Gast 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Ich denke, da muss der Rüdenbesitzer zahlen. Fürs nächste Mal ein kleiner Tipp von einer genervten Hündinnenbesitzerin nimm dir eine zusätzlich Leine mit, dann kannst du den Hund 1. besser händeln und wenn das nicht geht, kannst du ihn 2. irgendwo anbinden und dann dem Besitzer bescheid geben, WO er sein Hundchen einsammeln kann Link zu diesem Kommentar
Spitzmaus 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Ich denke, da muss der Rüdenbesitzer zahlen.Fürs nächste Mal ein kleiner Tipp von einer genervten Hündinnenbesitzerin nimm dir eine zusätzlich Leine mit, dann kannst du den Hund 1. besser händeln und wenn das nicht geht, kannst du ihn 2. irgendwo anbinden und dann dem Besitzer bescheid geben, WO er sein Hundchen einsammeln kann http://www.polar-chat.de/topic.php?id=62705&goto=1299348 Dann lieber anbinden! Ist wie gesagt nicht lustig für mich mit so ´nen für mich riesigen Hund zu "kämpfen", mitten in der Nacht. Gott sei dank ist Ben friedlich! Bin nur 146 cm groß und wiege nur 40 kg. Und leicht behindert. Das heißt ich habe nicht viel körperliche Kraft. Ich denke nämlich das passiert nächstes Mal wieder. Ben spring immer über den Zaun. Sch**** ist nur dass sie jetzt ´nen zweiten Labbi-Schäfer-Mix haben. Ist noch ein Welpe. Und der wird sich das bestimmt vom Großen abschau´n! Link zu diesem Kommentar
silvio 27. Oktober 2010 Teilen 27. Oktober 2010 also erstens lässt keine Hundeschule eine läufige Hündin teilnehmen. Das geht gar nicht. Man muß schon soviel aufpassen als Hundehalter ausser es fehlt einem total an Erfahrung. Verstehe nicht wie man so unverantwortlich sein kann. Auch diese Spritzen danach sind doch bestimt nicht so gesund. Ich würde mir die Kosten teilen oder eigentlich muß der Hündinnenhalter bezahlen. Link zu diesem Kommentar
gast 27. Oktober 2010 Autor Teilen 27. Oktober 2010 SElber Schuld, ich würde nie mit ner Läufigen Hündin zur Hundeschule gehen. Die paar Wochen kann ich auch warten, Ohne Wort!!! Link zu diesem Kommentar
Gast 27. Oktober 2010 Teilen 27. Oktober 2010 also erstens lässt keine Hundeschule eine läufige Hündin teilnehmen. Das geht gar nicht.http://www.polar-chat.de/topic.php?id=62705&goto=1322461 Komisch, das das einige hier anders erleben und ihre Hündinnen sehr gerne in den Hundeschules gesehen werden wenn sie Läufig sind. Link zu diesem Kommentar
wölfchen 30. Oktober 2010 Teilen 30. Oktober 2010 Na wer geht schon mit ner läufigen Hündin zur Hundeschule Selber Schuld würde ich sagen. Darf man mit einer läu. Hündin in eine HUSchu ? Link zu diesem Kommentar
kleiner_mops 30. Oktober 2010 Teilen 30. Oktober 2010 Das Thema seh ich auch eher zwiespätlig Aber jetzt frag ich mich langsam auch, was passiert, je nach Fall, in meiner Versicherung steht auch "ungewollter Deckakt" ist versichert. Aber im Grunde ist das ja ein weit gedehnter Begriff. Ich denke, eine Versicherung entscheidet, wenn beiden Hunde abgeleint sind, wie in anderen Fällen auch, dass beide Halter zahlen müssen. Nur, wie lege ich einen "ungewollten Deckakt" aus..naja Link zu diesem Kommentar
Nicole10 30. Oktober 2010 Teilen 30. Oktober 2010 Warum nicht mit einer läufigen Hündin in die Hundeschule? Vorausgesetzt, dass sie trotz Läufigkeit fit und lernwillig ist. Wo hat ein Rüdenhalter sonst die Chance, das gut zu üben, das der Hund auch DANN abrufbar ist? Wobei unbeaufsichtigt lassen geht gar nicht Link zu diesem Kommentar
wölfchen 30. Oktober 2010 Teilen 30. Oktober 2010 Ich sehe das so. Ich habe eine läufige Hündin , also habe ich die Pflicht auf sie aufzupassen und nicht der Nachbar mit seinem Rüden. Denn der Rüde folgt dann nur seinem natürlichem Trieb. Wenn er auch dann abrufbar ist, ist's toll. Link zu diesem Kommentar
Nicole10 30. Oktober 2010 Teilen 30. Oktober 2010 Natürlich hat man eine läufige Hündin an der Leine. Unsere voherige war unkastriert. Das finde ich selbstverständlich. Ebenso hat man als Rüdenhalter eine Sorgfaltspflicht. Für mich gehört es eh dazu, dass ich meine Hunde zu mir ordere wenn ich einen angeleinten Hund sehe. Link zu diesem Kommentar
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