Lulu-lein 5. August 2010 Teilen 5. August 2010 Ich hoffe sehr, dass ihr uns vielleicht helfen könnt. Ich habe folgende Frage. Meine Cousine (17 Jahre) Hat vor etwa 7 Monaten einen Hund übernommen (Sie ist jetzt 11. Monate alt) Es gibt dazu folgende Vorgeschichte. Der Hund hatte erst einen anderen Vorbesitzer, der ein entfernter Bekannter ihres Bruder ist, gehört Der Vorbesitzer hatte auch einen etwas älteren Hund und der kam mit dem neuen nicht zurecht, also hat er sich schweren Herzens dazu entschlossen den Hund wieder wegzugeben (er hatte ihn etwa einen knapen Monat) Da Mein Cousin den alten Hund mitgenommen hat, als er vor drei Jahren ausgezogen ist durfte meine Cousine ihn nehmen, allerdings haben sich die Eltern darauf geeinigt, dass er bis zu ihrem 18. Geburtstag auf ihren Bruder läuft. So gesagt sei vielleicht noch, dass sie selbst 100 Euro für den Hund bezahlt hat und auch die bisherigen Tierarztkosten. Nun ist aber der Fall eingetreten, dass der alte Hund des Vorbesitzers krank ist und wahrscheinlich bald eingeschläfert werden muss. Meine Cousine hat nun Angst, dass der Vorbesitzerin in dem Fall, dass sein Hund bald stirbt den anderen vielleicht zurück haben will. Ich wollte nun wissen, ob er dies dürfte. Wichtig ist aber, dass es keinen Kaufvertrag gibt. Der Vorbesitzer hat den Hund aus einem privaten Wurf ohne jegliche Papiere gekauft. Und so gesehen ist der Hund nun auch schon länger in der Familie meiner Cousine. Ich hoffe sehr, dass hier vielleicht ein paar erfahrene Leute helfen können, da meine Cousine wirklich Angst hat, dass man ihr den Hund weg nimmt, wo sie ihn in den letzten Monaten doch so ins Herz geschlossen hat. Vielen Dank im Vorraus! Link zu diesem Kommentar
WeißeRose 5. August 2010 Teilen 5. August 2010 Über wenn ist der Hund denn bei der Gemeinde angemeldet ? Link zu diesem Kommentar
Lulu-lein 5. August 2010 Autor Teilen 5. August 2010 Über den Bruder meiner Cousine Link zu diesem Kommentar
WeißeRose 5. August 2010 Teilen 5. August 2010 Dann gehört ihn auch rechtlich der Hund. Link zu diesem Kommentar
Sandra79 5. August 2010 Teilen 5. August 2010 Vielleicht sich jetzt noch schriftlich geben lassen, solange der andere Hund noch (hoffendlich lange) lebt und der Vorbesitzer überhaupt auf den Gedanken kommt?! Kann man sich ja was einfallen lassen, wofür man das angeblich bräuchte... Link zu diesem Kommentar
Proudabout 31. August 2010 Teilen 31. August 2010 Wenn sich alle Beteiligten einig waren, dass der Hund den Eigentümer wechselt, ist ein Vertrag zustande gekommen. Ein Vertrag ist auch mündlich gültig. Egal ob es sich hier um einen Schenkungs- oder Kaufvertrag gehandelt hat. Link zu diesem Kommentar
Proudabout 31. August 2010 Teilen 31. August 2010 Habe überlesen, dass die Cousine minderjährig ist. Dann bedarf es die Genehmigung der Erziehungsberechtigten, die ja vorliegt, wenn ich das richtig verstehe. Ich denke nicht, dass es hier zum Rechtsstreit kommt. Ist ja auch so eine moralische Sache, den Hund, den man weggegeben hat, wieder zurückzufordern...da gehört ja auch einiges dazu. Also erstmal abwarten, ob er das wirklich machen wird. Link zu diesem Kommentar
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