Gast 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 Mir ging auch sowas durch den Kopf... benehmen wir uns alle mal ein bisschen daneben (vorsichtig ausgedrückt ) , gehen dann nach Hause und machen einfach die Tür nicht auf, dann hat es auch keine Konsequenzen Das kann ja wohl echt nicht sein. Ich denke auch, die hatten einfach nur keine Lust ihre Arbeit zu machen. Link zu diesem Kommentar
Huskyfan 20. August 2010 Autor Teilen 20. August 2010 Gut zu wissen. Dann werde ich wohl mal da auf der Wache vorbei schneien. Ich war zu geschockt, um in der Situation überhaupt zu wissen, was ich tun soll. Zum Glück hat mein Nachbar das für mich in die Hand genommen. Ich wollte gleich erstmals wieder auf der Wiese trainieren (vorher werde ich für Zeugen und Beobachter sorgen, wegen dem Feuerwerk hat an besagtem Abend nämlich niemand was mitbekommen). Dabei werde ich mir mal die Stelle, an der ich stand und wo die Box aufgebaut war (und den Weg dazwischen) genauer ansehen. Zum Glück haben sich die Ängste nach ein paar Tagen gelegt, sonst hätte ich mir Hilfe gesucht. Trotzdem schaue ich jedes mal, wenn ich an dem Haus vorbei gehe, ob da einer am Fenster steht! Ich weiß ja nicht mal, was den Typen an uns gestört hat, immerhin sind wir immer so leise, dass es schon ein Zufall ist, wenn uns überhaupt jemand bemerkt! Nicht, dass das eine Entschuldigung wäre... Bisher dachte ich, wenn ich die Polizei informiere, würden die sich darum kümmern. Dass ich denen noch hinterher laufen muss, hätte ich nie gedacht! Der Abend war eh total abstrus. Nie hätte ich mit sowas gerechnet, ich würds ja selbst nicht glauben, wenn mir das einer erzählt hätte! Und dann mussten wir ja zweimal bei der Polizei anrufen (die sind wohl nur vorbei gefahren, haben das Feuerwerk bemerkt und uns für verrückt erklärt). Und dann so tolle Fragen: ist etwas neben Ihnen eingeschlagen, haben sie gehört, wie Patronen ausgeworfen wurden, hat der wirklich auf Sie gezielt, wie sah das Mündungsfeuer aus? Hallo? Es war dunkel, gleichzeitig gabs ein Feuerwerk und hey, mein Hund hätte ebensogut vor lauter Panik auf die Hauptstrasse rennen können! Und dass sie nach ner Stunde nicht panisch unterm Tisch hängt, sondern die Polizisten eher vorsichtig begrüßen wollte... Und als die Polizei dann weg war, wusste ich nicht, ob ich lachen oder mich ärgern soll! Gut, jetzt weiß ich durch euch, dass ich denen jetzt richtig auf die Füße trete! Link zu diesem Kommentar
Jaspi 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 Ja unbeding... nicht nur auf die Füße... in den Hintern.. und das ganz kräftig!!! Und die Beschwerde gegen den jenigen welchen Polizisten würde ich mir nicht verkneifen können!!! Link zu diesem Kommentar
gast 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 Jetzt bin ich aber fassungslos! Soll man sich von irgendwelchen Idi**** beknallen lassen und muss erst was passieren, bis die Polizei tätig wird. Ich bin ganz der Meinung der anderen: Unternimm etwas, dass die mal in die Pötte kommen. Kann der weiter so rumknallen, triffts irgendwann wirklich einen Menschen oder ein Tier! Link zu diesem Kommentar
gast 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 Und selbst wenn es nur Platzpatronen waren. Das macht es nämlich auch nicht viel anders. Link zu diesem Kommentar
gast 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 Zum Glück haben sich die Ängste nach ein paar Tagen gelegt, sonst hätte ich mir Hilfe gesucht. wie jetzt? das ist garkein aktuelles Geschehen gewesen sondern schon länger her? Dann dürftest du wohl kaum noch Erfolg haben da etwas zu unternehmen gruß sabine Link zu diesem Kommentar
gast 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei die (Pyro-)Munition dieses nicht verlassen kann. Ein Schießen zu Vergnügungszwecken außerhalb des befriedeten Besitztums bleibt trotz kleinen Waffenscheins verboten, auch an Silvester. Link zu diesem Kommentar
imogen 20. August 2010 Teilen 20. August 2010 Hi, wurde ja schon gesagt: eine Anzeige erstatten. Hätte ich ganz echt sofort gemacht. Gruß Chris Link zu diesem Kommentar
Cucca 21. August 2010 Teilen 21. August 2010 Angesichts der Tat und der Reaktion darauf! Sind wir jetzt in einer Gesellschaft, in der Derjenige, der am besten einschüchtern kann, tun und lassen kann, was er will??? Link zu diesem Kommentar
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