Tina1986OB 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Hallöchen! Es geht um einen Bekannten, der mich letzte Woche um Rat fragte. Und zwar hat er ab und zu seine Freundin oder auch mal mich samt Hunde zu Besuch. Die Verwaltung will ihm dies jetzt untersagen. Es sei "kurzfristige" Hundehaltung und da er keine Tierhaltung beantragt hat (laut Mietvertrag braucht er die schriftliche Zustimmung der Verwaltung dafür), dürfe er auch keinen Besuch von Hunden bekommen. Íst das richtig? LG TIna Link zu diesem Kommentar
sabrinasdogys 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Hab ich bei Meister Google gefunden: "Hunde in einem Mietshaus sorgen immer wieder für Zwist, selbst wenn sie nur kurze Zeit anwesend sind. Grundsätzlich kann ein Vermieter einem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist. Der Vermieter wird dies nur dann untersagen können, wenn die Besucherhunde eine Bedrohung für die übrigen Hausbewohner darstellen würden. Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03). Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93)." Link zu diesem Kommentar
steffen 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Die Verwaltung will ihm dies jetzt untersagen. Es sei "kurzfristige" Hundehaltung und da er keine Tierhaltung beantragt hat (laut Mietvertrag braucht er die schriftliche Zustimmung der Verwaltung dafür), dürfe er auch keinen Besuch von Hunden bekommen. Íst das richtig? LG TInahttp://www.polar-chat.de/topic.php?id=62005&goto=1279054 Das ist Quatsch! Hundebesuch ist zu dulden, selbst wenn die Hundehaltung verboten ist. Es sei denn, vom Hund gehen Gefahr oder Belästigung aus. Link zu diesem Kommentar
Charitha 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 keine ahnung,aber so was blödes habe ich noch nie gehört.... Link zu diesem Kommentar
caronna 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Die Verwaltung kann das nicht, und das wissen die genau! das ist pure bosheit also ignorieren Link zu diesem Kommentar
Rattelchen 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Mir wurde gesagt, daß durchgehend 2 Wochen lang Hundebesuch selbst in einer Wohnung sein darf, ohne daß der Vermieter was machen kann. Selbst bei ausdrücklichem Hundeverbot ist das erlaubt.... Link zu diesem Kommentar
Baby Spike 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Mir wurde gesagt, daß durchgehend 2 Wochen lang Hundebesuch selbst in einer Wohnung sein darf, ohne daß der Vermieter was machen kann. Selbst bei ausdrücklichem Hundeverbot ist das erlaubt....http://www.polar-chat.de/topic.php?id=62005&goto=1279068 sind es nicht sogar 6 Wochen... wo der Hund als Besucherhund zählt..... Link zu diesem Kommentar
Soja 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Je nach Gerichtsurteil habe ich schon verschiedene Häufigkeiten und Zeitspannen gelesen, die noch als Besuch gelten. Der Hund darf nur glaube ich nicht alleine zu Besuch kommen (als Hundebetreuung). Gelegentliche Besuche dürfen definitiv nicht verboten werden (außer, der Hund randaliert etc). Link zu diesem Kommentar
Babsy17 28. September 2010 Teilen 28. September 2010 Also bei mein bruder ist auch Hundeverbot weil da schon häufig schäden angerichtet worden sind... Und da ist auch striktes Hundeverbot es sei denn man geht zum vermieter und redet mit den und stellt den Hund vor und er entscheidet denn.. also ausnahmen gibt es da auch mal.. Aufjedenfall war ich letztenz da und meine kleine hat denn gekläfft weil ein nachbar mit ihr gespielt hat da kam der vermieter zufällig vorbei und hat auch gefragt wem der denn gehört und mein bruder hat ihn das erklärt und er sagte denn nur: ja ist okay aber bitte nicht länger als 2Monate sonst zählt es als euer Hund sonst bitte rücksprache halten... Er erklärte uns denn auch das es irgendwie eine frist von ca. 2 Monaten gibt wie lange man da bleiben kann/darf... Vielleicht einfach mal mit den vermieter nochmal reden? oder garnicht möglich? Link zu diesem Kommentar
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