrechtes tut und das Geld scheint bei ihr auch knapp zu sein.

Ich würd ihr gern helfen...

Vielleicht hat jemand schon mal so eine Sitaution erlebt und hat Tipps?

Vielen Dank,

Conny

Link zu diesem Kommentar
Helemaus

Im Grunde könnte sie nur mit einer Notlüge rauskommen und das sie den Hund erst vor kurzem geschenkt bekommen hat und natürlich noch anmelden wollte.

Wenn es ums Geld geht (und je nach Jahren ist es viel Geld) machen Ämter wohl wenige Ausnahmen.

Link zu diesem Kommentar
Basko97

Also im Grunde genommen bin ich auch Gegner dieser Zwangsabgabe für Sachen die möglicherweise gar nicht Abgabepflichtig sein dürften.

Ich weiß ja nich wie hoch die Hundesteuer in HH ist, aber daß der Hund gefüttert werden muß, weiß die "ältere Dame" doch sicher auch. Und das er Gassi gehen muß, wußte sie auch?!

Ich empfehle jemanden im Bekanntenkreis zu suchen, der einen angemeldeten Dackel hat, damit der bestätigt, daß es seiner in Urlaubsbetreuung war!

Und weil die Dame so begeistert ist , legt sie sich jetzt einen eigenen zu, der natürlich auch angemeldet wird ;)

Link zu diesem Kommentar
Anja mit Meute

Also ich wär vorsichtig damit, irgendwelchen Lügenmärchen zu erfinden. Was ist, wenn das Veterinäramt wissen möchte, woher der Hund kommt?

Ich kenn mich damit nicht wirklich aus, aber können die nicht Kaufverträge bzw. Abgabeverträge anfordern?

Mit welcher Strafe muss die Dame denn rechnen?

Link zu diesem Kommentar

Sorry, ich kann das immer nicht verstehen.

Ob so eine Hundesteuer jetzt Sinn mach oder nicht. Zahlen müssen wir sie da kommen wir nicht drum rum.

Bei uns im Kreis ist unter einigen Hundebesitzern auch die Panik ausgebrochen, weil am Jahresanfang, die Stadt auf die Idee kam, die Hunde zählen zu lassen und auch Nachbarn usw. befragt hat.

Da sind dann einige aufgeflogen, teilweise mit 40/20 Hunden. Die müssen jetzt den Nachweis bringen usw.

Was das kostet hat mir bis jetzt keiner gesagt, aber ich denke mehr als wenn man seine Steuern bezahlt hätte.

Gerade hier verstehe ich es nicht, ich zahle für zwei Hunde weniger Steuer als ich in Dortmund für einen gezahlt habe.

Link zu diesem Kommentar

Zur Information:

Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Hamburg

Die Steuerbehörde kann die Steuer im Einzelfall bei Vorliegen unbilliger Härten ganz oder teilweise erlassen, wenn in einem Haushalt oder Betrieb nicht mehr als ein Hund gehalten wird.

Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund ganz zu erlassen, wenn und solange dem Hundehalter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert am 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2014), in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden, solange kein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt wird.

Gleiches gilt, wenn Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003

(BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3305), in der jeweils geltenden Fassung gewährt wird.

Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen.

Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund auf 24 Euro jährlich zu ermäßigen, wenn und solange das nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelte Einkommen des Hundehalters und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 vom Hundert übersteigt.

Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen.

Die Steuer für gefährliche Hunde im Sinne von § 6 Absatz 2 ist vom Steuererlass nach

Absatz 2 und von der Steuerermäßigung nach Absatz 3 ausgenommen.

Link zu diesem Kommentar
Faberi

Du möchtest also eine Anleitung zur Steuerhinterziehung??

Mir würde die Frau auch Leid tun und ich kann mir durchaus vorstellen, dass es auch bei uns ein paar Senioren gibt, die daran einfachnicht denken oder es nicht wissen.

Letztendlich schützt aber Unwissenheit nicht vor Strafe, grade nicht bei Steuern.

Ich würde ehrlich sein, das währt doch am längsten.

Link zu diesem Kommentar

Ganz ehrlich, es ist zwar blöd das sie eine Strafe zahlen muß und das tut mir auch leid aber so ist es nun mal.

Ich würde da auch keine Märchen erzählen weil sie will den Hund ja behalten.

Wollen wir mal hoffen das der Hund wenigstens versichert íst wenn er schon nicht angemeldet ist.

Lg Birgit

Link zu diesem Kommentar

Hier in HH gibt es ja nicht nur die Hundesteuer, sondern auch noch die Pflicht, den Hund im Hunderegister zu melden und dabei eine gültige Haftplichtversicherungsnr. vorzuweisen, da hängt also noch mehr dran :(

Für ALG2-Empfänger wird die Hundesteuer auf Antrag übrigens komplett erlassen; ich nehme an, dass das auch bei Grundsicherung o.ä. gilt?

Da was zu raten, ist sicher schwer, ich würde aber auch dazu tendieren, dass sie angibt, sie häte den Hund geschenkt bekommen (Obdachloser z.B.), um nicht noch so viel Ärger nach sich zu ziehen.

Natürlich hätte sie sich im Vorfeld Gedanken machen müssen und eigentlich sollte auch jedem bekannt sein, was für Gesetze und Verpflichtungen gelten, aber nun ist es passiert.

Link zu diesem Kommentar
Conny_HH

Ich will doch keine Anleitung zur Steuerhinterziehung, sondern einfach wissen, was das Amt als Grund anerkennen würde, eventuell auf die Strafe zu verzichten.

Immerhin wird ihr ja die Gelegenheit gegeben sich zu äußern.

Und dafür soll nichts erfunden, sondern höchstens die Tatsachen zu ihren Gunsten geschildert werden.

danke vor allem an kage für den Gesetzestext!

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...