gast 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 Auszüge aus Beamten-Vorschriften und anderen offiziellen Unterlagen: "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen) ... na logisch ... "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen) ?? ...auch klar.... "Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium) ... hier wirds schon schwieriger.... "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." (Merkblatt der Deutschen Bundespost) ......HÄÄÄ???..... "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels) .... na sowas ... "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung) ...Aha.... "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz) .....KREISCH!!!.... "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (Bundesanstalt für Arbeit) ...ok, das erscheint logisch.... "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." (Deutsches Lebensmittelbuch) ... sowas gibts???.... "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) .....Na, wer macht denn auch sowas?.... "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz) ....uijuijui... "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Deutsches Lebensmittelbuch) ....hät ich echt nicht gewußt!..... "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden." (Formular in Postgirodienst) ....toll..... Und jetzt kommt`s: "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) ...ich kann nicht mehr!!... Link zu diesem Kommentar
Cassya 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 Sehr schön! Du hast mir den Montagmorgen versüßt! Ist ja tragisch, dass ich nicht automatisch der Besitzer des Kotes auf meinem Rasen bin....können die wahren Besitzer da wohl noch Rechte anmelden? Link zu diesem Kommentar
Lanya 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 Klasse. Danke dafür, ich konnte teilweise herzlich lachen. Link zu diesem Kommentar
COMpanion 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 [quote name='"Rockmaster Und jetzt kommt`s: "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache' er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) ...ich kann nicht mehr!!... http://www.polar-chat.de/topic.php?id=65498&goto=1375616 Da gab es ein Urteil zu. Der Fall war zu klären Hundebesitzer wollte seinen Kot nicht mitnehmen und wollte dem Bauern das Eigentum zusprechen. Nun das Gericht hat für den Bauern entschieden NUR: Mit diesem Urteil wird ein Kothäufchen eine Eigenständige bewegliche Sache und kann als Fundstück gelten. Was macht man mit Fundstücken? Man bringt sie zum Fundamt Is eine Tatsache Deswegen auch in jeder Gemeinde in den Ordnungsvorschriften vermerkt Hundhäufchen müssen entfernt werden sonst Bußgeld. Also nicht nur wegen Verschmutzung Link zu diesem Kommentar
COMpanion 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 Anhang. Laut diess Urteils wird Urin da er sich mit dem Erdreich vermengt, nicht zur Eigenständigen beweglichen Sache muß also nicht aufgewischt werden aber wenn den Hund in ein Glas pullern lassen würde müsste dieses auch mitnehmen. Link zu diesem Kommentar
gast 6. Dezember 2010 Autor Teilen 6. Dezember 2010 Tja, es muss eben alles logisch erklärt sein, damit der Dümmste das auch versteht. Deutschland - der Vorreiter! Gruß Christa Link zu diesem Kommentar
schwarze Kiwi 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 Ich schmeiß mich hier gerade weg :D Link zu diesem Kommentar
pixelstall 6. Dezember 2010 Teilen 6. Dezember 2010 Und jetzt kommt`s: "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis) ...ich kann nicht mehr!!... http://www.polar-chat.de/topic.php?id=65498&goto=1375616 OHA .. Diebstahl: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Ich mache mir jetzt ernsthaft Gedanken..ich sollte demnächst wohl besser fremde Haufen nicht versackbeuteln U made my Day! Link zu diesem Kommentar
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