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Kann uns unser Hund weggenommen werden???


Shiva83

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Du musst den Tierschutz streng genommen nichtmal reinlassen, und selbst wenn Du das tust bist Du nicht verpflichtet, ihnen Deinen Hund zu zeigen. Ich weiß, dass würde doof ausssehen, als wenn Du was zu verbergen hättest.

Aber rein rechtlich musst Du das eben nicht.

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@Weiße Rose wir trainieren ständig mit Ihr seit Janur 09 aber fremde bleiben fremde. Leute die sie öfter sieht knurrt und bellt sie nicht an. Nur Leute die ihr ganz fremd sind oder nur selten sieht.

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Tschuringa

Fremde anknurren ist zwar nicht toll, aber verständlich, wenn ihr erklärt warum.

Fehlende Teppiche und Möbel ist doch wohl Eure Sache.

Jeder kann seine Wohnung einrichten wie er mag.

Wenn der Hund alles hat was er braucht, dann sind fehlende Möbel

sicher kein Grund einen Hund zu konfessieren. Da würd ich mir mal keine Kopp machen.

Wenn Shiva nicht eindeutig tierschutzwidrig gehalten wird, gibt es keinen Grund

sie Euch wegzunehmen. Ein Liegeplatz sollte natürlich schon vorzuweisen sein.

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  • 6 Jahre später...
Yvonnelove

Hallo ich habe ein frage an euch und hoffe das ihr mir da weiter helfen könnt ich habe ein klein  hund der immer bellen tut und ich hab ein zettel von mein nachbar an der Tür das der tierschutz melde wurde ich hab angst das sie mir weg genommen wird kann der tierschutz das machen oder  nicht ich bin arbeiten und kann den hund nicht mit nehmen was kann ich da mache das der hund nicht immer bellen tut? 

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KingSmo

@Yvonnelove
Scheinbar hat dein Hund nie gelernt alleine zu bleiben oder hat einfach Langeweile...?

Ich denke nicht das der Tierschutz da sofort vorbei kommt und einen Hund einkassiert, dafür müsste ja erstmal bewiesen werden das es dem Tier schlecht geht.

Ist der Hund allerdings jeden Tag 8 Stunden alleine, ist das natürlich nicht sonderlich schön für das Tier.

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Graefin

Der Tierschutz (oder VetAmt bzw Ordnungsamt) können dir aus solchen Gründen den Hund definitiv nicht wegnehmen. Es könnte allerdings sein, sofern du dort zur Miete wohnst, dass der Vermieter auf Abschaffung des Hundes besteht, wenn er weiterhin andere Mieter durch bellen stört. 

 

Um das Bellen zu verhindern wäre erstmal gut zu wissen aus welchem Grund der Hund bellt. Bellt er aus Langeweile? Aus Angst vor dem Alleinsein? Weil er draußen Dinge hört (Postbote, andere Nachbarn im Hausflur etc) und diese meldet bzw vertreiben will? Je nach Ursache ist die Art das Bellen zu stoppen eine Andere. 

Vielleicht kannst du ja mal eine Kamera laufen lassen wenn du nicht da bist. Dann siehst du den Auslöser des Bellens

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Der Tierschutz kann niemandem ein Tier wegnehmen. Es muss von Amts wegen eine Beschlagnahmung erfolgen, die Behörde zieht den Hund ein und übergibt ihm dem Tierschutz zur Verwahrung.
Eigentümer bleibst du aber auch dabei noch, selbst wenn dir der Hund entzogen wird.

Und wegen "Nicht-Alleinebleibenkönnen" zieht auch das Amt den Hund nicht sofort ein. Dennoch solltest du das schnellstmöglich beheben, vielleicht mit einer Tagesbetreuung bis der Hund das Alleinebleiben gelernt hat. Selbst mit Üben dauert das eine Weile.
Nicht nur kann der Vermieter unangenehm werden (und alle Hundehalter dann irgendwo in Sippenhaft nehmen, wenn er dann der Hundehaltung kritisch gegenüber ist), dein Hund leidet unter Trennungsstress. Das kann ihn sogar krank machen. Er leidet.
Das hat auch wenig mit der Dauer deiner Abwesenheit zu tun, sondern viel mehr mit der Angst, verlassen zu werden.

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