pudelmama 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Danke..........da weiß man doch genau wo man dran ist. Link zu diesem Kommentar
a.canus 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Mal abgesehen davon, die beiden Spritzen kosten zusammen 40 Euro(War zumindest bei uns so vor einem Jahr), das sollte drin sein, was macht die eigentlich, wenn mal was ernsthaftest passiert, da muss man als verantwortungsvoller Hundehalter einfach eine Rücklage haben und nicht schreien.....wer zahlt das.... Ich kann aber nicht verstehen, dass sie so gehandelt hat und die Hündin allein lies... die hätte von mir was zu hören bekommen. Link zu diesem Kommentar
Hansini 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Der Rüdenhalter hätte von mir auch was zu hören bekommen. Gleiches Recht für alle. Link zu diesem Kommentar
Evchen 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Ich würde sagen, jeder zahlt die Hälfte. Denn wenn der Rüde unter kontrolle gehalten worden wäre, wäre es ja auch nicht dazu gekommen. Link zu diesem Kommentar
gast 12. Oktober 2010 Autor Teilen 12. Oktober 2010 hi soweit ich das verstanden habe kostet eine spritze 40,- und dann is da noch die untersuchung.... Link zu diesem Kommentar
gast 12. Oktober 2010 Autor Teilen 12. Oktober 2010 Ohne die Umstände genau zu kennen, liest sich das hier eher, als wenn Sie die Kosten alleine tragen muss. Natürlich ist der Rüdenhalter in die Haftung zu nehmen, wenn zum Beispiel sein Hund auf meine angeleinte Hündin springt und ich ihn nicht abwehren kann. Aber was bitte ist denn ein "unbeaufsichtigter Moment" wenn ich mir meiner läufigen Hündin (anscheinend ja dann noch während der Standhitze) in der Hundeschule bin? Sorry, aber DEN darf es nicht geben. Woher sollen andere (vielleicht ebenfalls unerfahrene Hundehalter - scheint ja ein Junghundekurs zu sein) wissen, das meine Hündin gerade läufig ist? Link zu diesem Kommentar
Dolly 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 ne läufige Hündin ist bei uns in der HS nicht verboten! ist ne gute Ablenkung für die anderen unbeaufsichtigt würd ich Meine aber nicht frei springen lassen. vor allem nicht mit Rüden. aber zum Üben kann sie doch trotzdem hin. nur weil ich meine fruchtbaren Tage hab, schließ ich mich doch auch nicht zu hause ein in dem beschriebenen Fall würd ich aber auch sagen "selbst Schuld!" ich glaube auch wenn der Rüde übern Zaun in meinen Garten springt und deckt, ist man selbst schuld. hab ich irgendwo mal gelesen.... Link zu diesem Kommentar
Hansini 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Und warum? Darf ich als Rüdenhalter meinen Rüden unbeaufsichtigt in den Garten von irgendwelchen Leuten springen lassen? Habe ich als Rüdenhalter mehr Rechte als die Hündinnenhalter? Link zu diesem Kommentar
Gast 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Hier der rechtliche Hintergrund (ganz unten). Ich wiederhole es gerne nochmal (bevor hier noch mehr wilde Spekulationen auftauchen). Link zu diesem Kommentar
Spitzmaus 12. Oktober 2010 Teilen 12. Oktober 2010 Darf ich mich mal kurz einklinken? Habe bei Roxys letzter Läufigkeit bei meiner "letzten Runde" um halb elf einen Rüden "getroffen" (Labbi-Schäfer). Ohne Besitzer. Der Kumpel ist abgehauen. Der wollte natürlich auf Roxy drauf. Hab verzweifelt versucht ihn (ca. 30 kg) von Roxy (war natürlich an der Leine) wegzukriegen. Habe ich dann auch mit viel Gefühl geschafft und ihn heimgebracht. Was wäre gewesen wenn ich´s nicht geschafft hätte. Wenn Roxy in ihren Stehtagen gewesen wäre. Der Hund wiegt gerade mal 10 kg mehr wie ich! Müssen da die Halter da die "Wegmachspritze" mitbezahlen? Link zu diesem Kommentar
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